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Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden

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Herrmann
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Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Vide
BeitragThema: Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden   Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Empty21.01.17 22:16Eine Antwort erstellen

Zitat :
ZWICKAU. Trotz mehrerer Straftaten kann ein 38 Jahre alter Pakistani nicht abgeschoben werden, da sein Heimatland sich weigert, ihn zurückzunehmen. Das Zwickauer Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Der Hepatitis-C-kranke Quaisar S. hatte vergangenen Juli eine 19jährige Angestellte einer Spielhalle vergewaltigt und sie dabei mehrmals heftig in Wange und Lippen gebissen. „Er wollte sein Opfer anstecken“, sagte Staatsanwältin Cornelia Heiner der Bild-Zeitung. Erst ein halbes Jahr später erfuhr die junge Frau, daß sie nicht angesteckt worden war.

Die Polizei konnte den Täter auf den Überwachungsaufnahmen der Spielhalle identifizieren. Drei Monate zuvor hatte er mit einer Schreckschußwaffe in der Zwickauer Innenstadt um sich geschossen. (gb)(Quelle Junge Freiheit )

Solche Einzelfälle soll es geben da helfen auch keine schärferen Gesetze . Es müßte bei uns so eine ähnliche Truppe geben wie die US Marines ,da könnte man dann solche Leute per Fallschirm einfach über Pakistan abwerfen . Natürlich unter strengster Geheimhaltung .
.


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Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Vide
BeitragThema: Re: Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden   Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Empty21.01.17 23:58Eine Antwort erstellen

Warum unbedingt per Fallschirm ?? Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden 624100

Nö, aber mal im Ernst: Diplomaten kann man "des Landes verweisen" und für ihre Reise haben sie noch selbst aufzukommen !

Warum kann man "Kriminelle" nicht einfach ausweisen ?? Er muss ja nicht unbedingt in sein Heimatland reisen, er kann ja überall hin "ausreisen" !! bestenfalls noch ein Fahrrad zur Verfügung stellen.

...und wenn er innerhalb 48 Std nicht weg ist, dann 20 Jahre Straflager in der russischen Taiga !!

würde ich befürworten Smile

myself
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Herrmann
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Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Vide
BeitragThema: Re: Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden   Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden Empty22.01.17 12:05Eine Antwort erstellen

myself schrieb:
Warum unbedingt per Fallschirm ?? Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden 624100

Nö, aber mal im Ernst: Diplomaten kann man "des Landes verweisen" und für ihre Reise haben sie noch selbst aufzukommen !

Warum kann man "Kriminelle" nicht einfach ausweisen ??  Er muss ja nicht unbedingt in sein Heimatland reisen, er kann ja überall hin "ausreisen" !!  bestenfalls noch ein Fahrrad zur Verfügung stellen.

...und wenn er innerhalb 48 Std nicht weg ist, dann 20 Jahre Straflager in der russischen Taiga !!

würde ich befürworten Smile

myself  

Dem steht eben entgegen in der Erklärung für Menschenrechte Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden
es fehlt eben die Erklärung ausgenommen Kinderschänder ,Vergewaltiger sonstige Verbrecher . Hier greifen wieder andere Gesetze, oberstes Ziel ist nicht Strafe
sondern Resozialisierung ihn wieder zu einen vollwertigen Mitglied in unserer Gesellschaft zu machen .Naja ,leichter gesagt wie gemacht .

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