| Kassensicherungsverordnung 2020 | |
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Max van Maier Experte
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| Thema: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 16:39 | |
| Bislang galt in Deutschland keine Belegpflicht für Einkäufe. Das ändert sich mit der Kassensicherungsverordnung. Ab nächstem Jahr gilt eine Belegausgabepflicht. Heißt, auch wenn man nur ein Brötchen kauft, es muss ein Beleg erstellt werden.
Im Zuge der Kassensicherungsverordnung (ich mag dieses Wort, darum verwende ich es so oft ) soll zukünftig jeder Tastendruck einer Kasse registriert und in einem fälschungssicheren, nicht nachträglich korrigierbarem System, gespeichert werden. So soll Steuerhinterziehung vermieden werden. Das bedeutet, für jeden Einkauf muss ein Kassenbon erstellt werden. Allerdings betont das Bundesfinanzministerium, man kann von einer Belegausgabepflicht befreit werden, wenn Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft werden und die Belegausgabepflicht für den Steuerpflichtigen eine persönliche oder sachliche Härte darstellt. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Zu sagen, alle Bäckereien sind befreit, geht also nicht. Die Umrüstungskosten von 300 - 500 € pro Kasse stellen jedenfalls nach Meinung des Ministeriums keine persönliche oder sachliche Härte dar. Ich hab mal ein bisschen recherchiert. Es gibt wohl bis jetzt noch keinen Fall, wo die Finanzbehörden eine Härte und damit eine Befreiung festgestellt haben.
Allerdings gibt es keine Belegannahmepflicht für den Kunden. Der kann den Bon getrost auf dem Verkaufstresen liegen lassen. Der Einzelhandelsverband rechnet mit rund 2 Mio Kilometern zusätzlicher Kassenbons. Thermopapier. Nicht recyclebar. Die meisten werden beim Bäcker, Metzger und Co wohl noch im Laden im Mülleimer landen.
Allerdings ist das keine deutsche Idee. Italien, Österreich und Slowenien haben diese Regelung schon länger. Da gibt es sogar eine Belegannahmepflicht für den Kunden. Der Kunde muss den Bon auf Verlangen der Finanzbehörden vorzeigen. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, ob in den genannten Ländern jemals ein Bon von irgendwelchen Beamten kontrolliert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Was haltet ihr von diesem neuen Bürokratiemonster? Nehmt ihr eure Kassenbons mit? Wie ist eure Meinung zu dem Thema? .
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 16:47 | |
| Noch mehr Papierverschwendung und nix mit " rettet die Waelder" .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63320
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 19:09 | |
| ich finde diese neue "Masche" einfach unmöglich! Für jedes einzelne Brezel etc das gekauft wird, soll es nun auch noch nen Bon geben...wer das wieder bestimmt hat, hat scheinbar nix besseres zu tun.....ich nehme nicht mal den Bon bei einem Großeinkauf mit, es sei denn, es ist Ware dabei mit Garantieanspruch...was eingetippt wird, verfolge ich an der Kasse , dann würde ich merken, wenn etwas nicht richtig eingetippt wurde und kann gleich darauf hinweisen. .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 20:06 | |
| Mir erschließt sich der Sinn eines gedruckten Beleges ebenfalls nicht. Steuerhinterziehung eindämmen ist natürlich wichtig und richtig. Aber bitte doch nicht so. Es sollte doch reichen, wenn jeder Verkauf manipulationssicher gespeichert wird. Warum ein Stück Papier? Man sollte auch bedenken, wir leben im 21. Jahrhundert. Ich habe von den Geschäften in denen ich regelmäßig einkaufe, die entsprechende App auf dem Smartphone. Ich kriege den Kassenbon direkt beim Einkauf per mail zugeschickt und der wird auch in der App hinterlegt. Immer mehr Menschen nutzen das. Mittlerweile fragen die Kassenkräfte auch ob man einen Bon will, sobald man sein Telefon scannt oder die Kundennummer angibt. Da macht ein Papierbon überhaupt keinen Sinn.
Was ist eigentlich mit Geschäften die keine Registerkasse haben? Wir haben in Kölle unzählige Büdchen (Kioske). Die haben oft keine elektronische Kasse. Sollen die wegen Weingummi für 50 cent händisch einen Beleg ausstellen? Natürlich mit den erforderlichen Pflichtangaben, wie vollständiger Name laut Handelsgericht, Rechtsform, Name des Geschäftsführers, Sitz des Unternehmens, Sitz des zuständigen Registergerichts, Rechtsform des Unternehmens, den ganzen üblichen Kladderatatsch halt.
