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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Richterspruch 11.01.18 18:59 | |
| Beim Gericht wird ein Arzt wegen Sterbehilfe verurteilt - meiner Ansicht nach hat der Arzt menschlich reagiert, wenn ein Patient lange unter einer Krankheit leidet und ihm immer wieder bittet dem ein Ende zu machen - kann es doch nicht verkehrt sein ihm den Wunsch zu erfüllen
wie siehst du das - wie würdest du das Urteil fällen? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 19:15 | |
| menschlich reagieren bedeutet nicht das es gesetzeskonform ist.Man muss auch unterscheiden zwischen aktiver und passiver Strerbehilfe.Doch letztendlich wer will beweisen das der Patient tatsaechlich darum gebeten hat wenn er diesen Wunsch nicht schriftlich niederlegt oder niederlegen kann?Es ist immer ein zweischneidiges Schwert. Meine persoenliche Meinung ist das ich es ablehnen wuerde, wenn aber ein anderer Familienangehoerige diesen Wunsch erfuellen will so werde ich schweigen. .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 19:26 | |
| und wenn man dem Patienten unter Zeugen ein Fläschchen mit entsprechender Beschriftung hinstellt. Wenn seine Qualen so stark sind wird er davon ohne Hilfeleistung Gebrauch machen.
Wäre das eine Lösung? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 19:43 | |
| - mex schrieb:
- und wenn man dem Patienten unter Zeugen ein Fläschchen mit entsprechender Beschriftung hinstellt. Wenn seine Qualen so stark sind wird er davon ohne Hilfeleistung Gebrauch machen.
Wäre das eine Lösung?
...dann werden alle Zeugen in den Knast wandern, denn das ist Mord, weil man sagen wird, der Patient kann das nicht mehr beurteilen, wenn er tot ist, kann er nicht mehr sagen, ich wollte das. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
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Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 19:49 | |
| - mex schrieb:
- Beim Gericht wird ein Arzt wegen Sterbehilfe verurteilt - meiner Ansicht nach hat der Arzt menschlich reagiert, wenn ein Patient lange unter einer Krankheit leidet und ihm immer wieder bittet dem ein Ende zu machen - kann es doch nicht verkehrt sein ihm den Wunsch zu erfüllen
wie siehst du das - wie würdest du das Urteil fällen? Das ist ein ganz schwieriges Gebiet, über das man sich nicht pauschal äußern kann. Denn jeder Fall ist anders. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 19:56 | |
| ich möchte auch kein Richter sein- aber ich bin der Ansicht da muß etwas geändert werden - stell dir mal vor du liegst im Bett und hast große Schmerzen und das schon seit Jahren. Es gibt nur die Möglichkeit mit Rauschgift den Schmerz zu lindern - Ist es da nicht besser der Patient bekommt den gewünschten Stoff und er kann es unter Zeugen einnehmen? Es ist doch sein Leben und seine Entscheidung .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 20:38 | |
| - mex schrieb:
- ich möchte auch kein Richter sein- aber ich bin der Ansicht da muß etwas geändert werden - stell dir mal vor du liegst im Bett und hast große Schmerzen und das schon seit Jahren. Es gibt nur die Möglichkeit mit Rauschgift den Schmerz zu lindern - Ist es da nicht besser der Patient bekommt den gewünschten Stoff und er kann es unter Zeugen einnehmen? Es ist doch sein Leben und seine Entscheidung
Es gibt genügend andere Dinge im Leben, die zu erledigen sind, da muss ich mich nicht auch noch mit solch hypothetischen Fragen herumquälen .... |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 20:51 | |
| - Knurro-Knurreck schrieb:
- mex schrieb:
- ich möchte auch kein Richter sein- aber ich bin der Ansicht da muß etwas geändert werden - stell dir mal vor du liegst im Bett und hast große Schmerzen und das schon seit Jahren. Es gibt nur die Möglichkeit mit Rauschgift den Schmerz zu lindern - Ist es da nicht besser der Patient bekommt den gewünschten Stoff und er kann es unter Zeugen einnehmen? Es ist doch sein Leben und seine Entscheidung
Es gibt genügend andere Dinge im Leben, die zu erledigen sind, da muss ich mich nicht auch noch mit solch hypothetischen Fragen herumquälen .... jetzt stellt der Simpel einen Fachmann eine Frage - und bekommt keine Unterstützung - na ja das Leben ist zu kompliziert für einen Simpel .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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FreundlicheUserin Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 12740
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 20:55 | |
| Als mein Sohn vor ein paar Wochen täglich heftige Kopfschmerzen hatte, riet ich ihm zu einem Arztbesuch. Im Bekanntenkreis gab es zwei Aneurysma-Fälle. Ein Freund war nur noch Gemüse und durfte nach Jahren der für seine Eltern teuren Lebenspflicht endlich gehen. Man fragte sich, wo er abgeblieben war. Endlich erfuhr man, was ihm zugestoßen ist, als die Todesanzeige in der Zeitung war. Die Schwiegertochter einer Nachbarin fiel praktisch tot um. Aneurysma.
Mein Sohn nötigte mich eindringlich zum Versprechen, ihm mit allen Mitteln "hinüber zu helfen", falls ihm so etwas zustoßen würde. Glücklicherweise geht es ihm wieder gut, und alle medizinischen Werte sind bestens.
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 21:00 | |
| es bleibt immer die Frage inwieweit ein so sehr kranker Mensch urteilsfaehig ist.Wenn er tatsaechlich sich entscheidet Suizid zu begehen dann kann er es doch tun.Aber wie Knurro schon sagte: jeder Einzelfall ist anders, es gibt keine pauschale Aussage dazu zu machen.Habe selbst Erfahrung mit Sterbebegleitung, glaube mir das ist nicht eine einfache Sache und sollte nur von Begleitern mit Erfahrung und Ausbildung ausgefuehrt werden. .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35940
| Thema: Re: Richterspruch 11.01.18 21:13 | |
| Generell ist in Deutschland nur die indirekte Sterbehilfe straffrei. Zulässig ist es einem Todkranken mit dessen Einverständnis schmerzlindernde Medikamente zu geben, die als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen. Damit wird dem Patienten einen Tod in Würde und Schmerzfreiheit ermöglicht. Dazu gehört aber keine Tötung auf Verlangen. Bei dem jetzt angeklagten Arzt geht es um aktive Sterbehilfe. Die Patientin starb an 150 Tabletten eines starken Schlafmittels, die ihr der Hausarzt verschrieben, sie aber selbständig eingenommen hatte. Zusätzlich nahm sie noch ein Medikament gegen das Erbrechen der Tabletten. Allerdings starb sie eben nicht sofort, sondern erst nach 3 Tagen. Während dieser Zeit hat sie der Arzt mehrfach aufgesucht bis er ihren Tod feststellte und das ist dann unterlassene Hilfeleistung. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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