mex verstorben
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| Thema: Juristen- und Behördendeutsch: 06.10.09 7:09 | |
| Nix verstehn? Es gab einmal eine Zeit, da hat man sich über Behördensprache, Amtsschimmel und groteske Vorschriften und Erlasse lustig gemacht. Hier drei schöne Beispiele, wo man sich einfach nur fragte, ob Staatsdiener eigentlich auch ein Gehirn haben:
* "Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." * "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." * "Welches Kinder erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
Inzwischen ist aber längst ein Punkt erreicht, wo einem das Lachen im Halse stecken bleibt, denn mittlerweile verstehen vermutlich nicht einmal die Urheber noch, was sie da verbrechen äh, verbreiten. .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Juristen- und Behördendeutsch: 06.10.09 9:58 | |
| Was verstehst Du unter Punkt drei nicht?? Dieser wird doch hauptsächlich im Kindergeld verwendet und betrifft lebende Kinder. ( wenn nach der Erstgeburt eine Todgeburt erfolgte, rutscht somit dir Drittgeburt an zweiter Stelle) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Juristen- und Behördendeutsch: 06.10.09 10:16 | |
| - Ichwars schrieb:
Drittgeburt
Also DAS Wort muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen ... das klingt wie "dritte Wahl" oder "Ausschuss"
Gruß D.D. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Juristen- und Behördendeutsch: 07.10.09 10:09 | |
| Sorry DD, dieses Wort entspringt nicht meinem Wortschatz sondern dem Beamtendeutsch aus der Wehdienstverfassung |
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Diemax Experte
Anzahl der Beiträge : 8430
| Thema: Re: Juristen- und Behördendeutsch: 07.10.09 10:25 | |
| - Ichwars schrieb:
- Was verstehst Du unter Punkt drei nicht??
Dieser wird doch hauptsächlich im Kindergeld verwendet und betrifft lebende Kinder. ( wenn nach der Erstgeburt eine Todgeburt erfolgte, rutscht somit dir Drittgeburt an zweiter Stelle) Hallo Ichwars,
wenn ich also 10 Kinder geboren habe und alle 9 davor sterben dann habe ich nur ein Kind?
Ich finde die Leistung der Frau sollte dabei auch gewürdigt werden und das Kindergeld für das 10. gezahlt werden
Ich weiß aber das du recht hast, es ist so im Beamtendeutsch und bei einem Todesfall rückt das nächste Kind zurück.
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L.G. Diemax |
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| Thema: Re: Juristen- und Behördendeutsch: | |
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