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| kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit | |
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Autor | Nachricht |
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Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 10.09.09 12:53 | |
| Nein Ichwars, da es ja die Nettorente ist die Abgaben an die Kassen habe ich schon abgezogen.
Gut ich bin nicht allein, es war ja nur ein Beispiel wie es vielen die ich kenne so geht. .
L.G. Diemax |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 10.09.09 13:01 | |
| - Ichwars schrieb:
- >>200,00 € dazu verdient durch Arbeit,<<<
Der AN verdient zwar diese 200,-€ nur werden meines Wissen ca.100€ davon von den Leistungsbetrag abgezogen.
Alarich hat das schon von den Zahlen her richtig dargestellt.
es handelt sich ja wenn man arbeitet um ergänzende Hilfe um die Lebensgrundlagen zu sichern.
100,- Euro werden grundsätzlich nicht auf die Sozialleistungen angerechnet, danach werden bis zum Einkommen von 800,- Euro 20 Prozent des selbst verdienten freigestellt, das wären in diesem Fall dann 140,- Euro, bis zum Einkommen von 1200,- werden dann für die restliche Summe 10 % nicht angerechnet macht 40,- Euro.
Diese Summen können bei voll arbeitenden Menschen eine Rolle spielen, wenn sie eine große Familie zu versorgen haben und ihr Einkommen dazu nicht ausreichend ist.
Doch die Handhabung ist in der Praxis natürlich so, dass fast alle dann nur so viel arbeiten bis 100 Euro erreicht sind. Dabei habe ich selbst erlebt dass viele überhaupt nicht mehr fest angestellt arbeiten wollen.
Bei einer Nachbarsfamilie (3 Kinder) sah es aber dann so aus, dass beide gearbeitet haben und von den freigestellten Beträgen profitierten. Bei Einkommen um die 800 Euro von beiden betrug dann die Summe 480,- Euro über dem von der Arge gezahlten Bedarf. Diese Summe hätten sie mit Arbeit alleine nicht gehabt.
Die Regelleistung alleine beträgt da schon 1507 Euro dazu kommen Heizung und Nebenkosten des Hauses (Miete), die 480 Euro kommen dann ja noch dazu. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Gast Gast
| Thema: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 10.09.09 22:45 | |
| Zur Motivation:
Jemand, der fast 60 Jahre alt ist, deshalb für den 1. Arbeitsmarkt nicht mehr von Interesse ist, weil ja "nicht mehr belastbar"- Dieser Jemand soll jetzt in einem landwirtschaftlichen Betrieb Knochenarbeit leisten? Für einen Brutto Stundensatz von 5,55 Euro? Für einen Alleinstehenden mag das zum "Überleben" noch reichen. Für eine "Bedarfsgemeinschaft" sieht das schon etwas anders aus. Da werden bei der Grundsicherung für die einzelnen Mitglieder bereits 10% bzw. 20% zum Abzug gebracht. Usw.usw.... Die Wirklichkeit sieht halt ganz anders aus! Da können nur die wirklich betroffenen mitreden!
Jemand der über 40 Jahre die Solidargemeinschaft unterstützt hat, sollte von dieser auch im Bedarfsfalle unterstützt werden!
Und das geschieht enweder durch eine ausreichende Grundsicherung, oder, besser noch, durch einen vernünftigen Job!
....ich möchte nun wirklich nicht von 316 Euro leben müssen......
Gruß, Alarich |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 8:08 | |
| - Alarich schrieb:
- Zur Motivation:
....ich möchte nun wirklich nicht von 316 Euro leben müssen......
Gruß, Alarich Es gibt viele, die das aber müssen...leider. Und es gibt Politiker, denen das noch zuviel ist. Das ganze ALG II-System ist schlicht und einfach menschenverachtend. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 8:35 | |
| Nur Menschenverachtent ?? Dieses Gesetz hat doch den Billiglohnsektor, Linderarebeit und was weiß ich nicht noch geöffnet. Kinderarbeit in sofern, das in einigen Bedarfsgemeinschaften Kinder und Jugendliche, durch Zeitungsaustragen oder Babysittin ihr Taschengeld verdienen.
Aber was erwartet man von einem Gesetz, wo der Namengeber auch nicht ohne ist |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 11:36 | |
| [quote=\"Ivanhoe\"][quote=\"Alarich\"]Zur Motivation:
....ich möchte nun wirklich nicht von 316 Euro leben müssen......
