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Notwehr

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Luna
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BeitragThema: Notwehr   Notwehr Empty14.02.19 21:33Eine Antwort erstellen

In Rheinland-Pfalz hat ein Mann einen 43-Jährigen erstochen, nachdem dieser versuchte, ins Haus einzubrechen.
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85242726/rheinland-pfalz-mann-ersticht-einen-mutmasslichen-einbrecher.html

Bei Notwehr sollte jeweils auf das mildeste Mittel, das zur Verfügung steht, zurückgegriffen werden, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig.
Die Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein. Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf auch ein "Werkzeug" zu Hilfe genommen werden. Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen oder Messern, zur Verteidigung ist grundsätzlich vorher anzudrohen.

Der Wohnungsinhaber (41), der die Räuber mit dem Messer in die Flucht geschlagen hatte, ist Zivilangehöriger der US-Armee. Er und seine Ehefrau erlitten bei dem Angriff leichte Verletzungen, die drei Kinder im Haus blieben unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Familienvater ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Dabei soll geprüft werden, ob er in Notwehr gehandelt hat. Man darf gespannt sein, wie das ausgeht. Ich hoffe, dass der Familienvater einen sehr guten Anwalt hat.
.


Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty14.02.19 22:01Eine Antwort erstellen

4 Einbrecher und da soll ein Kuechenmesser nicht angemessen zur Verteidigung sein?Zumal auch noch Kinder im Haus waren.Bin gespannt wie das ausgeht.Oder muss man neuerdings Einbrechern sagen: "Bitte nehmt alles was ihr braucht, ich darf mich nicht verteidigen" Notwehr 237592
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty14.02.19 22:41Eine Antwort erstellen

Na ja, kommt drauf an, ob der Einbrecher ne schlechte Kindheit hatte und so handeln mußte, das muß
man also berücksichtigen Hans, du weißt doch, der arme Einbrecher hatte wohl Hunger. Notwehr 521438 Notwehr 77138
.


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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty14.02.19 22:42Eine Antwort erstellen

Ich habe früher mal im Fach Recht gelernt, dass eine Frau, weil sie einem Mann körperlich unterlegen ist, bei einem Angriff oder Einbruch ruhig ein "Werkzeug" benutzen darf, der Gebrauch ist dann Notwehr.

Wenn aber ein großer Mann ein kleines Männchen erschießt ist das keine Notwehr, da er auch körperlich dem Männchen überlegen ist und das Faustrecht etc. genügt.


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Liebe Grüße

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palim
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 8:06Eine Antwort erstellen

Ich mache Unbekannten erst gar nicht die Tür auf. Etwas stört mich an dieser Sache, wieso hatte der Mann ein Messer in der Hand als er die Haustür öffnete.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 8:14Eine Antwort erstellen

palim schrieb:
Ich mache Unbekannten erst gar nicht die Tür auf. Etwas stört mich an dieser Sache, wieso hatte der Mann ein Messer in der Hand als er die Haustür öffnete.

wäre es weniger gefährlich wenn er eine Pfanne in der Hand hätte? grins
.


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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 8:50Eine Antwort erstellen

mex schrieb:


wäre es weniger gefährlich wenn er eine Pfanne in der Hand hätte? grins
Das beantwortet zwar nicht meine Frage, aber ich denke doch, dass eine Pfanne, es gibt ja leichte und schwere, primär nicht so gefährlich ist.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 9:34Eine Antwort erstellen

aus dem Bericht geht nicht hervor das er beim aufmachen der Tuer ein Messer in der Hand hatte, lediglich das er sich mit einem Messer verteidigte.Und das kann ja durchaus in Reichweite gelegen haben.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 9:45Eine Antwort erstellen

aus dem Bericht erfährt man hauptsächlich nur, dass die Schweinebande den Schwerstverletzten im Stich ließ.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 12:20Eine Antwort erstellen

palim schrieb:
aus dem Bericht erfährt man hauptsächlich nur, dass die Schweinebande den Schwerstverletzten im Stich ließ.

