epms AZUBI
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| Thema: wenn jemand eine Straftat eines anderen.... 22.02.11 17:42 | |
| vertuscht oder verschleiert und damit eine Strafverfolgung unterbindet ist das Strafvereitelung - eine Straftat also, wenn dies eine Amtsperson macht ist es Strafvereitelung im Amt und Amtsmißbrach - auch das sind Straftaten. Auch Plagiat ist eine Straftat - es verletzt Urheberrechte!!! Für die Verletzung von Urheberrechten kann es bis zu 3 Jahren Gefängnis geben!!! siehe [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
"§ 258 Strafgesetzbuch
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird."
Gesetze gelten eben immer nur für die anderen!!!! Gruß epms
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