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| 23. Mai - Tag des Grundgesetzes | |
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Autor | Nachricht |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: 23. Mai - Tag des Grundgesetzes 23.05.11 8:04 | |
| [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein. Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: 23. Mai - Tag des Grundgesetzes 23.05.11 8:43 | |
| - Luna schrieb:
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Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein. Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
1. Wo steht das der letzte Satz rechtlichen Gültigkeit hat ?
2. Ich sehe immer noch nicht den Vollzug der Einheit: denn die ehemaligen DDR (nicht mal die einzelnen Länder) ist der Bundesrepublik beigetreten und wenn Einheit dann in der Gesamtheit und nicht in den nach 20 Jahren immer noch statitischen und praktischen Unterschieden. (Es wir immer noch in Ost und West unterteilt) |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: 23. Mai - Tag des Grundgesetzes 23.05.11 8:54 | |
| - Ein Sachse schrieb:
- Luna schrieb:
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Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein. Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
1. Wo steht das der letzte Satz rechtlichen Gültigkeit hat ?
2. Ich sehe immer noch nicht den Vollzug der Einheit: denn die ehemaligen DDR (nicht mal die einzelnen Länder) ist der Bundesrepublik beigetreten und wenn Einheit dann in der Gesamtheit und nicht in den nach 20 Jahren immer noch statitischen und praktischen Unterschieden. (Es wir immer noch in Ost und West unterteilt) Du meinst - Die Subventionen Ost sollten eingestellt werden? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: 23. Mai - Tag des Grundgesetzes 23.05.11 9:10 | |
| - mex schrieb:
- Ein Sachse schrieb:
- Luna schrieb:
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Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein. Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
1. Wo steht das der letzte Satz rechtlichen Gültigkeit hat ?
2. Ich sehe immer noch nicht den Vollzug der Einheit: denn die ehemaligen DDR (nicht mal die einzelnen Länder) ist der Bundesrepublik beigetreten und wenn Einheit dann in der Gesamtheit und nicht in den nach 20 Jahren immer noch statitischen und praktischen Unterschieden. (Es wir immer noch in Ost und West unterteilt) Du meinst - Die Subventionen Ost sollten eingestellt werden?
Ich meine wir sollten über die 20 Jahre andauerte Subvention Ost mal ernsthaft einen Abrechung durchführen. Es warn nicht nur die Jammerossis die danach gerufen ahben , es waren Investoren mit Haupt- und Wohnsitz in den alten Ländern die sich dei Fördermittel einsteckten und nun auch die Gewinne zurückfließen lassen. E§s waren die Leihbeamten die und weismachte was wir für große Abwsserreinigungswerke brauchen. Ich denje es ist dankenswerter weise einiges geschehen , aber auch viel zurückgeflossen. (ich denke nur mal daran was erspret wurde durch den Zuzug von ausgebildetten Fachkräften nach den alten Ländern.
Aber ich bin auch schon lange der Ansicht der Soli sollte, weil er längst einen zentrale Einnahme des Staates (ohne Verwendungsnachweis) ist, abgeschaft werden. |
| | | Tenora Routinier
Anzahl der Beiträge : 3907
| Thema: Re: 23. Mai - Tag des Grundgesetzes 23.05.11 22:06 | |
| Bin auch dafür! .
Grüssle
Lili [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] ************************************************ Man sollte immer aufpassen, wem man die Stange hält! [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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| | | | 23. Mai - Tag des Grundgesetzes | |
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