Luna Admin
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| Thema: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? 26.10.13 23:29 | |
| Es ging um einen in Brasilien geborenen Deutschen, der seinen ständigen Wohnsitz stets in der Türkei hatte, aber deutsche Schulen in Spanien und der Türkei absolvierte. Nachdem er in Deutschland ein Semester Rechtswissenschaften studiert hatte, wechselte er an eine niederländische Universität und beantragte dafür BAföG in Deutschland. Das Geld mit der Begründung verwehrt, die Förderung bekämen nur Studenten, die nachgewiesen hätten, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad in die deutsche Gesellschaft integriert hätten. Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sei ein Nachweis dafür.
Der Student klagte mit Erfolg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Gewährung der finanziellen Unterstützung von Auslandsstudien künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? 27.10.13 10:01 | |
| - Luna schrieb:
- Es ging um einen in Brasilien geborenen Deutschen, der seinen ständigen Wohnsitz stets in der Türkei hatte, aber deutsche Schulen in Spanien und der Türkei absolvierte.
Nachdem er in Deutschland ein Semester Rechtswissenschaften studiert hatte, wechselte er an eine niederländische Universität und beantragte dafür BAföG in Deutschland. Das Geld mit der Begründung verwehrt, die Förderung bekämen nur Studenten, die nachgewiesen hätten, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad in die deutsche Gesellschaft integriert hätten. Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sei ein Nachweis dafür.
Der Student klagte mit Erfolg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Gewährung der finanziellen Unterstützung von Auslandsstudien künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
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Auslandsdeutscher, gibt es den Begriff fin der Rechtssprechung überhaupt ?
Wer einen deutschen Pass hat ist ohne wenn und aber Deutscher ! Egal wo er wohnt. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? 27.10.13 10:50 | |
| - Ein Sachse schrieb:
- Luna schrieb:
- Es ging um einen in Brasilien geborenen Deutschen, der seinen ständigen Wohnsitz stets in der Türkei hatte, aber deutsche Schulen in Spanien und der Türkei absolvierte.
Nachdem er in Deutschland ein Semester Rechtswissenschaften studiert hatte, wechselte er an eine niederländische Universität und beantragte dafür BAföG in Deutschland. Das Geld mit der Begründung verwehrt, die Förderung bekämen nur Studenten, die nachgewiesen hätten, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad in die deutsche Gesellschaft integriert hätten. Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sei ein Nachweis dafür.
Der Student klagte mit Erfolg. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Gewährung der finanziellen Unterstützung von Auslandsstudien künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
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Auslandsdeutscher, gibt es den Begriff fin der Rechtssprechung überhaupt ?
Wer einen deutschen Pass hat ist ohne wenn und aber Deutscher ! Egal wo er wohnt. gibt es nicht sogar zwei Pässe z.B. ein Türke hat seinen Türkischen Paß und bekommt in Deutschland den zweiten - was ist er jetzt ein Deutscher oder ein Türke ? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? 27.10.13 11:01 | |
| - mex schrieb:
- gibt es nicht sogar zwei Pässe z.B. ein Türke hat seinen Türkischen Paß und bekommt in Deutschland den zweiten - was ist er jetzt ein Deutscher oder ein Türke ?
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Gast Gast
| Thema: Re: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? 27.10.13 11:30 | |
| - Luna schrieb:
- Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Gewährung der finanziellen Unterstützung von Auslandsstudien künftig nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
Nun, wenn der Wohnsitz im Ausland dann später auch keinen Einfluss auf die Rückzahlung hat, geht es in Ordnung. Blöd wäre nur, wenn die Studenten nach Abschluss des Studiums aif Nimmerwiedersehen irgendwo im Ausland unerkannt abtauchen. |
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| Thema: Re: BAföG-Anspruch auch für Auslandsdeutsche? | |
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