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| Thema: "Premiere"-Nachfolger "Sky" 27.07.09 6:28 | |
| Verbraucherschützer üben Kritik an "Premiere"-Nachfolger "Sky" Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) will einem Bericht des Magazins "Focus" zufolge den Pay-TV-Sender "Sky" abmahnen.
Der Verband hält eine Klausel des Senders in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig, die es dem Sender erlaubt, Programme und Preise nach Belieben zu ändern. Bereits beim "Sky"-Vorgänger "Premiere" hatten die Verbraucherschützer diesen Punkt kritisiert und erfolgreich dagegen geklagt.
Wenn im Vertrag drin steht, dass sich der Preis und das Programm nach belieben ändern können, betrifft das sehr wohl bestehende Verträge.
Das bedeutet, dass Sky festlegen kann, dass das Programm von heute auf morgen 10 € teurer wird. Und dank dieser Klausel hast du dem zugestimmt. Oder, dass du statt 20 Programm nur noch 4 empfangen kannst, dafür aber für 10 € mehr im Monat. Verstehst du, warum die Klausel gekappt wird?
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