Luna Admin
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| Thema: Freispruch bei Misshandlung 22.07.17 22:05 | |
| - Focus schrieb:
- Ein Vater, der sein zwei Monate altes Baby in einer Wohnung in Berlin-Spandau misshandelt und schwer verletzt haben soll, ist freigesprochen worden. Der 25-Jährige sei nicht schuldfähig gewesen, hieß es am Rande des teilweise nicht öffentlichen Prozesses vor dem Landgericht.
Offen blieb, ob die Vorwürfe gegen den Vater zutreffend waren. Der 25-Jährige hatte am Donnerstag zu Beginn der Verhandlung eine Aussage verweigert. Auch die Staatsanwältin hatte nach der Befragung eines psychiatrischen Gutachters auf Freispruch plädiert. Weitere Zeugen wurden nicht vernommen.
Ermittlungen zufolge wurde der kleine Junge im September 2014 derart heftig geschüttelt, dass es unter anderem zu einem schweren Schädeltrauma, Schädelbrüchen und Hirnblutungen gekommen sei. Das Kind sei infolge der Verletzungen erheblich in seiner Entwicklung verzögert. Bei dem mutmaßlichen Übergriff sei der Vater mit dem Baby allein gewesen. Die Anklage lautete auf Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie schwere Körperverletzung.
Was ist mit unserer Rechtsprechung los? Gewalt gegen ein wehrloses Geschöpf wird nicht bestraft? Wieder ein Mal so ein schwer verständliches Urteil unserer Kuscheljustiz. Der Psychiater bescheinigt eine Störung und schon hat der Täter Narrenfreiheit. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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