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Autor | Nachricht |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14941
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 27.09.20 12:47 | |
| übertragt die Aufgaben an den Bundespräsidenten, dann hat sich eine Wahl erledigt. .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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FreundlicheUserin Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 12738
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 28.09.20 9:43 | |
| Es ist gesetzlich festgelegt, dass in D die Richtlinien der Politik von Bundeskanzler*innen bestimmt werden. Präsident*innen halten Reden, geben sich vorzeigbar und sind in Entscheidungsprozesse nicht verwickelt. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 28.09.20 15:43 | |
| - FreundlicheUserin schrieb:
- Es ist gesetzlich festgelegt, dass in D die Richtlinien der Politik von Bundeskanzler*innen bestimmt werden. Präsident*innen halten Reden, geben sich vorzeigbar und sind in Entscheidungsprozesse nicht verwickelt.
Stimmt genau, sie haben zwar einen großen Beraterstab aber praktisch nicht viel zu sagen. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79937
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 28.09.20 18:48 | |
| - Tourist schrieb:
Stimmt genau, sie haben zwar einen großen Beraterstab aber praktisch nicht viel zu sagen. Nicht viel zu sagen stimmt nicht ganz. Hat er Bedenken, kann er ein Gesetz in seiner Schublade verschwinden lassen. .
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 28.09.20 19:13 | |
| Der Bundespräsident hat zu prüfen, ob ein Gesetz verfassungsrechtlich i.O. ist. Das heißt, es muss mit dem Grundgesetz konform gehen. Ist das der Fall, hat er das Gesetz auszufertigen. Persönliche Standpunkte spielen dabei keine Rolle. Ist der Bundespräsident der Meinung, ein Gesetz verstösst gegen das GG, kann er es zur weiteren Bearbeitung zurückgehen lassen. Die beteiligten gesetzgebenden Organe können jetzt nacharbeiten oder das Bundesverfassungsgericht gegen die Nichtausfertigung anrufen. Das gab es ganze 8 mal in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein "Verschwinden in der Schublade" ist nicht möglich.
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Fight Ukraine! Fight! |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79937
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 02.10.20 6:35 | |
| Leider habe ich deine Antwort erst heute gesehen. Das ist doch klar, dass ich dem Bundespräsidenten keine persönlichen Einwände unterstelle, schließlich geht es um das Amt und nicht um die Person und wenn ein Bundespräsident Bedenken hat, dann selbstverständlich im Rahmen seines Amtes. Tztztztz. .
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Der nächste Kanzler? 02.10.20 7:42 | |
| - palim schrieb:
Nicht viel zu sagen stimmt nicht ganz. Hat er Bedenken, kann er ein Gesetz in seiner Schublade verschwinden lassen.
Na Heidi, wie soll er das denn können, er hat doch viele Mitwisser. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
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