Libelle verstorben
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| Thema: Das ändert sich bald beim Steuerportal Elster 27.07.23 9:58 | |
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Nichts amüsiert mich mehr, als wenn ich über mich selbst lachen kann. Mark Twain |
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wf1949 Admin
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| Thema: Re: Das ändert sich bald beim Steuerportal Elster 27.07.23 12:21 | |
| - Libelle schrieb:
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Jou die diebische Elster verlegt sich immer mehr auf' Klauen. Ich öffne das Elster Portal immer etwa 30 Min. vor Abgabepflicht der Steuererklärung.
Die entsprechenden Unterlagen stelle ich schon vorher bedarfsgerecht zusammen, so dass man die Daten ja nur übertippen braucht. Wichtige Belege oder Mitteilungen habe ich sowieso in separaten Dateien gespeichert. Natürlich mehrfach auf externen Dateien gesichert und teilweise bomben- und erdbebensicher aufbewahrt. Was das Finanzamt kann, kann ich schon lange.
Für die Steuererklärung 2022 gab es eine weitere, zukunftweisende Änderung: Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren lief der Ehemann als erste Person und die Ehefrau als zweite Person. Diese Reihenfolge konnte nicht verändert werden, was als Zementierung der ungeordneten Rolle der Frau aufgefasst wurde. Diese Reihenfolge kann nun geändert werden. Bei Gleichgeschlechtlichen Paaren geht die Reihenfolge nach dem Alphabet. Da sage noch einer, es gebe in Deutschland keine Innovationen mehr. |
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Libelle verstorben
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| Thema: Re: Das ändert sich bald beim Steuerportal Elster 27.07.23 15:19 | |
| Für die Steuererklärung 2022 gab es eine weitere, zukunftweisende Änderung "Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren lief der Ehemann als erste Person und die Ehefrau als zweite Person. Diese Reihenfolge konnte nicht verändert werden, was als Zementierung der ungeordneten Rolle der Frau aufgefasst wurde. Diese Reihenfolge kann nun geändert werden. Bei Gleichgeschlechtlichen Paaren geht die Reihenfolge nach dem Alphabet". Da sage noch einer, es gebe in Deutschland keine Innovationen mehr. [/quote]
Okay... das habe ich alles bis zu einem gewissen Maße zur Kenntnis genommen : aber ich weiß von "einer Freundin der Freundin meiner Tante", deren Ehemann vor drei Jahren gestorben ist, wurde der Ehefrau/ Witwe 2021 eine Nachzahlung auferlegt, vierteljährlich zahlbar, , das steigerte sich dann 2022 vierfach plus einer 4-stelligen Nachzahlung ; Begründung : Steuerklasse 1. Warum, wofür, weshalb ???
Irgendwie finde ich die "Innovationen" doch nicht ganz so ..so ....
PS "Ich öffne das Elster Portal immer etwa 30 Min. vor Abgabepflicht der Steuererklärung."
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Libelle verstorben
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| Thema: Re: Das ändert sich bald beim Steuerportal Elster 28.07.23 7:55 | |
| nachgetragen..
nach wie vor gilt: allzu "Privates " hat zeitweise etwas "Sinnloses" an sich und birgt "Selbstdarstellung" in sich , zumal das Thema "ein ausschließlich das öffentliche Leben betreffendes" war. Okay,,das ist nun mal so geschehen..und sollte dem verbalen Mülleimer zugeordnet werden! für das Verständnis im Voraus.Besserung ist 'angedacht..
PS Antworten können nicht beantwortet werden, dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden.. :-)) .
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