| die Garagenverordnung der Stadt Offenbach | |
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Autor | Nachricht |
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evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 07/01/13, 07:17 pm | |
| ein Bürger der Stadt Offenbach muss 500 Euro STrafe bezahlen, da er in seiner Garage nicht nur das Auto, sondern auch andere SAchen lagert.Fahrrad darf nur hinterm Auto stehen, und andere Sachen, wie SChlitten usw. also das geht überhaupt nicht. ER wurde vom Nachbarn anzeigt, und man kam die Garage zu kontrollieren und jetzt muss er bezahlen. In der Garage dürfen nur SAchen sein, die zum Auto gehören und Nichts anderes. ALSO KANN ICH MIT MEINER EIGENEN GARAGE NICHT MEHR DAS TUN WAS ICH MÖCHTE. Der absolutte Wahnsinn |
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Gast Gast
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 07/01/13, 07:27 pm | |
| Kaum zu glauben evchen - ist es denn wirklich SEINE Garage oder ist die angemietet? Aus brandschutztechnischen Gründen könnte ich mir ein Verbot von anderen Dingen aus dem Auto eventuell vorstellen.
Dem Nachbarn gehört kräftig was an die Omme gekloppt |
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evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 07/01/13, 07:43 pm | |
| ja , es ist seine Garage. Wir haben soviel Mist in der Garage, hoffentlich schaut der Nachbar nicht rein.
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Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 07/01/13, 08:12 pm | |
| Was ist das denn für ein Blödsinn, ich kann doch in meiner Garage lagern was ich will und wenn ich nicht mal ein Auto reinstelle sondern ganz was anderes.....
Bei einem eventuellen Brand könnte dabei höchsten die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern wenn dort nur Müll gelagert wurde aber auch nur dann wenn es in der Police drin steht das nur ein Auto drinstehen darf.....
Dieses Gesetz würde ich gern mal lesen...... .
L.G. Diemax |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 07/01/13, 08:50 pm | |
| dann muß es zweckbestimmt angemietet werden, denn als Autogarage ist sie tatsächlich zweckbestimmt; ein Regal für Dinge die für s Auto benötigt werden, Reifenaufhängung etc. das ist zugelassen... ansonsten müßte man die Garage anmieten zum Zwecke von Unterstellung anderer Dinge z.B. Rasenmäher, Kleintraktor u.ä. auch in der eigenen Garage als Besitzer gibt es eine Verordnung; es darf aus Feuerschutzgründen nicht sein, dass im Auto noch brennbare Gegenstände deponiert sind
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***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gloria 4 Gast
| Thema: ........ 08/01/13, 08:00 am | |
| Zitat : Dem Nachbarn gehört kräftig was an die Omme gekloppt . Zitat Ende
Nicht dem Nachbarn gehört irgendwo was hin oder her " gekloppt " sondern der Stadverwaltung. Ich glaub mein Goldfisch humpelt.
Aber wundern würde ich mich nicht. Neben allen Möglichen Weltmeistern sind wir nach meinen Erfahrungen auch Strafweltmeister geworden.
Strafe hier , Strafe da für allen und jeden noch so belanglosen Unsinn wird irgendeine Strafe erfunden.
Das ist so deutsch wie es deutscher nicht mehr geht. Das ist das was ich an diesem Staat so liebe.
Guten Morgen und schönen Tag. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 09:17 am | |
| m.E. gehts hier nicht um die Stadt Offenbach und ihre Verordnung, die ihre Bürger schützen will,wenn sie brennbare Dinge in einer Garge, wo ja meist auch das KFZ eingestellt ist, untersagt... mehr geht s um den Nachbarn, der die Klage erhebt, vielleicht auch,weil er unmittelbar gefährdet sich fühlt, falls er weiß, was in der monierten Garage gelagert ist/war oder wie auch immer....oder es ist eben "der böse Nachbar, der immer Streit sucht", da gibts ja auch genug davon, leider....
es muß an Verordnungen auch nicht alles schlecht sein.... .
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 09:21 am | |
| dann darf auch kein Diesel oder Benzinkanister dort gelagert werden - und wie ist es mit den >60 Liter Treibstoff- ist das keine Gefahr .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 09:38 am | |
| das gehört ja für das Auto, das Auto selbst ist ja auch betankt...hier gehts um Dinge,die in einem mit einem KFZ bestückten "Raum" nicht gelagert werden dürfen/sollen...20 Ltr. Benzin darf gelagert werden in dicht verschlossenen Behältnissen !! das Auto selbst ist doch auch eine Gefahr mit seinem explosiven Treibstoff
dasselbe gilt doch auch beim Emissionsschutz, geh mal mit bei einer richtigen Feuerbeschau....
jeder will sich schützen und sein Leben soll nicht in Gefahr sein, aber achtlos Dinge unkontrolliert irgendwo zu deponieren macht man ohne Gedankengang .
