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Autor | Nachricht |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79945
| Thema: Für 21 000 € 22.08.20 13:01 | |
| ersteigerte auf ebay ein Sechsjähriger einen Monstertruck auf dem Laptop seines Vaters. Sechsjähriger ersteigert .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Für 21 000 € 22.08.20 13:47 | |
| Tja, wenn man leichtsinnig einem Kind den Computer überläßt und seine Passwörter auch nicht gesichert hat, dann passiert sowas.Kann mir nicht passieren da ich nicht bei Paypal bin und meine Passwörter für Amazon, Ebay gesichert sind. Technik und Auswirkungen bei falscher Handhabung führen zu solchen Ergebnissen.Wie kann ich ein 6 jähriges Kind ohne Aufsicht am Computer spielen lassen ohne die Aktionen später zu kontrollieren?Tztz .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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Alexia Cleverle
Anzahl der Beiträge : 1076
| Thema: Re: Für 21 000 € 22.08.20 18:38 | |
| ein sechsjähriges Kind ist nicht geschäftsfähig, der Kaufvertrag ist somit nicht rechtsgültig. .
Liebe Grüße
Alexia |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Für 21 000 € 22.08.20 18:54 | |
| schwierig für den Mann das nachzuweisen das nicht er den truck bestellt hat... .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79945
| Thema: Re: Für 21 000 € 22.08.20 18:55 | |
| - Alexia schrieb:
- ein sechsjähriges Kind ist nicht geschäftsfähig, der Kaufvertrag ist somit nicht rechtsgültig.
und wie will er beweisen, dass sein Sohn den Kauf abgeschlossen hat? .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Alexia Cleverle
Anzahl der Beiträge : 1076
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 11:53 | |
| - palim schrieb:
und wie will er beweisen, dass sein Sohn den Kauf abgeschlossen hat? stimmt, da hast Du Recht, es sei denn, der Vater kann einwandfrei beweisen, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zu Hause war. Aber das dürfte schwierig werden. .
Liebe Grüße
Alexia |
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FreundlicheUserin Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 12742
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 15:30 | |
| Diesem Vater geschieht es gerade recht. Wie kann man einem kleinen Kind so einen Scheiß zeigen und es unbeaufsichtigt lassen? Ich rastete schon aus, als ein naiver Besucher unserem damals kleinen Sohn zeigen wollte, wie man ein Feuerzeug anmacht. |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79945
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 16:45 | |
| Das sehe ich auch so Chris. Ein Sechjähriger hat im Internet nichts zu suchen. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10420
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 17:21 | |
| - palim schrieb:
- ersteigerte auf ebay ein Sechsjähriger einen Monstertruck auf dem Laptop seines Vaters.
Sechsjähriger ersteigert na, da hat doch wieder mal jemand eine nette Geschichte erfunden. Ich bezweifle, daß ein 6-jähriges Kind den PC seines Vater so bedienen kann, daß es die schwierige Einloggmodalität so beherrscht, daß es mit E-Mail-Angabe, Passwort und die "Mitbewerbertätigkeit" derart die Griff hat.... Wer liest denn überhaupt schon und schreibt dazu korrett mit 6 Jahren .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 17:36 | |
| - sprotte schrieb:
- palim schrieb:
- ersteigerte auf ebay ein Sechsjähriger einen Monstertruck auf dem Laptop seines Vaters.
Sechsjähriger ersteigert na, da hat doch wieder mal jemand eine nette Geschichte erfunden. Ich bezweifle, daß ein 6-jähriges Kind den PC seines Vater so bedienen kann, daß es die schwierige Einloggmodalität so beherrscht, daß es mit E-Mail-Angabe, Passwort und die "Mitbewerbertätigkeit" derart die Griff hat.... Wer liest denn überhaupt schon und schreibt dazu korrett mit 6 Jahren Ich musste mit sechs Jahren schon mit einem Griffel auf der Tafel kritzeln .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 18:43 | |
| Gerd, ist doch mal ein bißchen Abwechslung bei den ansonsten drögen Beiträgen.Covid 19 und Trump sind doch auf Dauer langweilig, auch wenn uns dieser mickrige Virus uns noch eine Weile beschäftigt, allderweil in China das Leben fast normal abläuft und das BSP wieder ansteigt.Anders als in Deutschland wo fast jeder fürchtet, fürchtet den Virus irgendwo an einem Autotürgriff sich einzufangen.Andererseits etliche danach gieren endlich wieder Kreuzfahrten und Flüge nach Übersee zu machen.... .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 18:51 | |
| - sprotte schrieb:
na, da hat doch wieder mal jemand eine nette Geschichte erfunden. Ich bezweifle, daß ein 6-jähriges Kind den PC seines Vater so bedienen kann, daß es die schwierige Einloggmodalität so beherrscht, daß es mit E-Mail-Angabe, Passwort und die "Mitbewerbertätigkeit" derart die Griff hat.... Wer liest denn überhaupt schon und schreibt dazu korrett mit 6 Jahren - Zitat :
- ...hatte seinen sechsjährigen Sohn allein am Laptop spielen lassen. Dabei war Farajis Computer wohl noch bei Ebay und Paypal angemeldet ...
Siehe Link im Eingangsbeitrag von palim.
Wenn man sich mal in der community der genannten Verkaufsplattform umsieht, stellt man fest, das kommt ziemlich häufig vor. Bei manchem wird das auch so passiert sein. Vermutlich wird sich aber ein Grossteil der Leute einfach über einen unüberlegten Kauf ärgern und versucht dann das Kind ins Spiel zu bringen. Bei Privatauktionen gibt es eben kein Rücktrittsrecht, wenn das vom Verkäufer wirksam ausgeschlossen wurde.
Mir ist das britische Recht nicht so geläufig. In Deutschland würde der Käufer mit seinem Rücktritt vom Kaufvertrag jedoch durchkommen. Bereits 2011 hat der BGH entschieden, dass sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen muss, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt sein Konto für eine Internet-Auktion benutzt.
- Zitat :
a)Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).
b) Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 - Halzband).
c) Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=56120&pos=0&anz=1
Der Käufer sollte diesbezüglich einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht gibt es in GB ähnliche Urteile. .
Fight Ukraine! Fight! |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79945
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 18:58 | |
| Kann sein, dass sie erfunden ist, es kann aber auch sein, dass der Laptop bereits online war und der Junge nur darauf rumspielte. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, dass es der Vater selber war, der ohne eine Kaufabsicht zu haben, nur mitgeboten hat und leider den Zuschlag erhielt. Dumm gelaufen. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79945
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 19:06 | |
| Wie es auch immer war, die Mitbieter nehmen den Truck doch gern zum Preis ihres letzten Gebotes. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14943
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 20:27 | |
| Es geht in diesem Fall um eine Auseinandersetzung zwischen dem Kunden und Paypal, denn Paypal verlangt die 19.000engl.Pfund von ihm zurück, hat schon ein debt collector eingeschaltet(siehe daily mail vom 21.8) .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Für 21 000 € 23.08.20 22:11 | |
| Da bin ich fein raus, ich kaufe nicht im Internet, ich will sehen was ich kaufe, also ab ins Kaufhaus. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
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