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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Verfassungsgericht 20.01.12 9:41 | |
| mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 9:52 | |
| - mex schrieb:
- mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?
Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt.
Anscheinend kapiert das keiner, oder .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
I am Walter [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 10:19 | |
| - Tourist schrieb:
- mex schrieb:
- mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?
Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt.
Anscheinend kapiert das keiner, oder
Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 10:26 | |
| - mex schrieb:
- mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?
Das ist schon einer der vielen Widersinne in diesem Land. Ein Verfassungsgericht setzt nämlich vorraus , auch eine Verfassung zu haben. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 10:26 | |
| - mex schrieb:
- Tourist schrieb:
- mex schrieb:
- mir ist etwas aufgefallen, warum haben wir ein Verfassungsgericht?
Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt.
Anscheinend kapiert das keiner, oder
Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung
Richtig. |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:15 | |
| - sorbenglanz schrieb:
- mex schrieb:
- Tourist schrieb:
Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt.
Anscheinend kapiert das keiner, oder
Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung
Richtig. Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
I am Walter [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:19 | |
| - Tourist schrieb:
- sorbenglanz schrieb:
- mex schrieb:
Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung
Richtig. Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann.
Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.
Das ist nie geschehen. |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:29 | |
| - Tourist schrieb:
- sorbenglanz schrieb:
- mex schrieb:
- Tourist schrieb:
Aber Klaus, weil wir ne Verfassung haben, die sich Grundgesetz nennt.
Anscheinend kapiert das keiner, oder
Walter ich habe nachgeschaut - wir haben keine Verfassung
Richtig. Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:33 | |
| - mex schrieb:
- Tourist schrieb:
- sorbenglanz schrieb:
Richtig. Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz
Das wäre auch Aufgabe des damaligen Kanzlers gewesen. |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:37 | |
| - Kolumbus 1492 schrieb:
- mex schrieb:
- Tourist schrieb:
- sorbenglanz schrieb:
Richtig. Also wenn ihr nicht lesen könnt, nicht mein Fehler, die Verfassung nennt sich Grundgesetz, und das wars dann. Nein Walter das Volk hat die Aufgabe eine Verfassung zu erstellen nur haben wir es noch nicht gemacht - es kümmert sich keiner darum - das Grundgesetz ist eine vorübergehender Ersatz
Das wäre auch Aufgabe des damaligen Kanzlers gewesen. Adenauer hat gesagt solange er das Amt inne hat gibt es keine Verfassung .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 15:45 | |
| - Kolumbus 1492 schrieb:
Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.
Das ist nie geschehen. Doch , vollkommene Zustimmung zu Walter .
Wo steht das wörtlich Gregor , das es verpflichtend wäre , nach der Wiedevereinigung eine komplett neue Verfassung auszuarbeiten ??
Vor 1990 lauteten die relevanten Sätze Zitat :
Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Zitat Ende
Kein Wort von einer Änderung des Grundgesetzes ,schlicht die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden wird gefordert , nicht in welcher Form das zu geschehen hat .
Mit dem Einigungsvertrag wurde diese Formulierung dann geändert wie folgt Zitat:
In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk
Zitat Ende
Eine Forderung der neuen Bundesländer mit der Einigung eine gesamt deutsche Verfassung neu zu schreiben gab es nicht und von daher war es auch nicht nötig .
Auch hier reicht die einfachste Quelle :-))
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Ist schon putzig , ansonsten wird immer tierisch gejammert wie kompliziert und überreguliert unser Staat ist und dann trifft dieser Staat als geeintes deutsches Land diese sowohl einfache als auch logische Regelung und dann ist das auch wieder nicht richtig
Ich für meinen Teil hab nix gegen das Grundgesetz , es hält sich im wesentlichen Kontext an die historischen Vorbilder , was auch nicht verwunderlich ist und damit mein ich die wirklichen Vorbilder aus den USA , England und Frankreich und nicht das Gemurkse der Weimarer Republik .
Außer reichlich Kosten würde uns eine neue Verfassungs gebende Versammlung nix bringen , im Gegenteil würde ich heute vor so einer Geschichte richtig Angst bekommen , was die tausende von Lobbyisten im Berliner Dunstkreis wohl mit sowas anstellen würden . Die haben heute erheblich mehr Macht als zu dem Zeitpunkt als das Grundgesetz verabschiedet wurde .
K.K. |
| | | Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:05 | |
| Das GG hat seine Wirkung doch noch nicht verloren es fehlt doch noch ein ganzes Stück von Ganzdeutschland und so lange gibt es keine Verfassung und es wird nie eine geben weil es kein Großdeutschland wieder geben wird darauf haben sich die jetzigen Staaten geeinigt.....
Nicht nur Ostdeutschland war mit der Präambel gemeint oder .
L.G. Diemax |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:08 | |
| Was wäre denn eigentlich der Unterschied einer Verfassung zum bestehenden Grundgesetz und warum muss das geändert werden .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:12 | |
| Keine Ahnung Luna, das Wort vielleicht, es sei denn das GG ist nicht vom Volk gewählt und so scheint es zu sein.