Ich sehe in der jetzigen Form der Belegausgabepflicht mehr Nachteile als Vorteile. Aber vielleicht kann mich ja noch jemand vom Sinn dieser Massnahme überzeugen. Bin gespannt. .
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 20:09 | |
| - Zitat :
- Mehrwertsteuer: EU-Ländern entgingen 137 Milliarden Euro an Einnahmen
Im Jahr 2017 entgingen den EU-Mitgliedstaaten insgesamt 137 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen. Das zeigt eine Studie der Europäischen Kommission zur sogenannten Mehrwertsteuerlücke. Deutschland ist eines von drei Ländern, in denen diese zunahm.
Wer hat es denn leichter die Mehrwetsteuer zu umgehen ,der Kunde oder der Bäcker ,der Metzger ,der Gastwirt ,Friseur ,Handwerker ??? Wie wird denn der Umsatz bei Unternehmen berechnet deren Einnahmen zum Teil in der Hosentasche landet ?
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Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
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camina Forengigant/in
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| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 20:25 | |
| naja, registiert wird ja der Verkauf, auch ohne Bonauswurf...also, am Finanzamt kann da nix vorbeirutschen .
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 20:30 | |
| Eben. Der Druck eines Bons ändert gar nichts. Wer bescheißen will, bescheißt sowieso. Man kann dem Kunden auch die Ware in die Hand drücken, die Kohle kassieren, in die Hosentasche stecken und die Finger gaaanz weit weg von der Kasse lassen. Dann hilft auch kein noch so ausgeklügeltes Kassensystem. .
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 20:49 | |
| - camina schrieb:
- naja, registiert wird ja der Verkauf, auch ohne Bonauswurf...also, am Finanzamt kann da nix vorbeirutschen
Naja wenn ich in einer Gaststätte handgeschrieben am Tisch die Rechnung bekomme auf was deutet das hin ? die Kasse ist defekt oder der Wirt tippt meine Rechnung nach meinen verlassen die Rechnung in die Kasse oder tippt alles nach Schluß der Gaststätte ein . Die Handgeschriebene Rechnung nehme ich immer mit ,ich nehme aber an die wird sich jeder Wirt immer merken . Naja ,zur Not kann er abends ja den gesamten Umsatz eintippen , das wird einfacher sein . Aber warum überhaupt eine Kasse wenn er seinen gesamten Umsatz auf die Bank bringt wird hunertprozentig jeder Cent registriert ,
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63320
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 21:12 | |
| an die Gastwirtschaften hab ich gar nicht gedacht, ich meine den Einzelhandel, also, den Einkauf des Verbrauchers in den Märkten und Geschäften
z.B. an den Marktständen, wenn der Markttag abgehalten wird, da gibts m.W. sowieso keinen Bon....oder jetzt doch?? .
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 22:38 | |
| Da könnt ihr reden wie ihr wollt, wer schreibt bleibt, ich habe meinen Enkel angewiesen, wenn er einkauft, soll er den Kassenbon zumindest bis vor die Tür, des Ladens mit sich führen, tut er das nicht, ist es heutzutage möglich, daß er den Einkaufswagen ohne Bezahlung nach draußen gebracht hat, und wer will denn als Dieb festgenommen werden, ich nicht. Ich schreibe dieses, weil es meiner Frau fast so gegangen wäre wenn ich nicht hinter ihr gestanden hätte, ein Aufpasser stand im Gang und meinte, wir hätten die Zigaretten nicht bezahlt, dabei hatte die Dame an der Kasse nicht aufgepaßt, ich hatte meiner Frau das Geld dafür vor ihrer Nase in die Hand gedrückt, das hatte der Wächter allerdings auch gesehen, nur es wurde nicht kassiert. So könnte man zum Dieb werden, na ja der Wächter hat sich dann entschuldigt. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 22:55 | |
| Absurdistan .
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 23:03 | |
| Was ist denn absurd Hans, das mußt du schon begründen. .
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 24.11.19 23:09 | |
| Wie ich schon sagte, reinste Papierverschwendung. .
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 13:39 | |
| - Izinyoka schrieb:
- Wie ich schon sagte, reinste Papierverschwendung.
Jeder Staat macht Gesetze nur sollte man darauf achten diese Gesetze legal zu umgehen ,möchte in diesen Zusammenhang an die Cum-Cum Geschäfte erinnern . Die kleinen Handwerksbetriebe ,Tante Emmaläden ,Brezenverkäufer und 1 Mann Betriebe pfeifen eh aus den letzten Loch oftmals kommen die nicht mal an HartzIV Niveau . Müssen die nun auch noch eine neue Registrierkasse für 500€ kaufen bedeutet das den Ruin . .
