Luna Admin
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| Thema: Zwei-Klassen-Medizin 22.09.10 17:00 | |
| Nein nicht von privat Versicherten ist hier die Rede. Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen für gleiche Leistungen weniger berechnen als Kliniken in anderen Bundesländern. Der Basisfallwert wird der Berechnung des Preises für eine Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt und diese sind in jedem Bundesland verschieden. Deshalb können Krankenhäuser etwa in Mecklenburg-Vorpommern für die gleiche medizinische Leistung nur eine deutlich niedrigere Fallpauschale bei den Krankenkassen abrechnen als die Kliniken in Rheinland-Pfalz.
Eine Geburt ist eine Geburt – überall in Deutschland. Nur in MV kann eine Klinik dafür 1458,91 Euro in Rechnung stellen und eine Klinik in Rheinland-Pfalz dagegen 1594,32 Euro. Auch bei den anderen medizinischen Leistungen gibt es diese Nord-Süd-Ungleichheit. Ein Blinddarm ist ein Blinddarm – egal, ob in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Muss der „Wurmfortsatz“ herausoperiert werden, hört die Gleichheit auf. Die Klinik in Süddeutschland darf für den Eingriff 190 Euro mehr in Rechnung stellen als das Krankenhaus im Nordosten. Ob Gallenblasenentfernung, akuter Schlaganfall, Nierentransplantation oder Schenkelhalsfraktur, die medizinische Leistungen aller Art werden in MV am niedrigsten bezahlt. Die Vergütung der Kliniken sinkt von Süd-Westen in Richtung Nord-Osten.
Die ungleiche Finanzierung der Krankenhäuser ist vor Jahren festgelegt worden. Jetzt sollte endlich eine gerechte, bundeseinheitliche Regelung eingeführt werden. Sie stand im Gesetzentwurf, doch die Bundesregierung will mit ihrem Rückzieher den Preiswettbewerb zwischen den Ländern beibehalten. Offensichtlich ist der Bundesregierung die Gesundheit der Patienten im Norden und Osten der Republik nicht so viel wert wie die Versorgung der Wähler im Süden und Westen.
Willkommen im Billig-OP-Land MV.
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| Thema: Re: Zwei-Klassen-Medizin 22.09.10 19:19 | |
| - Luna schrieb:
- Nein nicht von privat Versicherten ist hier die Rede. Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen für gleiche Leistungen weniger berechnen als Kliniken in anderen Bundesländern. Der Basisfallwert wird der Berechnung des Preises für eine Krankenhausbehandlung zugrunde gelegt und diese sind in jedem Bundesland verschieden. Deshalb können Krankenhäuser
etwa in Mecklenburg-Vorpommern für die gleiche medizinische Leistung nur eine deutlich niedrigere Fallpauschale bei den Krankenkassen abrechnen als die Kliniken in Rheinland-Pfalz.
Eine Geburt ist eine Geburt – überall in Deutschland. Nur in MV kann eine Klinik dafür 1458,91 Euro in Rechnung stellen und eine Klinik in Rheinland-Pfalz dagegen 1594,32 Euro. Auch bei den anderen medizinischen Leistungen gibt es diese Nord-Süd-Ungleichheit. Ein Blinddarm ist ein Blinddarm – egal, ob in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Muss der „Wurmfortsatz“ herausoperiert werden, hört die Gleichheit auf. Die Klinik in Süddeutschland darf für den Eingriff 190 Euro mehr in Rechnung stellen als das Krankenhaus im Nordosten. Ob Gallenblasenentfernung, akuter Schlaganfall, Nierentransplantation oder Schenkelhalsfraktur, die medizinische Leistungen aller Art werden in MV am niedrigsten bezahlt. Die Vergütung der Kliniken sinkt von Süd-Westen in Richtung Nord-Osten.
Die ungleiche Finanzierung der Krankenhäuser ist vor Jahren festgelegt worden. Jetzt sollte endlich eine gerechte, bundeseinheitliche Regelung eingeführt werden. Sie stand im Gesetzentwurf, doch die Bundesregierung will mit ihrem Rückzieher den Preiswettbewerb zwischen den Ländern beibehalten. Offensichtlich ist der Bundesregierung die Gesundheit der Patienten im Norden und Osten der Republik nicht so viel wert wie die Versorgung der Wähler im Süden und Westen.
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Und eine Hebamme ist eine Hebamme, nur das sie in Osten 1/3 weniger verdient. |
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