Gruß, Alarich[/quote]
Es gibt viele, die das aber müssen...leider. Und es gibt Politiker, denen das noch zuviel ist. Das ganze ALG II-System ist schlicht und einfach menschenverachtend.[/quote]
Damals...die Älteren werden sich erinnern...bekam man je nach Familienstand bis zu 80% vom Netto Arbeitslosengeld....warum dieses System geändert wurde ist mir bis heute nicht klar.... da zählte der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate...
Heute scheint es anders geregelt zu sein, wenn ich hier Summen lese von denen kein Mensch bei der Teuerungsrate leben kann...
mfg
Zuletzt von Include am 11.09.09 11:40 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 11:40 | |
| Dann solltest Du Dir mal ansehen, wie die Grundsicherung in Höhe von derzeit 359,00€ im Monat aufgeteilt wurde.
Da würdest Du erst recht mit den Ohren schlackern.
Ich sehe mal, ob ich diese Aufstellung finde....... |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 11:57 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Dann solltest Du Dir mal ansehen, wie die Grundsicherung in Höhe von derzeit 359,00€
im Monat aufgeteilt wurde.
Da würdest Du erst recht mit den Ohren schlackern.
Ich sehe mal, ob ich diese Aufstellung finde....... Ich empfinde dazu nur Empörung....wo ist das System geblieben wo wir als junge Menschen für demonstriert und gekämpft haben? Was ist passiert? Um einen sozialen Abstieg in einem späteren Zeitfenster zu kompensieren, bedarf es viele Jahre und manch einer schafft es nicht. Durch einen plötzlichen Einschnitt in einem solchen Bereich der Grundsicherung kann man...."Haus und Hof"....verlieren, nicht nur das, sondern anstehende Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen, es droht die eidesstattliche Versicherung, die einem zunächst 5 Jahre begleiten wird...somit ist man wirtschaftlich auf langer Sicht erledigt...oder gar die private Insolvenz.
Ist man erstmal in dieser Situation.. ist der Arbeitsmarkt ebenfalls auf sehr lange Sicht einen Menschen verschlossen, denn alles was über die Pfändungsgrenze hinaus geht wird einen genommen und welcher Arbeitgeber lässt sich heutzutage auf ein solches Arbeitsverhältnis ein?
Ich habe fertig und bin sprachlos.....
mfg
Zuletzt von Include am 11.09.09 11:59 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 11:58 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Dann solltest Du Dir mal ansehen, wie die Grundsicherung in Höhe von derzeit 359,00€
im Monat aufgeteilt wurde.
Da würdest Du erst recht mit den Ohren schlackern.
Ich sehe mal, ob ich diese Aufstellung finde.......
Hier ist die "Aufstellung". Damit kannst Du Dir ein Bild machen:
* Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak sollen 132,71 Euro im Monat reichen. Das sind 4,42 Euro am Tag. Fleisch gibt’s da nur am Wochenende.
* Für Bekleidung und Schuhe (inkl. Reinigung, Reparaturen) gibt’s 34,26 Euro im Monat oder 1,14 Euro pro Tag.
* Für Wohnungsrenovierung (tapezieren, streichen) und Strom gibt’s 25,93 Euro.
* Für Möbel, Teppiche, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirr, Glühbirnen usw. sind 27,70 Euro im Monat oder 6,40 Euro pro Woche veranschlagt.
* Für Pharmaprodukte und den Besuch beim Arzt gibt’s 13,17 Euro im Monat. Nach einmal Praxisgebühr wird’s eng.
* Für Fahrräder und Ersatzteile sowie »Verkehr« gibt’s 19,20 Euro im Monat. Wie soll man davon eine Monatskarte bezahlen?
* Für »Nachrichten« (Postkarte an die Lieben, Telefon, Internet) gibt’s 22,37 Euro. Nach Abzug der Grundgebühren fürs Telefon bleibt gerade noch Geld für zwei Päckchen, zwei Briefe und ein Telefonat. Aber schließlich sollen ALG-II-Bezieher auch nicht kommunizieren, sondern Arbeit suchen!
* Für »Freizeit, Unterhaltung und Kultur« gibt’s 39,48 Euro – 1,32 Euro pro Tag. Das reicht für eine Zeitung, soll aber auch den »Besuch von Sport- und Freizeitstätten« ermöglichen, Ausleihgebühren in Bibliotheken, neue Bücher, Radios und Fernseher. PISA läßt grüßen!
* Auch an »Verzehr außer Haus« ist gedacht – 10,06 Euro im Monat sind dafür bereitgestellt.
