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Eine Frage an Euch

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mex
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mex

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BeitragThema: Eine Frage an Euch   Eine Frage an Euch EmptyDo 30 Jul 2009 - 8:31Eine Antwort erstellen

Im Grundgesetz ist meines Wissens verankert " Jeder hat das Recht auf Arbeit" meine Frage aber wer ist der Arbeitgeber? Der Staat kann es doch nicht sein oder doch? Eine Frage an Euch 77138
Was aber ist denn da gemeint mit Recht auf Arbeit ?
.


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BeitragThema: Re: Eine Frage an Euch   Eine Frage an Euch EmptyDo 30 Jul 2009 - 8:40Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
Im Grundgesetz ist meines Wissens verankert " Jeder hat das Recht auf Arbeit" meine Frage aber wer ist der Arbeitgeber? Der Staat kann es doch nicht sein oder doch? Eine Frage an Euch 77138
Was aber ist denn da gemeint mit Recht auf Arbeit ?


Morgen Klaus

jeder Mensch darf einer Arbeit nach gehen - ob er will oder nicht - aber ein direkter
Anspruch ergibt sich daraus nicht..... :old_gut.gif: :old_schlecht.g .........


Eine schlechten Artikel im Grundgesetz und nicht der EINZGIGE !!! Eine Frage an Euch 77138

Dir einen schönen Tag

Claus
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Luna
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Luna

Anzahl der Beiträge : 35936

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BeitragThema: Re: Eine Frage an Euch   Eine Frage an Euch EmptyDo 30 Jul 2009 - 9:57Eine Antwort erstellen

Es gibt kein Recht auf Arbeit und auch keine Pflicht dazu

Alle Deutschen haben nach Artikel 12 GG das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Damit steht es einem jeden frei einen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
Es darf aber auch niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer z. B.im Strafvollzug.
Nirgends jedoch steht geschrieben woher er Arbeits-oder Ausbildungsplatz bekommt.
.


Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)
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BeitragThema: Re: Eine Frage an Euch   Eine Frage an Euch EmptyDo 30 Jul 2009 - 16:59Eine Antwort erstellen

Luna schrieb:
Es gibt kein Recht auf Arbeit und auch keine Pflicht dazu

Alle Deutschen haben nach Artikel 12 GG das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Damit steht es einem jeden frei einen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
Es darf aber auch niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer z. B.im Strafvollzug.
Nirgends jedoch steht geschrieben woher er Arbeits-oder Ausbildungsplatz bekommt.


und deswegen ist dieser Artikel schlecht........weil nirgends geschrieben steht -
das man ein " gesetzliches Anrecht " auf Arbeit hat......ein wischiwaschi Artikel...

Gruss
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BeitragThema: Re: Eine Frage an Euch   Eine Frage an Euch EmptyEine Antwort erstellen

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