Gast Gast
| Thema: Überhangmandate / Für teilweise verfassungswidrig erklärt 19.09.09 22:19 | |
| Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung jedoch Zeit bis 2011 gelassen. Merkel hatte erklärt, sie werde notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] |
|
Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Überhangmandate / Für teilweise verfassungswidrig erklärt 20.09.09 9:55 | |
| - Mr.Teefix schrieb:
- Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung jedoch Zeit bis 2011 gelassen. Merkel hatte erklärt, sie werde notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Mehrheit ist Mehrheit und im Bundestag entscheidet nun mal die Mehrheit der Abgeorneten, das dies die Union ausnützt wenn es knapp ist ist normal , die Andern würden es nicht anders machen. Der Unsinn der hier gemacht wird entsteht hier in der Abrechunge nach Bundesländer, bei eien Abrechung nach Gesamrdeutschland würde die wohl nicht eintreten. |
|