* Letzte Position ist »andere Waren und Dienstleistungen«. Das sind z. B. der Friseur, der Haartrockner und die Kontogebühren. Dafür gibt’s 20,13 Euro im Monat.
Der vorliegende Regelsatz enthält keine Summe für kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchungen (= individuelle Gesundheitsleistungen laut IGEL-Liste) und Zahnersatz. Außerdem wird der seit Anfang 2004 geltende Eigenanteil für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend im Regelsatz berücksichtigt.
Der vom Gesetzgeber beschlossene Regelsatz sieht keine Ausgaben für Rechtsschutzversicherung, Hausratsversicherung, private Unfallversicherung und private Haftpflichtversicherung vor.
Die Ausgaben z.B. für Telefon werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 60% anerkannt. 17,85 Euro mtl. stehen dafür zur Verfügung, statt der tatsächlich ausgegebenen 29,75 Euro. Die zwölf Euro werden im Wesentlichen über Verzicht bei der Ernährung wieder "hereingeholt". Mit den 17,85 Euro mtl. sollen vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren erfasst" sein.
Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluss der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den "durchschnittlichen Verbrauch". |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 12:02 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Ivanhoe schrieb:
- Dann solltest Du Dir mal ansehen, wie die Grundsicherung in Höhe von derzeit 359,00€
im Monat aufgeteilt wurde.
Da würdest Du erst recht mit den Ohren schlackern.
Ich sehe mal, ob ich diese Aufstellung finde.......
Hier ist die "Aufstellung". Damit kannst Du Dir ein Bild machen:
* Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak sollen 132,71 Euro im Monat reichen. Das sind 4,42 Euro am Tag. Fleisch gibt’s da nur am Wochenende.
* Für Bekleidung und Schuhe (inkl. Reinigung, Reparaturen) gibt’s 34,26 Euro im Monat oder 1,14 Euro pro Tag.
* Für Wohnungsrenovierung (tapezieren, streichen) und Strom gibt’s 25,93 Euro.
* Für Möbel, Teppiche, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirr, Glühbirnen usw. sind 27,70 Euro im Monat oder 6,40 Euro pro Woche veranschlagt.
* Für Pharmaprodukte und den Besuch beim Arzt gibt’s 13,17 Euro im Monat. Nach einmal Praxisgebühr wird’s eng.
* Für Fahrräder und Ersatzteile sowie »Verkehr« gibt’s 19,20 Euro im Monat. Wie soll man davon eine Monatskarte bezahlen?
* Für »Nachrichten« (Postkarte an die Lieben, Telefon, Internet) gibt’s 22,37 Euro. Nach Abzug der Grundgebühren fürs Telefon bleibt gerade noch Geld für zwei Päckchen, zwei Briefe und ein Telefonat. Aber schließlich sollen ALG-II-Bezieher auch nicht kommunizieren, sondern Arbeit suchen!
* Für »Freizeit, Unterhaltung und Kultur« gibt’s 39,48 Euro – 1,32 Euro pro Tag. Das reicht für eine Zeitung, soll aber auch den »Besuch von Sport- und Freizeitstätten« ermöglichen, Ausleihgebühren in Bibliotheken, neue Bücher, Radios und Fernseher. PISA läßt grüßen!
* Auch an »Verzehr außer Haus« ist gedacht – 10,06 Euro im Monat sind dafür bereitgestellt.
* Letzte Position ist »andere Waren und Dienstleistungen«. Das sind z. B. der Friseur, der Haartrockner und die Kontogebühren. Dafür gibt’s 20,13 Euro im Monat.
Der vorliegende Regelsatz enthält keine Summe für kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchungen (= individuelle Gesundheitsleistungen laut IGEL-Liste) und Zahnersatz. Außerdem wird der seit Anfang 2004 geltende Eigenanteil für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend im Regelsatz berücksichtigt.
Der vom Gesetzgeber beschlossene Regelsatz sieht keine Ausgaben für Rechtsschutzversicherung, Hausratsversicherung, private Unfallversicherung und private Haftpflichtversicherung vor.
Die Ausgaben z.B. für Telefon werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 60% anerkannt. 17,85 Euro mtl. stehen dafür zur Verfügung, statt der tatsächlich ausgegebenen 29,75 Euro. Die zwölf Euro werden im Wesentlichen über Verzicht bei der Ernährung wieder "hereingeholt". Mit den 17,85 Euro mtl. sollen vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren erfasst" sein.
Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluss der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den "durchschnittlichen Verbrauch".
