mex verstorben
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| Thema: Steuer-K.O. für Kurzarbeiter 2010-01-06, 08:20 | |
| Kurz und vereinfacht ausgedrückt: Leute, die zur finanziellen Unterstützung steuerfreies Kurzabeitergeld bekommen haben, müssen dies nachträglich, beim Lohnsteuerjahresausgleich, dann doch noch versteuern. Das ist ungefähr so, als wenn ein Hartz IV Empfänger seine Hartz IV Zahlungen nachträglich versteuern müsste. Steuer-Knock-Out für Kurzarbeiter
Was übrigens gar nicht mal so abwegig ist, denn jeder Niedriglöhner, selbst wenn er weniger verdient als ein Hartzer zur Verfügung hat, muss Steuern abdrücken. Der steuerfreie Grundbetrag (bislang 7.664 Euro) liegt nämlich deutlich unter den Hartz IV Sätzen. Um annähernd den Lebensstandard eines Hartzers (359 Euro + Wohngeld etc.) zu erreichen, bräuchte man über 950 Euro Brutto. 7.644 (Freibetrag) geteilt durch 12 Monate sind aber nur 637 Euro! Ein Drittel zu wenig. Zu wenig zum Leben, aber genug, um Steuern zu zahlen. Der Staat bedient sich also tatsächlich systematisch an den Ärmsten der Armen, sogar Niedriglöhner und Kleinstunternehmer werden abgezockt, während den hohen bis utopischen Einkommen die Steuerentlastungen nur so nachgeschmissen werden. Das eigentlich unglaubliche ist ja, dass diese Fehlentwicklung seit 20 Jahren bekannt ist. Die Dümmeren im Lande, also die Politiker, haben es zumindest vor 1 - 2 Jahren ebenfalls gemerkt und dann dauernd davon geredet. Schere zwischen Arm und Reich und so. Aber wird deswegen gegengesteuert? Nein, die Situation wird noch weiter verschärft. .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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