Naja Heidi ,auf der Flucht einen Schwerverletzten mitnehmen behindert ja Flucht ungemein .Eine Flucht dient ja dazu nicht erwischt zu werden und mit den Schwerverletzten ist das ja um einiges schwieriger .Übrigens ist der Schwerverletzte ja selber schuld ,hätte er nicht eingebrochen sondern nur Schmiere gestanden,
also den Fluchtweg abgesichert, hätte er nicht mit den Messer verletzt werden können .
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 12:34Eine Antwort erstellen

ja, vielleicht waren es nur bekannte Wiederholungstäter und genießen daher das Stigma der Harmlosigkeit bei ihren Taten. Laughing

Mehrere Täter, das reicht doch beim dann erfolgten gewaltsamen eindringen in die Wohnung.
Denke und hoffe, es waren nicht südländisch aussehene Bedürftige.
Nein, mal ernstlich betrachtet..... woher soll der betroffene Wohnungsinhaber denn Gewissheit haben,
daß es sich bei mehreren Tätern nur um ein harmloses Raubdelikt handeln könnte???
Ferner nehme ich an, daß das zu betrachtende Geschehen lediglich eine logische rechtliche Betrachtung des Falles ist und der Betroffene rechtens gehandelt hat.
Das spricht auch für die Verhaltensweise der geflüchteten Täter, die letztlich ihren Verletzten zurückließen.
Die haben sicher noch weit mehr auf dem Kerbholz und waren bereit gewaltsam in ein bewohntes Haus und somit gegen die Bewohner vorzugehen.
Ergo; Freispruch von weiteeren Untersuchungen.

.


ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen  ?
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palim
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 17:49Eine Antwort erstellen

... und wenn man jetzt der Fantasie freien Lauf lässt, könnte alles eine abgekartete Sache sein, um den Getöteten (straffrei?) loszuwerden. So würde ich es in einem Krimi darstellen, wenn ich denn einen schriebe. Notwehr 154256
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 18:09Eine Antwort erstellen

Gute Idee.Bestimmt macht sich ein Krimiautor dieses zunutze. Notwehr 154256
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Knurro-Knurreck
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 19:01Eine Antwort erstellen

Da steht nicht, dass der Hausbewohner ein Messer beim Öffnen der Tür in der Hand hatte. Vielmehr lese ich, dass der Mann beim Öffnen der Tür von den Einbrechern zurückgedrängt wurde. Er hatte sich das Messer demnach also erst nach dem Eindringen der Täter gegriffen.
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Max van Maier
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 19:56Eine Antwort erstellen

Izinyoka schrieb:
4 Einbrecher und da soll ein Kuechenmesser nicht angemessen zur Verteidigung sein?Zumal auch noch Kinder im Haus waren.Bin gespannt wie das ausgeht.Oder muss man neuerdings Einbrechern sagen: "Bitte nehmt alles was ihr braucht, ich darf mich nicht verteidigen" Notwehr 237592

Ich muss ehrlich gestehen, ich kann deinen Beitrag nicht nachvollziehen, Hans. Ich habe jetzt einige Berichte zu diesem Vorfall gelesen. Nirgends steht, die Verteidigung wäre nicht angemessen. Es steht auch nirgendwo, man müsse einem Kriminellen sein Hab und Gut anstandslos übereignen.

Lass uns doch bei den Fakten bleiben. Fakt ist, 4 Männer sind in ein fremdes Haus eingedrungen. Was dann geschah, wissen wir nicht. Fakt ist ebenfalls, einer der Männer wurde so schwer mit einem Messer verletzt, das er verstarb. Über die genaue Situation, den genauen Hergang, wissen wir gar nichts. Da hier der Verdacht naheliegt, der Überfallene hat den Einbrecher mit einem Messer getötet, ermittelt die Justiz natürlich, was genau geschehen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Tötungsdelikt von einem Komplizen gbegangen wurde. Vielleicht nicht mal absichtlich, sondern im eifer des Gefechts. Das nun ermittelt wird, ist in jedem Rechtsstaat der Erde so. Sollte sich bei den Ermittlungen ergeben das Notwehr vorlag, wird der Mann freigesprochen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, kann es zu einer Verurteilung kommen.

