Luna Admin
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| Thema: Urheberrecht 05.01.15 17:57 | |
| Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 10.08.2011 klargestellt, dass auch Nachrichtentexte urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine Nachrichtenagentur klagte wegen der Verletzung von Urheberrechten auf Schadensersatz gegen ein Internetmagazin das Nachrichten für ihre Internetseite übernommen hatte . Nahezu jeder Artikel zu einem Thema hat die individuelle Prägung des Autors , selbst bei reinen Berichterstattungen ist die Darstellung durch die individuelle Gedankenformung und -führung des Verfassers geprägt.
Geschützt sind in jedem Fall Blogartikel, Zeitungsartikel und Bücher.
Ein Zitat ist eine erlaubte Ausnahme wenn es zur Mehrung des Wissens und geistiger Erkenntnisse beiträgt und nur dann erlaubt, wenn es eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt.
Für ein Zitat dürfen nicht mehr als 1/3 des Textes übernommen werden und es soll nicht mehr als 1/3 des eigenen Textes ausmachen. Der zitierte Text ist von dem eigenen klar abzusetzen und zu kennzeichnen. Außerdem muss die Quelle so deutlich angegeben werden, dass sie ohne Schwierigkeiten gefunden werden kann.
Bei Zitaten von anderen Websites sind Vorname und Name des Autors sowie der Link zum Artikel erforderlich.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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