Dazu eine Frage....unter welcher Regierung ist dieses Machwerk enstanden?
mfg |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 12:06 | |
| Von der Regierung, die bei Einführung von Hartz IV am "Ball"war.
Es gibt heute Politiker, die die Meinung vertreten, dass sei noch zuviel.
Mach langsam mit Kopf schütteln, sonst fällt er runter. |
| | | Fantastic 4 Routinier
Anzahl der Beiträge : 5228
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 12:08 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Ivanhoe schrieb:
- Dann solltest Du Dir mal ansehen, wie die Grundsicherung in Höhe von derzeit 359,00€
im Monat aufgeteilt wurde.
Da würdest Du erst recht mit den Ohren schlackern.
Ich sehe mal, ob ich diese Aufstellung finde.......
Hier ist die "Aufstellung". Damit kannst Du Dir ein Bild machen:
* Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak sollen 132,71 Euro im Monat reichen. Das sind 4,42 Euro am Tag. Fleisch gibt’s da nur am Wochenende.
* Für Bekleidung und Schuhe (inkl. Reinigung, Reparaturen) gibt’s 34,26 Euro im Monat oder 1,14 Euro pro Tag.
* Für Wohnungsrenovierung (tapezieren, streichen) und Strom gibt’s 25,93 Euro.
* Für Möbel, Teppiche, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirr, Glühbirnen usw. sind 27,70 Euro im Monat oder 6,40 Euro pro Woche veranschlagt.
* Für Pharmaprodukte und den Besuch beim Arzt gibt’s 13,17 Euro im Monat. Nach einmal Praxisgebühr wird’s eng.
* Für Fahrräder und Ersatzteile sowie »Verkehr« gibt’s 19,20 Euro im Monat. Wie soll man davon eine Monatskarte bezahlen?
* Für »Nachrichten« (Postkarte an die Lieben, Telefon, Internet) gibt’s 22,37 Euro. Nach Abzug der Grundgebühren fürs Telefon bleibt gerade noch Geld für zwei Päckchen, zwei Briefe und ein Telefonat. Aber schließlich sollen ALG-II-Bezieher auch nicht kommunizieren, sondern Arbeit suchen!
* Für »Freizeit, Unterhaltung und Kultur« gibt’s 39,48 Euro – 1,32 Euro pro Tag. Das reicht für eine Zeitung, soll aber auch den »Besuch von Sport- und Freizeitstätten« ermöglichen, Ausleihgebühren in Bibliotheken, neue Bücher, Radios und Fernseher. PISA läßt grüßen!
* Auch an »Verzehr außer Haus« ist gedacht – 10,06 Euro im Monat sind dafür bereitgestellt.
* Letzte Position ist »andere Waren und Dienstleistungen«. Das sind z. B. der Friseur, der Haartrockner und die Kontogebühren. Dafür gibt’s 20,13 Euro im Monat.
Der vorliegende Regelsatz enthält keine Summe für kostenpflichtige Vorsorgeuntersuchungen (= individuelle Gesundheitsleistungen laut IGEL-Liste) und Zahnersatz. Außerdem wird der seit Anfang 2004 geltende Eigenanteil für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend im Regelsatz berücksichtigt.
Der vom Gesetzgeber beschlossene Regelsatz sieht keine Ausgaben für Rechtsschutzversicherung, Hausratsversicherung, private Unfallversicherung und private Haftpflichtversicherung vor.
Die Ausgaben z.B. für Telefon werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 60% anerkannt. 17,85 Euro mtl. stehen dafür zur Verfügung, statt der tatsächlich ausgegebenen 29,75 Euro. Die zwölf Euro werden im Wesentlichen über Verzicht bei der Ernährung wieder "hereingeholt". Mit den 17,85 Euro mtl. sollen vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren erfasst" sein.
Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluss der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den "durchschnittlichen Verbrauch".
Die Aufstellung sieht aus - wie ein " staatliches Folterwerkzeug "......
Gleiches Bild wird es wohl für Personen im Niedriglohnsektor und Kleinrentner
geben.......
MfG |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 12:14 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Von der Regierung, die bei Einführung von Hartz IV am "Ball"war.
Es gibt heute Politiker, die die Meinung vertreten, dass sei noch zuviel.
Mach langsam mit Kopf schütteln, sonst fällt er runter.
Ich glaube mich an einen Textausschnitt aus der Vereidigung der Minister und Regierenden zu erinnern, der da heißt:
Zum Wohle des Volkes
Somit stellt sich jetzt die Frage...wer ist das Volk?