Wir können ja mal spekulieren. In den Berichten steht, der Hauseigentümer und seine Frau wurden leicht verletzt. Deshalb könnte man vermuten, mindestens einer der Kriminellen hat die Leute angegriffen. Jetzt ist Verteidigung immer erlaubt. Es gilt, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Angenommen der Überfallene wäre ein 2 m Hüne mit Kampfsporterfahrung und der Einbrecher ein Zwerg von 1,60 m mit dünnen Streichholzärmchen. Wäre es dann notwendig den Wicht gleich mit einem Messer zu malträtieren? Hier würde der Richter vermutlich Bedenken haben, auf Notwehr zu entscheiden. Wären beide aber körperlich gleich gebaut und der Einbrecher greift an, dann wird das Anerkennen auf Notwehr schon wahrscheinlicher. Wir kennen auch die genaue Situation nicht. Ist es bei einem Gerangel/Kampf passiert? Vielleicht hatte der Herr Einbrecher zuerst das/ein Messer in der Hand? Dann wäre das mit großer Wahrscheinlichkeit Notwehr und damit straffrei. Oder ist der Hauseigentümer dem flüchtigen Einbrecher hinterher gerannt und hat ihn im Rücken erwischt? Dann ist das keine Notwehr mehr. All das wissen wir nicht. Aber der Richter wird es wissen und sein Urteil fällen. So manche Notwehr hat sich schon im Zuge der Ermittlungen als Trugschluss erwiesen.

Auch wird mit Sicherheit der Hintergrund des Hauseigentümers betrachtet. Amerikaner,  Zivilangestellter bei den Streitkräften der USA. Viele dieser Leute haben eine militärische Vergangenheit. Viele sind darin ausgebildet, solche Angriffe abzuwehren. Wir kennen die Geschichte des Überfallenen nicht. Aber nur mal zum Vergleich. Ich hatte dir mal privat geschrieben, womit ich früher mein Geld verdient habe. Dazu kommen mittlerweile 37 Jahre Erfahrung im Kickboxen. Ein gepflegter Roundhouse-Kick an den Schädel und der Bursche wäre nicht mehr aufgestanden. Meinst du, ein Richter würde auf Notwehr entscheiden, wenn ich dem Kameraden das Brotmesser in den Bauch ramme? In der Zeitung würde sich das so lesen: "Wohnungsinhaber sticht Einbrecher nieder und wird zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt". Der Aufschrei der Empörung wäre groß. Aber wäre er auch angebracht?
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 20:33Eine Antwort erstellen

Max van Maier schrieb:
Angenommen der Überfallene wäre ein 2 m Hüne mit Kampfsporterfahrung und der Einbrecher ein Zwerg von 1,60 m mit dünnen Streichholzärmchen.
In dem Fall würde der Einbrecher vielleicht schnell was von Sammlung für den Tierschutzverein stammeln Notwehr 3215

Ansonsten kann ich deinen sachlichen Ausführungen nur zustimmen.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 20:53Eine Antwort erstellen

mein Satz" bitte nehmt was ihr wollt, ich darf mich nicht verteidigen" ist ja auch ueberspitzt und sarkastisch gemeint.Aus den Bericht geht ja lediglich hervor das der Mann sich mit dem Messer verteidigt hat.Wir koennen nicht beurteilen ob er es schon beim aufmachen der Tuer in der Hand hatte oder ob das Kuechenmesser in der Naehe lag, oder das beim Gerangel die Frau ihm das Messer gegeben hat.Es steht ja nur dort das beide leicht verletzt sind.
Ueber Notwehr haben wir hier schon oefters diskutiert, und stets entsteht der Eindruck das man sehr vorsichtig bei der Wahl seiner Mittel sein soll.
Ich hatte mal so ein aehnlichen Fall hier: Vor 1,5 Jahren wurden wir ueberfallen, 3 junge Leute sprayten Pfefferspray in das Wohnzimmer, wollten uns damit wehrlos machen.Da ich aber wegen meiner Brille nicht ganz so gereizt war, war ich in der Lage Eine griffbereite kurze Eisenstange zu nehmen und einem der Eindringlinge mit voller Wucht auf dem Pfefferspray Arm zu schlagen.Der Arm brach und alle 3 Einbrecher rannten weg, wurden aber kurze Zeit spaeter gefasst(als dermit dem gebrochenen Arm im Krankenhaus war).Dieser junge Mann wollte mich wegen Koerperverletzung anzeigen, doch die Polizei verwarf die Anzeige sofort nachdem sie meine Aussage hatte.Der Polizist sagte zu mir:" Keine Chance fuer den Botsotso(Verbrecher), sie haben eindeutig in Notwehr gehandelt.
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty15.02.19 23:06Eine Antwort erstellen

