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Reiche Hartz-IV-Empfänger?

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Herrmann
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Herrmann

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BeitragThema: Reiche Hartz-IV-Empfänger?    Reiche Hartz-IV-Empfänger?  Empty02.12.18 13:32Eine Antwort erstellen

Zitat :
Zwei Ökonomen kritisieren in der “Welt” den Vorschlag von Grünen-Chef Robert Habeck, die Grenze des sogenannten Schonvermögens von Hartz-IV-Empfängern auf 100.000 Euro zu steigern.
Derzeit gilt für Hartz-IV-Empfänger ein Freibetrag für Vermögen – dazu zählen Bargeld, Immobilien, Lebens­ver­si­che­rungen, Bauspar­gut­haben, Aktien­an­teile oder Wertge­genstände – zwischen 9750 bis 10.050 Euro. (Huff Post)

Naja ,hier kann man geteilter Meinung sein , warum soll z.B. ein 30 Jähriger der schon 10 Jahre hart gearbeitet hat und sich vom Munde 100.000€  abgespart hat
und dann unverschuldet in Hartz IV gerät (Pleite der Fa. Trennung vom Ehepartner ,Krankheit ,Wohnung verloren ) erst seine 100.000 € abschmelzen  auf 10.000€
bis er HartzIV bekommt . Ich meine er hat doch richtig gehandelt ,die 100.000 dienen doch der Alterssicherung . Heißt es nicht immer ,die Gefahr im Alter ist sehr groß in die Armut abzurutschen, er hat vorgesorgt und wird nun bestraft . Wenn das so ist kann man reichen Flüchtlingen nur raten ihr Vermögen in der Heimat zu lassen oder nicht anzugeben .
.


Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche
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Luna
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Luna

Anzahl der Beiträge : 35936

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BeitragThema: Re: Reiche Hartz-IV-Empfänger?    Reiche Hartz-IV-Empfänger?  Empty02.12.18 17:52Eine Antwort erstellen

Pauschal kann man das Schonvermögen bei Hartz IV nicht so einfach benennen. Die Beträge sind abhängig vom Alter des Leistungsempfängers. Da ist die Huff Post wohl schlecht informiert.
Nach § 12 SGB I gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro, außerem ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind.

Dazu kommt für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen und deren Partner Vermögen aus einer Altersvorsorge in Höhe von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr wenn es auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden kann.

Für notwendige Anschaffungen gilt zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.

Begrenzt sind die Höchstbeträge:
-für vor dem 1. Januar 1958 geborene auf einen Grundfreibetrag von jeweils 9.750 Euro und der Wert der Altersvorsorge auf jeweils 48.750 Euro.
-für nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geborene auf einen Grundfreibetrag von jeweils 9.900 Euro und der Wert der Altersvorsorge auf jeweils 49.500 Euro.
-für nach dem 31. Dezember 1963 geborene darf der Grundfreibetrag jeweils 10.050 Euro und der Wert der Altersvorsorgejeweils 50.250 Euro nicht übersteigen.

Also je jünger man ist, je mehr darf man noch auf der hohen Kante haben.

Besitzen darf eine leistungsberechtige Person aber auch ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung. Schließlich spart Haetz 4 damit ja auch die sonst zu zahlende Miete.


.


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BeitragThema: Re: Reiche Hartz-IV-Empfänger?    Reiche Hartz-IV-Empfänger?  Empty03.12.18 8:23Eine Antwort erstellen

Reiche Hartz-IV-Empfänger?  67228 zum Vergleich: das Schonvermögen für Behinderte seit 2017:  5000 €
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BeitragThema: Re: Reiche Hartz-IV-Empfänger?    Reiche Hartz-IV-Empfänger?  EmptyEine Antwort erstellen

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