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 14:35 | |
| So schlecht steht es um Deutschland [das ist ja gerade mal ein Viertel deiner Rente] .
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79938
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 16:35 | |
| Jetzt muss man nur noch die Brötchen scannen, irgendwem wird da schon einfallen wie das machbar ist, dann klappt das mit der Hosentasche, s. Max 8.30, auch nicht mehr. Wahnsinn kennt keine Grenzen.
Ich bin sicher, dass es auch einfache und trotzdem wirkungsvolle Steuersysteme gibt. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 18:44 | |
| @ palim, es würde meiner Meinung nach völlig ausreichen, die Belege elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Der Ausdruck ist doch nur doppelt gemoppelter Blödsinn. .
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Alexia Cleverle
Anzahl der Beiträge : 1076
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 19:08 | |
| Diese Kassenbons, laßt sie, wenn möglich, liegen, ich sage nur Bisphenol A. .
Liebe Grüße
Alexia |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 25.11.19 21:15 | |
| - Max van Maier schrieb:
Was ist eigentlich mit Geschäften die keine Registerkasse haben? Wir haben in Kölle unzählige Büdchen (Kioske). Die haben oft keine elektronische Kasse. Sollen die wegen Weingummi für 50 cent händisch einen Beleg ausstellen? Natürlich mit den erforderlichen Pflichtangaben, wie vollständiger Name laut Handelsgericht, Rechtsform, Name des Geschäftsführers, Sitz des Unternehmens, Sitz des zuständigen Registergerichts, Rechtsform des Unternehmens, den ganzen üblichen Kladderatatsch halt.
Ich sehe in der jetzigen Form der Belegausgabepflicht mehr Nachteile als Vorteile. Aber vielleicht kann mich ja noch jemand vom Sinn dieser Massnahme überzeugen. Bin gespannt. Nach wie vor gibt es auch ab 2020 keine Pflicht eine elektronische Kasse einzusetzen. Wer eine offene Ladenkasse führt, kann nicht verpflichtet werden, auf elektronische Kassensysteme umzusteigen. Bei der offenen Ladenkasse muss lediglich täglich ein Kassenbericht geführt werden, in dem man die Tageseinnahmen rechnerisch ermittelt. Aber auch wer eine elektronische Kasse nutzt kann sich bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten oder Volksfesten vom Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 26.11.19 13:47 | |
| @ Luna, ich schrieb auch nichts von einer Registrierkassenpflicht.
Natürlich kann jeder weiterhin eine offene Kasse nutzen. Man könnte sogar die Registrierkasse abschaffen und auf offene Kassenführung umstellen. Persönlich halte ich das aber für zu aufwendig. Denn neben dem Kassenbericht, muss auch ein Kassenbuch geführt werden. Ebenso kann das Finanzamt ein zusätzliches, tägliches Zählprotokoll verlangen. Der Kassenbericht muss täglich angefertigt werden. Denn das Finanzamt kann seit 2018 jederzeit anlassunabhängig und unangekündigt zur Kassennachschau anrücken. Die sehen das nicht gern, wenn der Kassenbericht vom Vortag fehlt.
Als Händler würde ich mich immer für die Registrierkasse entscheiden. Das kostet zwar ein paar Euro, wird mir aber jedes Jahr unzählige Arbeitsstunden sparen.
Auch ich schrieb bereits, man kann sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Nämlich dann, wenn dies eine sachliche oder persönliche Härte darstellt. Jeder Händler muss das für sich selbst beantragen. Eine pauschale Regel, z.B. alle Bäckereien, gibt es nicht. Leider verschweigt die Kassensicherungsverordnung was eine persönliche oder sachliche Härte ist. Das entscheidet der jeweils zuständige Sachbearbeiter bei der Finanzbehörde. Bei Bäckern und Friseuren z.B., hat ein Sprecher des BMF erklärt, kann er keine Härte für das einzelne Geschäft sehen. Aber entschieden wird das eben erst im Einzelfall nach Antrag. Man darf gespannt sein, wie kulant sich die Sachbearbeiter in den Finanzämtern zeigen. .
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79938
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 26.11.19 14:54 | |
| - Max van Maier schrieb:
- @ palim, es würde meiner Meinung nach völlig ausreichen, die Belege elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Der Ausdruck ist doch nur doppelt gemoppelter Blödsinn.