Die Schaffenden?
Somit scheinen all jene, die nicht mittelbar am Bruttosozialprodukt beteiligt sind aus dem Volk ausgestoßen zu sein..... und ich wundere mich, was die erwähnten Politiker, die ihre Bezüge selber bestimmen sich dabei denken so mit den Bürgern....denen das Glück nicht beschert ist einen Ministerposten zu bekleiden...umzugehen.
Frechheit?
Zu milde ausgedrückt... ich empfehle unter einer guten Führung den Zusammenschluß aller Betroffenen und ähnlich wie in der DDR regelmäßig zu demonstrieren, denn die jetzigen Umstände bezeichne ich als katastrophal....
mfg |
| | | Raute AZUBI
Anzahl der Beiträge : 861
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 13:15 | |
| - mex schrieb:
- Westerwelle: Nach der Wahl kein Geld mehr für "faule" Hartz-4-Empfänger
Er stützt sich bei der Begründung auf das Hartz 4 Fernsehen von RTL und RTL2 solche Leute braucht das Land, finde es übrigens zum kotzen dass die USA uns nicht am Stargate Programm beteiligt und die Ausserirdischen immer in London und nie in Deutschland auftauchen... und warum rennen hier vor Ort nie Pokemon und andere Viecher rum wenns die im Fernsehen gibt muss das doch alles echt sein...
Wahltechnisch war das ein Selbstmord ein großteil der CDU wähler ist arbeitslos und demnach sicher auch ein großer teil von denen auf Hartz 4 die FDP braucht aber die CDU um regieren zu können wenn nun also die Leute die von dieser Drohung betroffen sind in die rote Ecke flüchten wars das mit schwarz gelb
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Berlin. Wenn es nach Guido Westerwelle gehen würde, kämen auf arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger harte Zeiten zu. Bei einem Wahlsieg will er Arbeitsverweigerern die Unterstützung streichen. "Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit", sagt der FDP-Chef.
Was ist daran so falsch? Ich bekomme jedes Jahr einen richtigen Hals, wenn das Finanzamt sich bei mir Nachschub holt, nur weil ich jeden Morgen aufstehe, zur Arbeit gehe und schaffe. Das meistens 7 Tage die Woche. Wenn sich andere (Minderheit, ist klar) lieber den ganzen Tag in die Sonne legen und lächeln, weil eben andere für sie schaffen gehen, sollte die Wut jener über diese Hängematteninhaber schon verständlich sein. Vor allem werden damit auch die, die wirklich wollen aber halt nichts finden, mit diskreditiert. Klar ist natürlich, dass Vollbeschäftigung eine Utopie ist. Daher bin auch ich dafür, dass man denen die wirklich nicht wollen, jegliche Unterstützung entzieht. Das Geld könnte man für die wirklich Bedürftigen ausgeben. Dann ist es mir auch egal, ob ich ein paar Prozentpunkte mehr.... dem Fiskus gebe. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 13:17 | |
| Wer weiss was alles nach den Wahlen passieren wird ! |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 14:55 | |
| - Ivanhoe schrieb:
- Von der Regierung, die bei Einführung von Hartz IV am "Ball"war.
Es gibt heute Politiker, die die Meinung vertreten, dass sei noch zuviel.
Mach langsam mit Kopf schütteln, sonst fällt er runter. hallo ivanhoe,
nicht nur politiker denken das, leider auch viele mitmenschen denen es noch gut geht.
gruss mecklen |
| | | Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 11.09.09 15:35 | |
| Es hat noch nie einer behauptet arbeitsunwillige ALG II Bezieher zur Verantwortung zu ziehen, ich darf jedoch darauf aufmerksam machen das die heutigen Gesetze schon genügend Kürzungsmaßnahmen bis zur Ausgaben von Bezugsscheien statt Geld für Nahrung hergeben. Es ist für mich populistisch von Westerwelle diese Sache einseitig auszuschlachten ohne selbst Zahlen in der Hand zu haben wieviele es von den ALG II Beziehern sind. Es sagt aber nichts darüber das er den Arbeitsmarkt für Niedriglöhner ausweiten will und denen nicht einen cent mehr als bis zur Höhe ALF II als Aufstockung gönnt. Also noch mehr Steuermittel dafür einsetzen will.