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Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 01:32 pm | |
| - camina schrieb:
- dann muß es zweckbestimmt angemietet werden, denn als Autogarage ist sie tatsächlich zweckbestimmt; ein Regal für Dinge die für s Auto benötigt werden, Reifenaufhängung etc. das ist zugelassen...
ansonsten müßte man die Garage anmieten zum Zwecke von Unterstellung anderer Dinge z.B. Rasenmäher, Kleintraktor u.ä. auch in der eigenen Garage als Besitzer gibt es eine Verordnung; es darf aus Feuerschutzgründen nicht sein, dass im Auto noch brennbare Gegenstände deponiert sind
Ich denke es ist einen Eigentumsgarage, bei Mietgaragen sieht es der Vertrag vor wozu..... .
L.G. Diemax |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 02:25 pm | |
| Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen des Landes Hessen schreibt das nicht vor. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass es sich um eine Eigentumsgarage handelt. Übrigens ist in Kleingaragen sogar die Lagerung von bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern erlaubt, kann man nachlesen.
Bei einer gemieteten Garage kann das anders aussehen, da bestimmt der Vermieter über die Verwendung, was ja sicher rechtens ist.
Wäre mal nicht schlecht die Quelle zu erfahren.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 06:57 pm | |
| - Diemax schrieb:
- Was ist das denn für ein Blödsinn, ich kann doch in meiner Garage lagern was ich will und wenn ich nicht mal ein Auto reinstelle sondern ganz was anderes.....
Bei einem eventuellen Brand könnte dabei höchsten die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern wenn dort nur Müll gelagert wurde aber auch nur dann wenn es in der Police drin steht das nur ein Auto drinstehen darf.....
Dieses Gesetz würde ich gern mal lesen...... da gibt es ein Gerichtsurteil Garage darf nicht, als Abstellplatz benutzt werden. Musst du googeln. Kommt aus DArmstadt. |
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evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 06:57 pm | |
| - Luna schrieb:
- Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen des Landes Hessen schreibt das nicht vor.
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Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass es sich um eine Eigentumsgarage handelt. Übrigens ist in Kleingaragen sogar die Lagerung von bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern erlaubt, kann man nachlesen.
Bei einer gemieteten Garage kann das anders aussehen, da bestimmt der Vermieter über die Verwendung, was ja sicher rechtens ist.
Wäre mal nicht schlecht die Quelle zu erfahren.
hier wurde es im RAdio gesagt. Es war eine Privatgarage.Habe gerade gegoogelt, da stand es drin. Gerichtsurteil über die Garagenordnung .Also sie darf nicht, als Abstellplatz benutzt werden. Google mal, du findest es. |
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evchen Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 11521
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 07:01 pm | |
| GErichtsurteil Garage darf nicht mit Gerümpel vollgestellt werden. Das Verwaltngsgericht Darmstadt. Und da steht auch, dass dieser Mensch 500 Euro bezahlen musste |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 08/01/13, 08:19 pm | |
| [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] - Zitat :
Eine Satzung der Stadt Offenbach schreibt für jedes Einfamilienhaus zwei Stellplätze für Autos und einen gewissen Raum für das Abstellen von Fahrrädern vor. Der Kläger hatte eine Garage angemietet, die im rechtlichen Sinne als "notwendig" gilt. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Die Gemeinden legen unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse fest, ob und in welchem Umfang bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder sonstigen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen
Es geht also vermutlich darum dass diese Garage zweckentfremdet genutzt wurde und das Auto auf der Straße stand, obwohl die Garagen genau deshalb genehmigt wurden, nämlich um die Straßen von parkenden PKW frei zu halten.
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Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 09/01/13, 01:40 pm | |
| Eine Garagenverordnung kenne ich nicht habe sie bei beiden Bauunternehmungen, einmal in einer Garagengemeinschaft und in meiner auf meinem Grundstück nicht gebraucht und ich habe bis heute noch keine gelesen.
Wir haben eine Bauzeichnung eingereicht und die wurde genehmigt ohne Auflagen..........
Die Garage auf meinem Grundstück ist sogar größer als eine normale Garage da wir dort eine Werkbank und Werkzeugschränke untergebarcht haben und das Auto kann immer noch lapaloma tanzen......
Ich habe mal in alten und neuen Miet-bzw. Pachtverträgen reingeschaut aber so eine Verordnung oder Auflage steht nicht drin.....
Das ist wiedermal bestimmt von Land zu Land unterschiedlich......Deutschland eben.... .
L.G. Diemax |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 09/01/13, 06:11 pm | |
| Vermutlich ist das in neu gebauten Siedlungen so dass man sich da an bestimmte Vorschriften halten muss. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Dieko Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 31917
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 09/01/13, 06:28 pm | |
| - Luna schrieb:
- Vermutlich ist das in neu gebauten Siedlungen so dass man sich da an bestimmte Vorschriften halten muss.
Das deutsche Schicksal ... ° vor einem Bürokraten-Schreibtisch zu stehen ! Das deutsche Ideal... ° hinter einem Bürokraten-Schreibtisch zu sitzen!
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" Nach jeder Ebbe kömmt 'ne Flut " [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: die Garagenverordnung der Stadt Offenbach 09/01/13, 08:05 pm | |
| gerade bei Sammelgaragen finde ich diese Vorschriften absolut okay..... .
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