Ich denke mal bei einer Verurteilung der Angeklagten durch den Richter für eine Strafe wird die Begründung wohl mehrere DIN A 4 Seiten in Anspruch nehmen und nicht wie hier im Forum in kurzen Kommentaren gepostet wird .Von daher ist es müsig überhaupt über Schuldfrage zu diskutiren möglicherweise waren die Einbrecher besoffen und garnicht zurechnungsfähig . Die überfallene Fam. hätte die Sanitäter rufen müssen ,alles ist möglich .
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty16.02.19 5:27Eine Antwort erstellen

Nee Heinz, man hätte die Tür erst gar nicht öffnen sollen, dann wäre es anders gelaufen. Notwehr 521438 Notwehr 77138
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty16.02.19 7:06Eine Antwort erstellen

haette,haette, Fahradkette...
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty16.02.19 11:04Eine Antwort erstellen

Tourist schrieb:
Nee Heinz, man hätte die Tür erst gar nicht öffnen sollen, dann wäre es anders gelaufen.  Notwehr 521438 Notwehr 77138

Naja ,durch das öffnen der Türe hat man aller Wahrscheinlichkeit Beschädigungen an der Türe verhindert, sofern sie verriegelt war .
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty16.02.19 18:50Eine Antwort erstellen

ich denke, wenn ich das so ernst nehmen wollte, was hier zuletzt berichtet wird, der Bewohner hat schuld, denn schließlich muß man ihm vorwerfen, daß er überhaupt zu Hause war.
Oder wie soll man das sonst werten ??
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty17.02.19 13:54Eine Antwort erstellen

Notwehr kann man so oder so auslegen
https://www.rtl.de/cms/freispruch-fuer-afghanen-sind-sechs-messerstiche-wirklich-notwehr-4281676.html?utm_source=outbrain&utm_medium=cpc&utm_campaign=GIP00003_Inhouse_Outbrain_Videoview_ManuellerFeed_DT
Ein Messer bei sich zu haben ist keine Straftat ,selbst dann nicht wenn ich zu einer Verabredung gehe .
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty18.02.19 11:39Eine Antwort erstellen

Herrmann schrieb:
Notwehr kann man so oder so auslegen
https://www.rtl.de/cms/freispruch-fuer-afghanen-sind-sechs-messerstiche-wirklich-notwehr-4281676.html?utm_source=outbrain&utm_medium=cpc&utm_campaign=GIP00003_Inhouse_Outbrain_Videoview_ManuellerFeed_DT
Ein Messer bei sich zu haben ist keine Straftat ,selbst dann nicht wenn ich zu einer Verabredung gehe .

fein, dann haben wir ja Aussage gegen eine Nichtaussage vom Toten.
Das Messer dabei--oder wohlbewußt dabei gehabt zu haben,......
ferner Stalking gegen die Freundin des anderen, des Getöteten...
Der hat nun noch das Gefühl alles richtig gemacht zu haben.
Hauptsache ist, der andere muß immer tot sein.

Muß ich mir mal merken Notwehr 237592
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BeitragThema: Re: Notwehr   Notwehr Empty18.02.19 11:40Eine Antwort erstellen

Frage: Wieviel Verteidiger bezahlt eigentlich Vater Staat bei Gerichtsfällen mit "Todesfolge" Notwehr 77138 Notwehr 77138 Notwehr 77138
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