Was meinst du was ich für einen Hals gehabt habe, als ich im Alter von 59 erfahren müßte du bist zu alt für den Arbeitsmarkt und nach 2 Jahren ins ALG II geschoben wurde. Dies nach 41 Arbeitsjahren und sofort auf das Niveau gestellt wurde wie einer der nie gearbeite hatte. Und ich war keiner der nicht arbeiten wollte. Nicht die finanzielle Belastung hat mich wütend gemacht, wütend gemach hat mich das ich ab dem Moment zu den faulen und unbeweglichen gezählt habe, den nie höre ich von Politikern es gibt viele die dringend Arbeit suchen, die sollte wir unterstützen und herausheben und nicht Stammtischpolitik über die wenigen die es schon immer gab.
Was Westerwelll wirklich will ist die ALG II Sätze herabsetzen , damit die Unternehmen die im Niedriglohnbereich arbeiten noch mehr Druck auf ihre AN ausüber können. |
| | | Ferdy F. Praktikant
Anzahl der Beiträge : 132
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 12.09.09 11:40 | |
| Ich betrachte die Sache mal so:
Ein Bekannter von mir, sehr fleißig, sehr gewillt, verheiratet, 2 Kinder bezog Hartz 4. Er fand eine Anstellung bei einem Zulieferanten von Opel.
Der Job war weder gut noch schlecht bezahlt. Eins jedoch war Tatsache: Er kam vorne und hinten mit dem Verdienst nicht mehr zurecht, mit anderen Worten: ihm blieb weniger zum Leben übrig als einem Hartz 4ler, abgesehen davon das er sich auch noch von seinen Freunden -alles Hartz4ler- verhöhnen lassen mußte. Wer sagt denn das man den Hartzern etwas nehmen muß?
Aber Arbeit muß sich wieder lohnen.
Hat Westerwelle vielleicht doch Recht?
MfG |
| | | Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 12.09.09 12:58 | |
| Hat Westerwelle Recht ?
Nein denn er hat nicht dazu gesagt dae einer der Vollzeit arbeitet und trotzdem aufs Amt muß in Zukunft mehr erhält als ein ALG II Bezieher, das will er nicht ändern in Gegenteil er will dese AP noch ausweiten. Hat dein Bekannter beantragt aufzustocken, denn das steht ihm zu wenn er jetzt weniger hat, aber er bekommt eben nicht mehr ! Und ganau das ist die Falle in die die FDP die Leute hineinlockt. Erst wenn ein AN der voll arbeitet mehr verdient wie den Satz den ALG Ii hergibt kann Westerwelle behaupten "Arbeit lohnt sich wieder", aber da dürfte er sich auch nicht gegen Mindestlöhne sperren. Seine angekündigte Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 40000 € ist die nächste Falle für alle die nicht rchenen können. Damit würde für diejenigen auch die Steuererklärung wegfallen , wer keine zahlt macht keine. Aber wo soll dann derjenige z.B seine Pendlerpauschale absetzen können ? Alles Kleinigkeiten sozusagen das Kleingedruckte was uns die FDP verheimlicht. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit 12.09.09 14:15 | |
| - Ein Sachse schrieb:
- Hat Westerwelle Recht ?
Nein denn er hat nicht dazu gesagt dae einer der Vollzeit arbeitet und trotzdem aufs Amt muß in Zukunft mehr erhält als ein ALG II Bezieher, das will er nicht ändern in Gegenteil er will dese AP noch ausweiten. Hat dein Bekannter beantragt aufzustocken, denn das steht ihm zu wenn er jetzt weniger hat, aber er bekommt eben nicht mehr ! Und ganau das ist die Falle in die die FDP die Leute hineinlockt. Erst wenn ein AN der voll arbeitet mehr verdient wie den Satz den ALG Ii hergibt kann Westerwelle behaupten "Arbeit lohnt sich wieder", aber da dürfte er sich auch nicht gegen Mindestlöhne sperren. Seine angekündigte Erhöhung des Steuerfreibetrages auf 40000 € ist die nächste Falle für alle die nicht rchenen können. Damit würde für diejenigen auch die Steuererklärung wegfallen , wer keine zahlt macht keine. Aber wo soll dann derjenige z.B seine Pendlerpauschale absetzen können ? Alles Kleinigkeiten sozusagen das Kleingedruckte was uns die FDP verheimlicht.
hallo sachse,
ausserdem sagt der lohn allein nichts aus. man muss immer die lebenshaltenskosten mit betrachten und die sind ja wohl seit der €-einführung enorm gestiegen, so sehr gestiegen dass sehr viele leute vom sogenannten mittelstand abgestürzt sind.
gruss mecklen |
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| | | | kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit | |
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