Das war von mir auch nur ein Scherzchen .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 26.11.19 15:17 | |
| Da in der Kassensicherungsverordnung (ich liebe das Wort immer mehr )nicht geregelt ist in welcher Form der Bon ausgegeben werden muss, kann er auch digital sein. Ich meine, große Unternehmen machen das ja bereits. Ich bekomme von REWE, EDEKA und Co meinen Kassenbon in der App hinterlegt. Das ist in jedem Laden der eine Registrierkasse hat, möglich. Registrierkassen werden schon seit zig Jahren mit einer Schnittstelle für Kartenlesegeräte ausgerüstet. Da müsste man also gar nichts tun. Jetzt brauche ich nur noch eine allgemeine Bon-App. Im Moment ist es so, ich muss die verschiedenen Apps der jeweiligen Händler scannen. Mit einer allgemeinen Bon-App könnte ich aber jeden Bon in jedem Geschäft digital bekommen. Das einzige was nötig ist, der Kunde muss sich die App aufs Smartphone laden und das Geschäft muss die entsprechende Software in ihre Kasse integrieren. Da selbst viele Bäckereien, Imbisse, Metzgereien, usw. längst Kundenkarten nutzen, ist das also nichts neues. Nun braucht der Kunde nur noch das Smartphone an den Scanner halten, schon hat er den Bon in digitaler Form.
Bevor jetzt jemand mit der älteren Generation kommt, die das nicht will. Ist doch kein Problem. Dann wird eben ein Bon gedruckt. Ich bin mir aber sicher, viele Menschen werden dann die App nutzen. So wie heute auch schon. .
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 26.11.19 21:48 | |
| Auch wenn der Händler verpflichtet ist dem Kunden einen Kassenbon anzubieten, so hat der Kunde aber trotzdem das Recht den Kassenzettel abzulehnen und ist nicht dazu verpflichtet ihn anzunehmen. Da bin ich aber froh, mir keine Bon-App installieren zu müssen, zumal ich ganz altmodisch oft sogar völlig ohne Smartphone einkaufen fahre. Den Kassenbon nehme ich übrigens immer mit, wobei ist fast nur größere Wocheneinkäufe tätige.
Wenn die Einzelbeträge gering sind besteht keine Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhändler. Dann genügt eine summarische Ermittlung der täglichen Kasseneinnahmen aus dem ausgezählten Kassenbestand. Selbstverständlich muss der Unternehmer den Inhalt der Kasse täglich zum Geschäftsschluss zählen. Das Problem haben aber ganz sicher nur die genannten Kioske oder eben auch Markthändler. .
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 28.11.19 18:28 | |
| @ Luna, hier gehts nicht darum ob du einen Bon möchtest oder ich lieber die App. Darum gehts:
Kassenbons bleiben liegen
Knapp 600 Belege in 2 Tagen in einer einzigen Bäckerei. Sondermüll! Kann man nicht recyclen, nur verbrennen. Richtigerweise hat die Userin Alexia bereits auf das Thema Gesundheitsgefahr (Bisphenol A) hingewiesen. Das Personal wird jeden dieser Bons anfassen müssen. Und danach? Das Brötchen des nächsten Kunden?
Deutschland 4.0. So stelle ich mir das vor!
P.S. Eine kleine App runterladen und installieren dauert weniger als 2 Minuten. Rettet aber im Falle der Bonausgabepflicht tausende Bäume im Jahr. .
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Kassensicherungsverordnung 2020 28.11.19 19:53 | |
| In Deutschland eventuell ja, doch wie sieht das in der EU mit seinen 741 Millionen Buergern aus?Wie in Afrika, wo die wenigsten ein smartphone haben von den 1,2 Milliarden?Glaubst du wirklich dadurch werden Bäume gerettet? Ferner: je mehr smartphone es gibt desto mehr Coltan und Lithium wird gebraucht.Wie dieses gewonnen wird brauch ich nicht erzählen, hat jeder bestimmt schon im TV gesehen wie das in der DRC gefördert wird.Ob das besser ist Afrika mit smartphones zu auszurüsten (Auch dort fallen Bäume der Förderung des Coltans yum Opfer) Bisphenol A finden wir auch in Weichmachern, in den beliebten Kunststoffflaschen und Boxen als Lebensmittelbehaelter.Auch in Kronkorken finden wir diesen Stoff.Also deutliche Warnung diese Gegenstände nicht zu berühren! .
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Zuletzt von Izinyoka am 28.11.19 22:48 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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