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Verfassungsgericht

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mex
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BeitragThema: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 9:41Eine Antwort erstellen

mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?
.


Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 9:52Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?

Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt. Verfassungsgericht 67228

Anscheinend kapiert das keiner, oder Verfassungsgericht 77138
.


Drum fürchte Gott und scheue niemand.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 10:19Eine Antwort erstellen

Tourist schrieb:
mex schrieb:
mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?

Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt. Verfassungsgericht 67228

Anscheinend kapiert das keiner, oder Verfassungsgericht 77138


Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung
.


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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 10:26Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?


Das ist schon einer der vielen Widersinne in diesem Land. Ein Verfassungsgericht setzt nämlich vorraus , auch eine Verfassung zu haben.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 10:26Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
Tourist schrieb:
mex schrieb:
mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?

Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt. Verfassungsgericht 67228

Anscheinend kapiert das keiner, oder Verfassungsgericht 77138


Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung


Richtig.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:15Eine Antwort erstellen

sorbenglanz schrieb:
mex schrieb:
Tourist schrieb:


Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt. Verfassungsgericht 67228

Anscheinend kapiert das keiner, oder Verfassungsgericht 77138


Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung


Richtig.

Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Verfassungsgericht 308311 Verfassungsgericht 624100
.


Drum fürchte Gott und scheue niemand.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:19Eine Antwort erstellen

Tourist schrieb:
sorbenglanz schrieb:
mex schrieb:



Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung


Richtig.

Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Verfassungsgericht 308311 Verfassungsgericht 624100


Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.


Das ist nie geschehen.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:29Eine Antwort erstellen

Tourist schrieb:
sorbenglanz schrieb:
mex schrieb:
Tourist schrieb:


Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt. Verfassungsgericht 67228

Anscheinend kapiert das keiner, oder Verfassungsgericht 77138


Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung


Richtig.

Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Verfassungsgericht 308311 Verfassungsgericht 624100

Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz
.


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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:33Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
Tourist schrieb:
sorbenglanz schrieb:



Richtig.

Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Verfassungsgericht 308311 Verfassungsgericht 624100

Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz


Das wäre auch Aufgabe des damaligen Kanzlers gewesen.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:37Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:
mex schrieb:
Tourist schrieb:
sorbenglanz schrieb:



Richtig.

Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Verfassungsgericht 308311 Verfassungsgericht 624100

Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz


Das wäre auch Aufgabe des damaligen Kanzlers gewesen.

Adenauer hat gesagt solange er das Amt inne hat gibt es keine Verfassung
.


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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 15:45Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:



Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.


Das ist nie geschehen.

Doch , vollkommene Zustimmung zu Walter .

Wo steht das wörtlich Gregor , das es verpflichtend wäre , nach der Wiedevereinigung eine komplett neue Verfassung auszuarbeiten ??

Vor 1990 lauteten die relevanten Sätze
Zitat :

Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Zitat Ende

Kein Wort von einer Änderung des Grundgesetzes ,schlicht die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden wird gefordert , nicht in welcher Form das zu geschehen hat .

Mit dem Einigungsvertrag wurde diese Formulierung dann geändert wie folgt
Zitat:

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk

Zitat Ende

Eine Forderung der neuen Bundesländer mit der Einigung eine gesamt deutsche Verfassung neu zu schreiben gab es nicht und
von daher war es auch nicht nötig .

Auch hier reicht die einfachste Quelle :-))

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Ist schon putzig , ansonsten wird immer tierisch gejammert wie kompliziert und überreguliert unser Staat
ist und dann trifft dieser Staat als geeintes deutsches Land diese sowohl einfache als auch logische
Regelung und dann ist das auch wieder nicht richtig Verfassungsgericht 861500

Ich für meinen Teil hab nix gegen das Grundgesetz , es hält sich im wesentlichen Kontext an die historischen
Vorbilder , was auch nicht verwunderlich ist und damit mein ich die wirklichen Vorbilder aus den USA , England und Frankreich
und nicht das Gemurkse der Weimarer Republik .

Außer reichlich Kosten würde uns eine neue Verfassungs gebende Versammlung nix bringen , im Gegenteil würde ich
heute vor so einer Geschichte richtig Angst bekommen , was die tausende von Lobbyisten im
Berliner Dunstkreis wohl mit sowas anstellen würden .
Die haben heute erheblich mehr Macht als zu dem Zeitpunkt als das Grundgesetz verabschiedet wurde .

K.K.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:05Eine Antwort erstellen

Das GG hat seine Wirkung doch noch nicht verloren es fehlt doch noch ein ganzes Stück von Ganzdeutschland und so lange gibt es keine Verfassung und es wird nie eine geben weil es kein Großdeutschland wieder geben wird darauf haben sich die jetzigen Staaten geeinigt.....

Nicht nur Ostdeutschland war mit der Präambel gemeint Verfassungsgericht 321531 oder
.


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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:08Eine Antwort erstellen

Was wäre denn eigentlich der Unterschied einer Verfassung zum bestehenden Grundgesetz und warum muss das geändert werden Verfassungsgericht 77138
.


Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:12Eine Antwort erstellen

Keine Ahnung Luna, das Wort vielleicht, es sei denn das GG ist nicht vom Volk gewählt und so scheint es zu sein.

Wir hatten ja eine Verfassung und alle mussten doch damals dazu ihre Stimme abgeben, ich war noch zu klein aber die Vorschläge kamen aus den Betrieben und anderen Gruppen.
.


L.G. Diemax
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:18Eine Antwort erstellen

Kuddel Köm schrieb:
Kolumbus 1492 schrieb:



Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.


Das ist nie geschehen.

Doch , vollkommene Zustimmung zu Walter .

Wo steht das wörtlich Gregor , das es verpflichtend wäre , nach der Wiedevereinigung eine komplett neue Verfassung auszuarbeiten ??

Vor 1990 lauteten die relevanten Sätze
Zitat :

Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Zitat Ende

Kein Wort von einer Änderung des Grundgesetzes ,schlicht die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden wird gefordert , nicht in welcher Form das zu geschehen hat .

Mit dem Einigungsvertrag wurde diese Formulierung dann geändert wie folgt
Zitat:

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk

Zitat Ende

Eine Forderung der neuen Bundesländer mit der Einigung eine gesamt deutsche Verfassung neu zu schreiben gab es nicht und
von daher war es auch nicht nötig .

Auch hier reicht die einfachste Quelle :-))

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]


Ist schon putzig , ansonsten wird immer tierisch gejammert wie kompliziert und überreguliert unser Staat
ist und dann trifft dieser Staat als geeintes deutsches Land diese sowohl einfache als auch logische
Regelung und dann ist das auch wieder nicht richtig Verfassungsgericht 861500

Ich für meinen Teil hab nix gegen das Grundgesetz , es hält sich im wesentlichen Kontext an die historischen
Vorbilder , was auch nicht verwunderlich ist und damit mein ich die wirklichen Vorbilder aus den USA , England und Frankreich
und nicht das Gemurkse der Weimarer Republik .

Außer reichlich Kosten würde uns eine neue Verfassungs gebende Versammlung nix bringen , im Gegenteil würde ich
heute vor so einer Geschichte richtig Angst bekommen , was die tausende von Lobbyisten im
Berliner Dunstkreis wohl mit sowas anstellen würden .
Die haben heute erheblich mehr Macht als zu dem Zeitpunkt als das Grundgesetz verabschiedet wurde .

K.K.


Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher.
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:29Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:



Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher.

Nein tuts nicht Gregor , das Einzige was gerne dahingehend interpretiert wird ist der Artikel 146

Zitat :

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zitat Ende

Dieser Artikel fordert aber nicht auf , das Grundgesetz gegen eine Verfassung zu tauschen sondern formuliert die EINZIGE MÖGLICHKEIT die Geltung des Grundgesetzes im Ganzen zu beenden .

Eine solche Klausel muß es geben , weil kein Mensch wissen kann , ob es nicht tatsächlich erforderlich werden könnte das GG gegen etwas anderes auszutauschen , was in diesem Fallen eben NUR UND AUSSCHLIEßLICH eine vom Volk beschlossene Verfassung sein darf ,
KEIN willkürlicher Akt irgendeiner Regierung .

K.K.


Edit , Beispiel für so einen Fall , eine erneute Wahl eines Typen wie Hitler .
Die Weimarer Verfassung ließ von der Formulierung her eine Außerkraftsetzung und Neufassung
eines gewählten deutschen Staatsoberhauptes zu .

Beim Grundgesetz ist das wegen Artikel 146 NICHT möglich , das Grundgesetz kan nur vom VOLK gegen eine Verfassung getauscht werden , darum gehts dabei .


Zuletzt von Kuddel Köm am 20.01.12 16:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Verfassungsgericht   Verfassungsgericht Empty20.01.12 16:32Eine Antwort erstellen

Kuddel Köm schrieb:
Kolumbus 1492 schrieb:



Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher.

Nein tuts nicht Gregor , das Einzige was gerne dahingehend interpretiert wird ist der Artikel 146

Zitat :

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zitat Ende

Dieser Artikel fordert aber nicht auf , das Grundgesetz gegen eine Verfassung zu tauschen sondern formuliert die EINZIGE MÖGLICHKEIT die Geltung des Grundgesetzes im Ganzen zu beenden .

Eine solche Klausel muß es geben , weil kein Mensch wissen kann , ob es nicht tatsächlich erforderlich werden könnte das GG gegen etwas anderes auszutauschen , was in diesem Fallen eben NUR UND AUSSCHLIEßLICH eine vom Volk beschlossene Verfassung sein darf ,
KEIN willkürlicher Akt irgendeiner Regierung .

K.K.


Ja ist gut dasnn stehts eben nicht. Guckst Du hier.

Das Grundgesetz als Übergangsverfassung


principality-of-sealand.eu/pdf/schuesslbrunner_verfassung.pdf
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