mex verstorben
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| Thema: Eine Frage an Euch Do 30 Jul 2009 - 8:31 | |
| Im Grundgesetz ist meines Wissens verankert " Jeder hat das Recht auf Arbeit" meine Frage aber wer ist der Arbeitgeber? Der Staat kann es doch nicht sein oder doch? Was aber ist denn da gemeint mit Recht auf Arbeit ? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Fantastic 4 Routinier
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| Thema: Re: Eine Frage an Euch Do 30 Jul 2009 - 8:40 | |
| - mex schrieb:
- Im Grundgesetz ist meines Wissens verankert " Jeder hat das Recht auf Arbeit" meine Frage aber wer ist der Arbeitgeber? Der Staat kann es doch nicht sein oder doch?
Was aber ist denn da gemeint mit Recht auf Arbeit ?
Morgen Klaus
jeder Mensch darf einer Arbeit nach gehen - ob er will oder nicht - aber ein direkter Anspruch ergibt sich daraus nicht..... :old_gut.gif: :old_schlecht.g .........
Eine schlechten Artikel im Grundgesetz und nicht der EINZGIGE !!!
Dir einen schönen Tag
Claus |
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Luna Admin
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| Thema: Re: Eine Frage an Euch Do 30 Jul 2009 - 9:57 | |
| Es gibt kein Recht auf Arbeit und auch keine Pflicht dazu
Alle Deutschen haben nach Artikel 12 GG das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Damit steht es einem jeden frei einen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. Es darf aber auch niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer z. B.im Strafvollzug. Nirgends jedoch steht geschrieben woher er Arbeits-oder Ausbildungsplatz bekommt. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Fantastic 4 Routinier
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| Thema: Re: Eine Frage an Euch Do 30 Jul 2009 - 16:59 | |
| - Luna schrieb:
- Es gibt kein Recht auf Arbeit und auch keine Pflicht dazu
Alle Deutschen haben nach Artikel 12 GG das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Damit steht es einem jeden frei einen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. Es darf aber auch niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer z. B.im Strafvollzug. Nirgends jedoch steht geschrieben woher er Arbeits-oder Ausbildungsplatz bekommt.
und deswegen ist dieser Artikel schlecht........weil nirgends geschrieben steht - das man ein " gesetzliches Anrecht " auf Arbeit hat......ein wischiwaschi Artikel...
Gruss |
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| Thema: Re: Eine Frage an Euch | |
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