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Autor | Nachricht |
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Ab 1.August 28.07.12 17:39 | |
| gibt es in Deutschland die "EU Blue Card " für ausländische Fachkräfte ,Vorraussetzung ist ein Arbeitsvertrag und mindestens 44.800 € Bruttogehalt . Nach drei Jahren Arbeit in Deutschland kann er für immer hier bleiben . Dringender wäre eigentlich eine Green-Card für Menschen die sich hier Selbstständig machen wollen und einen Monatsumsatz von 250€ bringen wie z.B. Abbruchspezialisten ,Hosentaschenbügler ,Kebakformer .Dachstuhlsanierer ,Hofeinfahrtenasphaltierer unsw. damit wir diesen Leuten nach drei oder vier Jahren hart erkämpfter Existenz ihren ruhigen Lebensabend ermöglichen können .
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Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35938
| Thema: Re: Ab 1.August 28.07.12 18:19 | |
| Die Blue Card dürfte so in etwa der Green Card in den USA entsprechen nur bei der gehört noch ne menge Glück dazu, denn die USA verlosen nur 55.000 GreenCards jährlich. Im Jahr 2011 sind fast eine Million Menschen nach Deutschland zugezogen. Die meisten Einwanderer kamen aus dem EU-Raum Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Aus Nicht-EU Ländern wanderten ca. 300-tausend Personen zu.
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Mit der Bluecard sollen ja Hochqualifizierte ins Land geholt werden, trotzdem geht es aber für die weniger oder gar nicht Qualifizierten wesentlich einfacher. Die EU möchte erwirken, dass Asylanten nach 6 Monaten arbeiten können und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert dies sogar schon ab drei Monaten Aufenthaltsdauer. Geht es da eigentlich noch um Asyl im Sinne Artikel 16 Grundgesetz oder um Massen-Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus aller Herren Länder?
Ich verstehe die Menschen die diese Möglichkeiten nutzen, ich verstehe aber nicht die Einwanderungspolitik von Deutschland. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Stino Spezi
Anzahl der Beiträge : 2065
| Thema: Re: Ab 1.August 28.07.12 21:35 | |
| - Luna schrieb:
- Die EU möchte erwirken, dass Asylanten nach 6 Monaten arbeiten können und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert dies sogar schon ab drei Monaten Aufenthaltsdauer. Geht es da eigentlich noch um Asyl im Sinne Artikel 16 Grundgesetz oder um Massen-Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen aus aller Herren Länder?
Ich verstehe die Menschen die diese Möglichkeiten nutzen, ich verstehe aber nicht die Einwanderungspolitik von Deutschland.
Die EU ? Doch wohl eher die Wirtschaftsbosse, die den Hals immer noch nicht voll genug haben. Wenn schon seit der Möglichkeit der freien Arbeitsplatzwahl für Arbeitnehmer innerhalb der EU Rumänen, Polen, Bulgaren u.s.w. in Deutschland zu Dumpinglöhnen arbeiten, soll wohl dem Ganzen damit noch die Krone aufgesetzt werden.
Das ist nun mal die deutsche Einwanderungspolitik.
Hinz und Kunz ins Land holen, durchfüttern und dann auch noch bei Straftaten sämtliche vorhandenen Augen zudrücken, weil der "Asylant" ja nicht wissen konnte, daß er gegen deutsche Gesetze verstoßen hat. .
Lieber eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
| | | evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: Re: Ab 1.August 29.07.12 13:12 | |
| sie sollten erst auf die FAchkräfte hier im Land zurückgreifen. Es gibt auch die STeinalten?? mit 45 ;50, die keinen Job bekommen, vielleicht zu teuer??
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| | | Gast Gast
| Thema: Re: Ab 1.August 29.07.12 13:32 | |
| - Herrmann schrieb:
- Vorraussetzung ist ein Arbeitsvertrag und mindestens 44.800 € Bruttogehalt .
Heißt das jetzt im Umkehrschluss, für das Geld würd kein "Einheimischer" arbeiten gehen - oder wird soviel Kohle den Einheimischen nicht angeboten ... |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35938
| Thema: Re: Ab 1.August 29.07.12 14:29 | |
| - Daisy Dösig schrieb:
Heißt das jetzt im Umkehrschluss, für das Geld würd kein "Einheimischer" arbeiten gehen - oder wird soviel Kohle den Einheimischen nicht angeboten ...
- [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] schrieb:
- Wird eine Vorrangprüfung durchgeführt? Werden Angehörige des deutschen Arbeitsmarkts privilegiert behandelt?
Vorrangprüfung bedeutet, dass geprüft wird, ob deutsche Arbeitnehmer für die Besetzung des Arbeitsplatzes in Frage kommen. Auf eine solche Vorrangprüfung wird bei Erreichen der Gehaltsgrenzen verzichtet. Allerdings findet eine Prüfung der Arbeitsbedingungen statt. Wird ein Gehalt in Höhe von mindestens 34.944 €, findet eine Vorrangprüfung für Nicht-Mangelberufe statt, damit eine Blue Card erteilt werden kann. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Ab 1.August 29.07.12 14:42 | |
| Irgendwie bin ich heute wohl zu doof, das zu kapieren. |
| | | Crapule Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 30497
| Thema: Re: Ab 1.August 29.07.12 14:49 | |
| .... werden in Berlin die Preise für den ÖPNF erhöht. .
"Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd".
chin. Sprichwort, Konfuzius. |
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