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| Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! | |
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Autor | Nachricht |
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Gast Gast
| Thema: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 18.03.15 10:16 | |
| Derzeit findet am Bundesarbeitsgericht ein Prozess statt, der mich mal wieder an der Geisteshaltung unserer Rechtstaatlichkeit zweifeln lässt .
Es klagt eine Krankenversicherung gegen einen Arbeitgeber um die Lohnfortzahlung eines alkoholkranken Mitarbeiters . Dieser war nach mehreren Entziehungskuren wieder rückfällig geworden und wurde vom Arbeitgeber fristlos gekündigt. Im Anschluss an den erneuten Rückfall war dieser Mann satte 10 Monate arbeitsunfähig.
Die Krankenkasse argumentiert nun allen ernstes für einen Teil dieser Zeit müsste der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernehmen und jetzt kommts , weil der alkoholkranke Arbeitnehmer nach mehreren Entziehungskuren für Rückfälle aus medizinischer Sicht nicht mehr verantwortlich zu machen wäre .
Zitat : Das Bundesarbeitsgericht muss die grundsätzliche Frage beantworten: Inwiefern ist ein Alkoholkranker auch nach einem Entzug für einen Rückfall in sein altes Suchtverhalten verantwortlich? Zitat Ende
Da frag ich mich langsam, ob die Herrschaften nicht mehr ganz dicht sind . Denn selbst wenn dieser Arbeitnehmer medizinisch nicht verantwortlich zu machen ist , der Arbeitgeber ist da doch wohl noch viel weniger verantwortlich .
Da muß man sich langsam mal die Frage stellen, wo denn in diesem Staat die soziale Gerechtigkeit geblieben ist. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für mich ansich schon eine Geschichte, wo jeder Arbeitgeber berechtigt fragen darf, wieso er denn überhaupt anteilig Krankenkassenbeiträge für seinen Angestellten entrichten soll , wenn er dann im Krankheitsfalle trotzdem erstmal 6 Wochen die Lohnfortzahlung übernehmen darf .
Zurück zu dem konkreten Fall ist es ja wohl der absolute Wahnsinn, den Arbeitgeber heranziehen zu wollen, denn vollkommen egal , wie viele Entziehungskuren der Arbeitnehmer durchgezogen hat und wie ein Rückfall dann medizinisch zu beurteilen ist , dafür mal süchtig geworden zu sein , ist ja wohl allein der Süchtige verantwortlich, daran ändert doch wohl kaum das auf und ab eines späteren Suchtverhaltens was .
Und natürlich sollte da wohl in jedem Falle die Krankenkasse die Kosten tragen , der Arbeitgeber ist ja wohl eindeutig das Opfer dieses Arbeitnehmerverhaltens , der Arbeitgeber verliert dadurch schließlich die ihm vertraglich zugesicherte Arbeitskraft . Ich kann doch nicht allen ernstes in so einem Fall den Arbeitgeber nochmal extra zum zahlen verdonnern, für ein Arbeitnehmerverhalten auf das er schon im Ursprung überhaupt keinen Einfluss hatte.
Wenn ich solche Argumentationen und Gedankengänge lese, wundert mich die zunehmende Verweigerung gerade kleinerer Betriebe, überhaupt noch sozialversicherungspflichtige Jobs zu schaffen nicht mehr wirklich.
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| | | Gast Gast
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 18.03.15 10:32 | |
| Zwischen dem Tag des Vorfalls und dem Ende der Beschäftigung liegen 39 Tage, knapp weniger als die 42 Tage, nach denen die Krankenkasse zur Zahlung des Krankengeldes einspringt. Das ist nun Pech für den Arbeitgeber, würde ich aus dem Bauch heraus behaupten. Weshalb der Mitarbeiter ausfällt und krankgeschrieben wird, ist dabei unerheblich, er hätte sich ja auch ein Bein brechen können. Der AG hätte sich frühzeitig einen anderen Grund zur Kündigung überlegen müssen, um die Saufnase loszuwerden. |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 18.03.15 10:38 | |
| - Daisy Dösig schrieb:
- Zwischen dem Tag des Vorfalls und dem Ende der Beschäftigung liegen 39 Tage, knapp weniger als die 42 Tage, nach denen die Krankenkasse zur Zahlung des Krankengeldes einspringt. Das ist nun Pech für den Arbeitgeber, würde ich aus dem Bauch heraus behaupten. Weshalb der Mitarbeiter ausfällt und krankgeschrieben wird, ist dabei unerheblich, er hätte sich ja auch ein Bein brechen können. Der AG hätte sich frühzeitig einen anderen Grund zur Kündigung überlegen müssen, um die Saufnase loszuwerden.
das ist aber keine einfache Lösung für den AG .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 18.03.15 10:45 | |
| Nö , sich die Birne bis zum pathologisch wertvollem Level dicht zu machen ist eben kein Unfall oder eine Krankheit, sonder ein vorsätzliches allenfalls fahrlässiges Verhalten, für das der Arbeitnehmer selber verantwortlich ist , genau das möchte die Krankenkasse ja gerne bestreiten .
