Luna Admin
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| Thema: Pflegegesetz 21.05.10 7:27 | |
| Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit bekommen. In dieser Zeit sollen sie bei halber Arbeitszeit drei Viertel ihres Gehalts beziehen. Wer später wieder voll arbeitet, bekäme aber für einen begrenzten Zeitraum weiterhin auch nur drei Viertel des Gehalts. Das neue Pflegezeitmodell gilt vorerst nur für Vollzeitbeschäftigte.
Um den Arbeitgebern die Sorge zu nehmen, auf dem vorgestreckten Lohn womöglich sitzen zu bleiben, weil der Beschäftigte nicht zurückkommt, plant die Ministerin eine Pflichtversicherung. Sie springt bei Berufsunfähigkeit und Tod des Beschäftigten ein, nicht aber bei Zahlungsunfähigkeit. Dieses Risiko bleibt beim Arbeitgeber
Die Ministerin sprach von einer modernen Sozialpolitik. „Mit dem Konzept treffen wir den Nerv der Menschen“, ist die CDU-Politikerin überzeugt. Denn es trage unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung: dem Trend zur Vollzeitarbeit gerade bei Frauen, dem Wunsch, sich trotz Berufstätigkeit möglichst zu Hause um Familienangehörige zu kümmern und der angespannten Lage der Sozialkassen.
Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern können Familienpflegezeit gewähren, müssen es aber nicht. Einen Gesetzentwurf will die Ministerin im Herbst vorlegen.
Ob das eine Lösung ist wage ich zu bezweifeln, denn die Unternehmer treten in Vorlage. Müsste nicht die Pflegekasse dann dafür aufkommen? .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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