Wir hatten ja eine Verfassung und alle mussten doch damals dazu ihre Stimme abgeben, ich war noch zu klein aber die Vorschläge kamen aus den Betrieben und anderen Gruppen. .
L.G. Diemax |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:18 | |
| - Kuddel Köm schrieb:
- Kolumbus 1492 schrieb:
Das kann sich nennen wie es will es ist keine Verfassung ! Ein Haus wird auch kein Zelt nur weil ich jetzt Zelt dazu sage. Das GG ist eine Überangsverfassung mit den Ziel der Deutschen Einheit , es verliert am Tage der deutschen Einheit seine gültigkeit und ist durch eine frei vom Volke gewählt Verfassung zu ersetzen.
Das ist nie geschehen. Doch , vollkommene Zustimmung zu Walter .
Wo steht das wörtlich Gregor , das es verpflichtend wäre , nach der Wiedevereinigung eine komplett neue Verfassung auszuarbeiten ??
Vor 1990 lauteten die relevanten Sätze Zitat :
Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Zitat Ende
Kein Wort von einer Änderung des Grundgesetzes ,schlicht die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden wird gefordert , nicht in welcher Form das zu geschehen hat .
Mit dem Einigungsvertrag wurde diese Formulierung dann geändert wie folgt Zitat:
In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk
Zitat Ende
Eine Forderung der neuen Bundesländer mit der Einigung eine gesamt deutsche Verfassung neu zu schreiben gab es nicht und von daher war es auch nicht nötig .
Auch hier reicht die einfachste Quelle :-))
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Ist schon putzig , ansonsten wird immer tierisch gejammert wie kompliziert und überreguliert unser Staat ist und dann trifft dieser Staat als geeintes deutsches Land diese sowohl einfache als auch logische Regelung und dann ist das auch wieder nicht richtig
Ich für meinen Teil hab nix gegen das Grundgesetz , es hält sich im wesentlichen Kontext an die historischen Vorbilder , was auch nicht verwunderlich ist und damit mein ich die wirklichen Vorbilder aus den USA , England und Frankreich und nicht das Gemurkse der Weimarer Republik .
Außer reichlich Kosten würde uns eine neue Verfassungs gebende Versammlung nix bringen , im Gegenteil würde ich heute vor so einer Geschichte richtig Angst bekommen , was die tausende von Lobbyisten im Berliner Dunstkreis wohl mit sowas anstellen würden . Die haben heute erheblich mehr Macht als zu dem Zeitpunkt als das Grundgesetz verabschiedet wurde .
K.K.
Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:29 | |
| - Kolumbus 1492 schrieb:
Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher. Nein tuts nicht Gregor , das Einzige was gerne dahingehend interpretiert wird ist der Artikel 146
Zitat :
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende
Dieser Artikel fordert aber nicht auf , das Grundgesetz gegen eine Verfassung zu tauschen sondern formuliert die EINZIGE MÖGLICHKEIT die Geltung des Grundgesetzes im Ganzen zu beenden .
Eine solche Klausel muß es geben , weil kein Mensch wissen kann , ob es nicht tatsächlich erforderlich werden könnte das GG gegen etwas anderes auszutauschen , was in diesem Fallen eben NUR UND AUSSCHLIEßLICH eine vom Volk beschlossene Verfassung sein darf , KEIN willkürlicher Akt irgendeiner Regierung .
K.K.
Edit , Beispiel für so einen Fall , eine erneute Wahl eines Typen wie Hitler . Die Weimarer Verfassung ließ von der Formulierung her eine Außerkraftsetzung und Neufassung eines gewählten deutschen Staatsoberhauptes zu .
Beim Grundgesetz ist das wegen Artikel 146 NICHT möglich , das Grundgesetz kan nur vom VOLK gegen eine Verfassung getauscht werden , darum gehts dabei .
Zuletzt von Kuddel Köm am 20.01.12 16:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Verfassungsgericht 20.01.12 16:32 | |
| - Kuddel Köm schrieb:
- Kolumbus 1492 schrieb:
Das steht da aber wohl wörtlich in einem paragraphen ...ich weiss nicht welcher aber dass das da steht weiss ich sicher. Nein tuts nicht Gregor , das Einzige was gerne dahingehend interpretiert wird ist der Artikel 146
Zitat :
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende
Dieser Artikel fordert aber nicht auf , das Grundgesetz gegen eine Verfassung zu tauschen sondern formuliert die EINZIGE MÖGLICHKEIT die Geltung des Grundgesetzes im Ganzen zu beenden .
Eine solche Klausel muß es geben , weil kein Mensch wissen kann , ob es nicht tatsächlich erforderlich werden könnte das GG gegen etwas anderes auszutauschen , was in diesem Fallen eben NUR UND AUSSCHLIEßLICH eine vom Volk beschlossene Verfassung sein darf , KEIN willkürlicher Akt irgendeiner Regierung .
K.K.
Ja ist gut dasnn stehts eben nicht. Guckst Du hier.
Das Grundgesetz als Übergangsverfassung
principality-of-sealand.eu/pdf/schuesslbrunner_verfassung.pdf |
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