Luna Admin
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| Thema: Tag des europaweiten Notrufs 112 11.02.18 22:10 | |
| Der Rat der Europäischen Gemeinschaft vereinbarte am 29. Juli 1991 eine einheitliche Notrufnummer #112.
Die Notrufnummer 112 kann ohne Vorwahl und kostenlos von jedem Mobil- oder Festnetzgerät gewählt werden. Anrufer werden in allen Staaten der EU unmittelbar mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, welche durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird. Gerade im Auslandsurlaub ist es wichtig zu wissen, welche Nummer ich für polizeiliche oder medizinische Hilfe im Notfall wählen muss. Leider wissen aber immer noch viel zu wenige Menschen, dass der Notruf 112 europaweit gilt.
Die 112 ist eine lebensrettende europäische Errungenschaft, welche die Rettungskette ungemein erleichtert. Zusätzlich zu den EU-Staaten gilt der Notruf 112 auch in der Schweiz, in Island und Norwegen sowie in weiteren EU-Nachbarstaaten wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, der Republik Moldau, Russland, Serbien, Türkei und der Ukraine.
Zahlreiche Feuerwehren und Rettungsdienste in Deutschland haben ihre Fahrzeuge mit dem blau-gelben Logo „Notruf-112-europaweit“ beklebt, um die Bekanntheit der Nummer zu steigern.
Neben der #112, welche in Deutschland bereits 1954 als Feuerwehrnotruf in einigen Großstädten verwendet wurde, können Hilfesuchende hierzulande natürlich auch weiterhin die #110 für den Notruf der Polizei wählen.
WICHTIG: >>> Die fünf "W" <<<
1. Wer meldet? - Name, Standort und Telefonnummer für Rückfragen.
2. Wo ist das Ereignis? - Ort des Ereignisses an, z.B. Stadtteil, Straße-Hausnummer-Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe; Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen.
3. Was ist geschehen? - das Ereignis beschreiben und das, was konkret zu sehen ist, z.B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz.
4. Wie viele Betroffene? - die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen.
5. Warten auf Rückfragen! - nicht gleich auflegen, der Disponent in der Leitstelle benötigt ggf. noch weitere Informationen.
Hilfe leisten, soweit man sich nicht selbst in Gefahr bringt! Einsatzkräfte an der Straße erwarten! Den Rettungskräften beim Auffinden des Ereignisortes helfen!
Das Gesetz stellt das missbräuchliche Wählen von Notrufnummern unter Strafe. (Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr). Ein solcher Missbrauch liegt schon dann vor, wenn man eine Notrufnummer einfach so, also ohne Grund wählt. Das grundlose Anrufen steht unter Strafe, damit die Notrufleitungen für wirklich wichtige Anrufe frei bleiben und nicht "aus Spaß" blockiert werden. Dazu muss man sagen: Strafbar machst du dich nur, wenn du ganz bewusst! die Notrufnummer anrufst. Wenn dir dies nur aus Versehen passiert, weil du dich zum Beispiel vertippt hast, ist das selbstverständlich nicht strafbar. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Tag des europaweiten Notrufs 112 12.02.18 5:58 | |
| Wobei die " 5 W " heute nicht mehr gelehrt werden. Auch wenn mans noch auf allen websites findet.
Heute:
Wo befindet sich der Verunfallte? Was ist passiert (welche Verletzung)? Warten!
Die Leitstelle wird direkt einen oder mehrere RTW schicken und in der Zwischenzeit gezielte Fragen stellen.
Auch die stabile Seitenlage wird nicht mehr gelehrt. Heute heißt das Seitenlage. Diese ist viel leichter durchzuführen, gerade wenn es sich um große und schwere Personen handelt. Außerdem kann man jemanden in der neuen Seitenlage einfach anstossen. Er fällt dann direkt auf den Rücken und man kann mit Herzdruckmassage beginnen, wenn es nötig ist. Das geht aus der stabilen Seitenlage nicht so einfach.
https://www.erste-hilfe-wissen.com/stabile-seitenlage-und-neue-seitenlage/
Grundsätzlich gilt aber, man kann nichts falsch machen. Ob man nun Wissen und Fertigkeiten anwendet die vor 10 Jahren gelehrt wurden oder die aktuellen Sachen, ist völlig egal. Falsch wäre es nur, gar nichts zu tun! Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet, soweit ihm das möglich ist. Niemand muss sich dazu in eigene Gefahr begeben. Das Unterlassen der Ersten Hilfe ist strafbar, siehe BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html
Als betrieblicher Ersthelfer machen ich den Lehrgang einmal im Jahr, zuletzt am 24/01/2018 beim DRK in Bonn. Da stellt man immer wieder fest, das einige Teilnehmer kaum wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Denn oft liegen die Lehrgänge bei vielen Leuten bereits Jahrzehnte zurück. Es ist nicht verkehrt, sein Wissen hin und wieder aufzufrischen. Kostet nicht die Welt. Läuft das über die Firma, zahlt es die BG. .
Fight Ukraine! Fight! |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Tag des europaweiten Notrufs 112 12.02.18 6:39 | |
| Hier und in allen SDAC Staaten gilt 991 .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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| Thema: Re: Tag des europaweiten Notrufs 112 | |
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