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Neues Pfändungsrecht

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Herrmann
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Herrmann

Anzahl der Beiträge : 21727

Neues Pfändungsrecht  Vide
BeitragThema: Neues Pfändungsrecht    Neues Pfändungsrecht  Empty21.01.13 13:39Eine Antwort erstellen

Gerichtsvollzieher konnten bisher bei Schuldnern nur zu Hause nach verpfändbaren Gegenständen suchen . Nun dürfen sie auch im Internet
recherchieren und auch Auskünfte bei Banken ,Arbeitgebern und Rentenversicherung Auskünfte einholen .Der Schuldner mußte bisher eine eidesstattliche Erklärung über seine Vermögensverhältnisse abgeben die der Gerichtsvollzieher nie überprüfen konnte . Was sind das auch für Zustände
Autos auf Schulden kaufen ,Möbel ,Urlaub auf Kredit ,Klamotten und Elektonik bestellen ,keine Miete ,Heizung ,Strom zahlen und dann Mitleid schinden
ich armer Mensch heft mir mal .Mit den neuen Pfändungsrecht werden eventuell Gläubiger nicht mehr so oft beschissen . Datenschützer laufen natürlich Sturm war ja zu erwarten warum sollte man Schuldnern und Leuten mit gesteigerten Hang zum Luxus das Leben erschweren .





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Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche
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Gast
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BeitragThema: Re: Neues Pfändungsrecht    Neues Pfändungsrecht  Empty21.01.13 13:40Eine Antwort erstellen

Am schärfsten fand ich ja nach der Wende:

(Jetzt kaufen, nach der Währungsunion bezahlen !"
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Gast0815
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BeitragThema: schon ein bisschen Komisch    Neues Pfändungsrecht  Empty21.01.13 15:09Eine Antwort erstellen

weil Kontoauszüge , Verpflichtungen oder Einkommensnachweise musste man schon immer vorlegen. Nach Eintragungen in Grundbüchern wurde immer schon gefahndet - also nix neues.
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Gast0815
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BeitragThema: und nochwas zur EV    Neues Pfändungsrecht  Empty21.01.13 15:24Eine Antwort erstellen

was ist denn schlimmes an einer EV ? Bei einer EV erklärt der finanziell in Schwierigkeiten geratene warum das seiner Ansicht nach so ist . Dann offenbart er seine finanzielle Situation , Einkünfte , Ausgaben , Anzahl Personen im Haushalt , Kinder in Schulpflicht etc.pp. Und dann wird ermittelt was er denn zum Leben und zur Berufsausübung braucht und der Überschuss - sofern einer da ist , wird dann den Gläubigern als Vergleich angeboten. Steigen die drauf ein ist alles in Ordnung . Diesen festgelegten Betrag zahlst Du dann einen vereinbarten Zeitraum längstens 7 Jahre. Und da ist dann egal was Du künftig verdienst oder was Du kaufst.

Steigen die nicht drauf ein folgt eh dann das Insolvenzverfahren und dann sehen die meissten eh nix mehr. So eine EV kann auch helfend und unterstützend sein.
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BeitragThema: Re: Neues Pfändungsrecht    Neues Pfändungsrecht  EmptyEine Antwort erstellen

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