Luna Admin
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| Thema: Werbegeschenke 06.06.19 22:42 | |
| Werbegeschenke verfolgen ein bestimmtes Ziel. Sie sollen das Unternehmen bekannt machen und im Gedächtnis zu bleiben. Die Werbenden versprechen sich eine bessere Kundenbindung, das Image des Unternehmens zu verbessern, den Erinnerungswert zu erhöhen und Aufmerksamkeit auf das Unternehmen zu wecken.
Das gilt aber nicht für Apotheken, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, bei der Einlösung von Rezepten dürfen Apotheken Kunden keinerlei Geschenke mehr machen. Auch „geringwertige Werbegaben“ seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig. (Az. I ZR 206/17 u.a.) Bei verschreibungspflichtigen und damit oft lebensnotwendigen Medikamenten darf es in Deutschland keinerlei Wettbewerb unter den Händlern geben. Sie müssen in Deutschland überall gleich viel kosten. Mit Kundenpräsenten oder Rabattgutscheinen unterlaufen Apotheker die geltende Preisbindung. Nur die kostenlose „Apotheken Umschau“ bildet eine Ausnahme und darf weiter ausgelegt werden.
Anders ist es bei Arzneimitteln, für die man kein Rezept braucht. Diese dürfen die Apotheken seit 2004 frei bepreisen. Hier ist der Wettbewerb erwünscht.
Unglaublich mit welchen Bagatellen sich der BGH befasst. Wer will nun feststellen zu welchen Medikamenten es die kleine Zugabe gab.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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palim Forengigant/in
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| Thema: Re: Werbegeschenke 06.06.19 23:59 | |
| meistens bekommt man eh nur ein kleines Pächchen Taschentücher oder ein Beutelchen mit Gummibären. Man sollte den Apotheken ruhig ein bisschen mehr zugestehen, denn die Online-Apoth. werden eine immer stärker werdende Konkurrenz und so machen wir uns ein Stückchen mehr von der Technik abhängig. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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