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| Thema: Re: Von der Leyen fordert Bußgeld 20.08.12 20:07 | |
| - SusiSorglos schrieb:
Doch: Frau vonder selber, siehe:
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erster und letzter Absatz Jepp und genau deswegen ist es auch pure Schaumschlägerei , weil das nämlich bei allen Leistungsempfängern egal ob komplett ALG II oder Aufstocker rechtlich nicht machbar ist .
Stichwort "Bedarfsgemeinschaft" , der Satz wird nämlich für alle Familienmitglieder berechnet und erfüllt auch den Grundbedarf aller Familienmitglieder .
Sprich Familie mit 2 Kindern , eines davon kriegt nen Rappel und schwänzt die Schule , eine Strafe vom Grundbedarfssatz der ganzen Familie runter ... , fein , da freut sich jeder Anwalt , dann gibt es nen netten vom Steuerzahler bezahlten Klageprozess , von wegen Prozesskostenbeihilfe und so und heraus kommt ein "is nicht " , weil Sippenhaftung in Deutschland nun mal nicht drin ist .
Von daher nur dummes Gelaber , was nix bringt von der guten Frau von der Leyn .
Mal abgesehen davon , daß ich heute keine Eltern beneide , wenn ihr Kind solchen Unsinn macht . Unser einer hätte links und rechts was an die Wäsche bekommen , machst du das heute , landest du selber vor Gericht , da wir dank Rot/Grünem seit 2000 den Kindern per Gesetz das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zuerkannt haben . Dazu werden generell auch Erziehungsmethoden gezählt , welche seelische und psychische Grausamkeiten beinhalten , was im Klartext bedeutet , das dich dein Kind schon für Hausarrest mit Pech belangen kann .
Und nu erzähl mir mal einer , was ihm außer gut zureden denn noch für legale Mittel einfallen , welche Eltern heute anwenden können , wenn der Spross im Teenie Alter seine drolligen 5 Minuten bekommt .
Gruß K.K. |
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