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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Verwaltungsvorschrift 29.04.11 6:09 | |
| Maubacher Schilderstreich
Die sogenannte „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei“ schreibe vor, dass zwischen dem Ortsschild und dem Blitzer mindestens 150 Meter liegen müssen. Um einen Blitzer aufzustellen, müsse die Strecke zwischen Ortseingang, Radarfalle und Ortsausgang also mindestens 300 Meter betragen. So lang sei Maubach aber nicht. Daraufhin hätten die Maubacher beschlossen, ihr Ortsschild um 30 Meter zu versetzen. Doch laut Steuerzahlerbund hatten sie die Rechnung ohne die Nachbargemeinde Burgstetten gemacht. Nach der Versetzung habe sich das Maubacher Ortsschild auf deren Gemarkung befunden. Der Burgstettener Gemeinderat sei stur geblieben und habe seine Erlaubnis verweigert. Die Maubacher hätten ihr Schild abmontieren und wieder an der alten Stelle aufstellen müssen. Kosten des Schilderstreichs für die Gemeinde: 750 Euro.
Kann mir einer erklären wieso kostet solche Aktion 750,00 € ? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63331
| Thema: Re: Verwaltungsvorschrift 29.04.11 10:27 | |
| [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] Lohnkosten....keiner macht was umsonst, selbst der Angestellter bei der Gemeinde verursacht in diesem Falle Zusatzkosten..... [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Verwaltungsvorschrift 29.04.11 10:55 | |
| - camina schrieb:
- [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] Lohnkosten....keiner macht was umsonst, selbst der Angestellter bei der Gemeinde verursacht in diesem Falle Zusatzkosten..... [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Cami ich stelle mich für die Hälfte zur Verfügung .
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| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verwaltungsvorschrift 29.04.11 11:07 | |
| Die Anträgsgebühren sind sicherlich ein hoher Kostenfaktor. Außerdem ändert sich durch Verschieben des Schildes der Zustandigkeitsbereich für Schneeräumung, Straßeninstandhaltung usw., vielleicht wurden für die paar Tage, die das Schild 30 m weiter weg stand, anteilige Kosten berechnet Und falls in der Zeit geblitzt und abkassiert wurde, müssen die Strafgelder wohl zurückgezahlt werden
D.D.
Der Amtsschimmel wiehert ... |
| | | sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10420
| Thema: Re: Verwaltungsvorschrift 29.04.11 17:34 | |
| - mex schrieb:
- Maubacher Schilderstreich
Die sogenannte „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei“ schreibe vor, dass zwischen dem Ortsschild und dem Blitzer mindestens 150 Meter liegen müssen. Um einen Blitzer aufzustellen, müsse die Strecke zwischen Ortseingang, Radarfalle und Ortsausgang also mindestens 300 Meter betragen. So lang sei Maubach aber nicht. Daraufhin hätten die Maubacher beschlossen, ihr Ortsschild um 30 Meter zu versetzen. Doch laut Steuerzahlerbund hatten sie die Rechnung ohne die Nachbargemeinde Burgstetten gemacht. Nach der Versetzung habe sich das Maubacher Ortsschild auf deren Gemarkung befunden. Der Burgstettener Gemeinderat sei stur geblieben und habe seine Erlaubnis verweigert. Die Maubacher hätten ihr Schild abmontieren und wieder an der alten Stelle aufstellen müssen. Kosten des Schilderstreichs für die Gemeinde: 750 Euro.
Kann mir einer Erklären wieso kostet solche Aktion 750,00 € ? Aber ehrlich, Mex, der Gedanke war doch schon von einer inhaltlichen Intelligenz geschwängert.
Nun, daß der Ort nicht soo lang ist, das wäre als Erkenntnis dann ja erst der 2. Schritt gewesen--- nun waren halt die Nachbarn etwas schneller... .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
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| Thema: Re: Verwaltungsvorschrift | |
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