Gast Gast
| Thema: Die nächste Stufe des Toleranzwahns , diesmal mit EU Segen 19.12.14 11:48 | |
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Fettleibigkeit ist eine Behinderung , bei der ein Arbeitnehmer einen besonderen Schutz vor Diskriminierung in Anspruch nehmen kann .
Soweit , so gut und sofern das Körpergewicht wirklich auf ein diagnostiziertes Krankheitsbild zurückzuführen ist , auch durchaus nachvollziehbar . Allein das reicht den Gutrichtern am europäischen Gerichtshof nicht mehr .
Im Zuge einer Kündigungsklage eines 160 Kg schweren Tagesvaters aus Dänemark , wird eine Steigerung eingeführt , die nicht mehr nachvollziehbar ist .
Wörtlich heißt es Zitat :
"Die europäischen Richter stellten klar, dass Fettleibigkeit zwar laut EU-Recht kein Diskriminierungsgrund ist. Allerdings kann Übergewicht unter bestimmten Umständen eine Behinderung sein - und behinderte Menschen haben in Europa ein Recht darauf, vor Diskriminierung geschützt zu werden. Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen, um Behinderten die Teilnahme am Berufsleben zu ermöglichen - es sei denn, dies würde zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Arbeitgebers führen."
Zitat Ende
Auch hier noch kein Einwand , der kommt aber , wenn man diese Sätze zusammen mit diesem Zitat liest :
"Dies gilt unabhängig davon, ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat. "
Zitat Ende
Und hier frag ich mich , ob die Herren Richter nicht alle Tassen im Schrank haben , weil dieses Urteil so zum Freibrief wird , in diesem Falle sich behindert zu fressen .
Das bedeutet also Klartext in einem Europa , in dem wegen MÖGLICHER Gesundheitsschäden eine wahre Hexenjagd auf Raucher veranstaltet wird , daß man im gleichen Zuge und mit voller Absicht , sich durch seine Ernährung bis hin zur Arbeitsunfähigkeit dickfuttern darf und der Arbeitgeber muß dem Rechnung tragen , weil das ja sonst eine Diskriminierung darstellt .
Das Verursacherprinzip wird hier also mal eben komplett zu Grabe getragen und unverantwortliches Verhalten zum erlaubten Standard erklärt , für dessen Folgen dann mit dem Arbeitgeber ,Dritte aufzukommen haben , Eigenverantwortlichkeit einzufordern ist also de Fakto Diskriminierung .
Sorry das mal so deutlich zu sagen , aber Richter mit einer derartigen Rechtsauffassung gehören für mich in die geschlossene Psychatrie eingewiesen , sie sind nicht nur nicht zurechnungsfähig , sondern eine Gefahr für die Gesundheit der Gesellschaft . |
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