Gast Gast
| Thema: Öffentlichkeitsprinzip 06.06.10 9:51 | |
| 1766 haben unsere nördlichen Nachbarn das Öffentlichkeitsprinzip im Grundgesetz festgeschrieben, der Justizkanzler Göran Lambertz, will jetzt einen Riegel vorschieben, wenn Firmen mit frei zugänglichen Daten über Bürger Geschäfte machen und diese zu " Marketingzwecken ausspionieren" schade bisher war die Offenheit dort heiliger als die Privatsphäre. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Öffentlichkeitsprinzip 06.06.10 10:05 | |
| Die Schweden sind sicherlich durch das so genannte Öffentlichkeitsprinzip die gläsernsten EU-Bürger. Neben Akten dürfen auch personenbezogene Daten eingesehen werden, die von öffentlichen Stellen, wie den Steuerbehörden oder sogar dem öffentlichen Schuldenregister bearbeitet werden. Prinzipiell dürfen die Bürger alles wissen. Steuerbehörden z. B. geben bekannt, wie viel eine bestimmte Person verdient hat, machen allerdings nicht publik, von welchem Arbeitgeber oder welcher Geldanlage welcher Teil des Einkommens kam.
Intime Privatheit ist etwas anderes, als "nichts zu verbergen" zu haben! Wenn es um "nichts zu verbergen" ginge, könnten wir alle ja auch nackt herumlaufen. Der Staat soll bestimmte Grenzen achten müssen. Angesichts der Tatsache, dass 80% aller Vergewaltigungen in der Ehe und im Bekanntenkreis stattfinden, wäre ich für die flächendeckende Ausstattung der Schlafzimmer mit Überwachungskameras! Wer sich dagegen sträubt gesteht ein, ein Sexualverbrecher zu sein. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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