Was dann für die Zukunft, wenn die Rechtsprechung dieser Argumentation folgt bedeutet , macht der Arbeitnehmer sowas zum ersten Mal , liegt ein Fehlverhalten vor und der Arbeitgeber braucht nix zu bezahlen . Passiert es mehrfach , kann man den Saufkopp nicht mehr verantwortlich machen weil er ja im weiteren Verlauf seiner Sucht Narrenfreiheit auf Kosten des Arbeitgeber genießt .
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| | | Schlomo Cleverle
Anzahl der Beiträge : 1000
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 18.03.15 19:23 | |
| - mex schrieb:
das ist aber keine einfache Lösung für den AG
Daisy hat aber recht. Arbeitgeber beschäftigen oft Rechtsanwälte für jeden Furz, nur wenn es darum geht, hat der AG den falschen gewählt. Er hätte ihn besser beraten sollen. Manchmal sind RA nicht ihr Geld wert. .
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| | | Gast Gast
| Thema: Womit die Entmündigung dann ab sofort rechtlich abgesichert ist !! 04.04.15 16:43 | |
| Wie befürchtet ist das Urteil nun ergangen, der Arbeitgeber darf zahlen, die Begründung dafür ist für mich einfach nur als geisteskrank zu bezeichnen .
Alkoholsucht ist mitlerweile ausdrücklich als NICHT VERSCHULDETE KRANKHEIT anerkannt, insbesondere bei Rückfällen von Alkoholkranken ist eine Schuld nicht automatisch gegeben, ein Gutachten dies festzustellen, wäre für die meisten Arbeitgeber zu teuer .
Klartext, Leute die saufen bis der Arzt kommt, sind als unverschuldet erkrankt zu betrachten, bei Arbeitsunfähigkeit hat daher in jedem Falle der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten .
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Für mich nicht nachvollziehbar, denn ich hab noch keinen Alkoholiker getroffen, den man süchtig gemacht hätte, in dem man ihn zum Trinken zwingen würde , der Beginn der Sucht kann daher nur selbst verschuldet sein, außer man hört Stimmen im Kopp , die es einem befehlen würden .
Somit steht es für mich auch außer Frage, daß der Süchtige auch am Rückfall nach einer Entziehungskur Schuld ist , denn er hat die Sucht als solches schließlich selber verschuldet. Alles andere ist für mich an den Haaren herbeigezogener Irrsinn, der ein mündiges und selbstbestimmtes Handeln des Menschen somit eindeutig bestreitet .
Wer soll denn da sonst Schuld haben, am Ende vielleicht die Bierwerbung eines Herstellers , die böse Gesellschaft in der ja alle saufen, oder der Teufel der den Schnaps gemacht hat ?
Bei solchen Urteilen und rechtlichen Einschätzungen ist man eher geneigt , die Richter als alkoholkrank zu sehen, denn solche rechtlichen Ergüsse kann man eigentlich nur im Suff praktizieren . |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 04.04.15 17:22 | |
| Hier geht es doch nur darum dass die gesetzliche Lohnfortzahlung von 42 Tagen geleistet wird. Da ist es völlig egal wie das der Arbeitgeber empfindet, normal erfährt er ja nicht mal von dem Krankheitsbild. Das Ganze ist eine Rechenaufgabe würden Krankenkassen ab dem ersten Tag Krankheit zahlen müssten die Beiträge erhöht werden auch für den Arbeitgeber. Damit das sich aber als nicht zu hart gestaltet bekommen kleinere Unternehmen die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen einen Teil der Lohnfortzahlung von den Krankenkassen wieder erstattet. Dafür gibt es ein Umlageverfahren U1 das sich wie eine Versicherung des Arbeitgebers auswirkt.
Leistet aber der Arbeitgeber unberechtigt keine Entgeltfortzahlung, springt zunächst die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Diese will sie sich natürlich dann auch wieder zurück holen. Da Alkoholkrankheit als Sucht medizinisch anerkannt ist gibt es da eigentlich gar keine Diskussion darüber und auch Rückfälle gehören eben genau zu dem Krankheitsbild. Einfach nicht mehr trinken bedeutet da nämlich ein nie wieder, doch schon die Ansicht einer Flasche oder der Geruch wenn andere ihn trinken kann das Suchtverhalten wieder auslösen. Eine Alkoholkrankheit ist weder nach 12 Monaten noch nach 5 oder 10 Jahren geheilt und auch nicht einfach nur eine Willensentscheidung. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Arbeitsrechtlicher Irrsinn !! 04.04.15 17:39 | |
| - Luna schrieb:
Da Alkoholkrankheit als Sucht medizinisch anerkannt Darum ging es nicht Luna , sondern ob sie eine "verschuldete" Krankheit ist und somit der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muß .
Und ganz ehrlich Luna ist mir völlig egal, was da wohlmeinende Mediziner und Berufsverständnishaber von sich geben .
Alkoholsüchtig wird man rein aus eigenem Verschulden.
Und wenn die Sucht als solche Eigenverschulden ist, dann sind es auch die Rückfälle , denn die Sucht als solche hab ich mir selber angesoffen und das dauert und ist mit reichlich Alkoholkonsum verbunden.
Was das den Arbeitgeber nun angeht und wie sich daraus eine Zahlungspflicht für den Arbeitgeber ergeben soll bleibt mir weiterhin schleierhaft . Der Säufer säuft und daran ist niemand anders, als er selbst Schuld . |
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