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| Unverschämtheit der Woche ! | |
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Autor | Nachricht |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 11:50 | |
| Die 28 jährige Politikstudentin Franziska Latta sitzt seit März 2011 für die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt. Für dieses Mandat erhält sie knapp 6000 € im Monat.
Nun meint Frau Latta aber, dass Sie mit der Doppelbelastung Studium und Abgeordnetenarbeit überfordert sei und beantrage, dass sie ihr Mandat - bei laufenden Bezügen - zeitweise ruhen lassen kann, um sich voll auf ihr Studium konzentrieren zu können. Mit anderen Worten: Sie möchte ihr Mandat behalten, aber nichts mehr dafür tun bis sie in 1 oder 2 oder gar 3 Semestern mit dem Studium fertig ist.
Damit wir uns richtig verstehen ..... nicht nur die monatlichen Zahlungen laufen weiter wenn das Mandat ruht, auch die Anwartschaften, Übergangsgeld- und Pensionsansprüche laufen weiter !
Die Grünenfraktion im Landtag ist über das Ansinnen Frau Lattas entsetzt, zumal man sowieso schon Probleme mit der eigenen Parteibasis hat weil die Fraktion gegen die Mehrheitsmeinung der Mitglieder demnächst einer Diätenerhöung zustimmen möchte. Man möchte gerne auf Frau Latta einwirken sich für einen Weg zu entscheiden und wenn dann das Mandat weiterzureichen....sagt die Grünen Fraktionschefin Lüddemann der Mitteldeutschen Zeitung. Nur leider besagt das Wahlgesetz aber DAS kein Abgeordneter zur Aufgabe seines Mandates gedrängt werden darf ... Blöd wa?
Und da wundern sich Politiker doch tatsächlich, das die Hälfte der deutschen Wähler "Politikverdrossenheit" an den Tag legen ... wenn man Abgeordnete wie die Frau Latta hat...muss man sich da echt nicht wundern !
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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 12:26 | |
| gibt es da nicht eine Vorschrift die besagt der Abgeordnete hat die Sitzungen wahrzunehmen? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 12:30 | |
| - mex schrieb:
- gibt es da nicht eine Vorschrift die besagt der Abgeordnete hat die Sitzungen wahrzunehmen?
Ja sowas in der Art gibt es, deshab will sie ja offizell "mit Segen" der Fraktion das Mandat als ruhend weiterführen .....denn wenn das Madat ruht, fällt die Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungstagen und -Wochen weg ! .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 12:37 | |
| ich fürchte bei den Abgeordneten muss mal nachgebessert werden ( aber nicht bei den Diäten)- selbst der Steimeyer hat nachweislich seine Pflichten verletzt .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 14:58 | |
| - Jolly Roger schrieb:
- Die 28 jährige Politikstudentin Franziska Latta sitzt seit März 2011 für die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt. Für dieses Mandat erhält sie knapp 6000 € im Monat.
Nun meint Frau Latta aber, dass Sie mit der Doppelbelastung Studium und Abgeordnetenarbeit überfordert sei und beantrage, dass sie ihr Mandat - bei laufenden Bezügen - zeitweise ruhen lassen kann, um sich voll auf ihr Studium konzentrieren zu können. Mit anderen Worten: Sie möchte ihr Mandat behalten, aber nichts mehr dafür tun bis sie in 1 oder 2 oder gar 3 Semestern mit dem Studium fertig ist.
Damit wir uns richtig verstehen ..... nicht nur die monatlichen Zahlungen laufen weiter wenn das Mandat ruht, auch die Anwartschaften, Übergangsgeld- und Pensionsansprüche laufen weiter !
Die Grünenfraktion im Landtag ist über das Ansinnen Frau Lattas entsetzt, zumal man sowieso schon Probleme mit der eigenen Parteibasis hat weil die Fraktion gegen die Mehrheitsmeinung der Mitglieder demnächst einer Diätenerhöung zustimmen möchte. Man möchte gerne auf Frau Latta einwirken sich für einen Weg zu entscheiden und wenn dann das Mandat weiterzureichen....sagt die Grünen Fraktionschefin Lüddemann der Mitteldeutschen Zeitung. Nur leider besagt das Wahlgesetz aber DAS kein Abgeordneter zur Aufgabe seines Mandates gedrängt werden darf ... Blöd wa?
Und da wundern sich Politiker doch tatsächlich, das die Hälfte der deutschen Wähler "Politikverdrossenheit" an den Tag legen ... wenn man Abgeordnete wie die Frau Latta hat...muss man sich da echt nicht wundern !
Wenn sich die Grünen so über sie ärgerh , können sie die Dame auch aus der Fraktion ausschließen. Unverschämte Abgeornete gibt es doch immer wieder. |
| | | Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: Unverschämtheit der Woche ! 11.10.12 17:53 | |
| - Ein Sachse schrieb:
Wenn sich die Grünen so über sie ärgerh , können sie die Dame auch aus der Fraktion ausschließen. Unverschämte Abgeornete gibt es doch immer wieder.
So einfach ist das nicht, diese Dame hat einen Wahlkreis und die Bürger haben die in den Landtag gewählt ... da kann man nicht einfach nen Rausschmiss machen und mal so einen anderen hinsetzen der sich nicht zur Wahl gestellet hat...man kann nur auf die Dame einwirken das sie freiwillig ihr Mandat weitergibt und zwar an denjenigen der Laut Liste des Wahlkreises hinter ihr aufgestellt war ! Ohne das sie gegen irgendein Gesetz verstoßen hat kann man gegen ihren Willen sowieso gar nix ! Und das hat sie ja nicht, sie hat ja höflich einen Antrag gestellt ! Das der Antrag ne Unverschämtheit ist, ist aber kein Gesetzesbruch! .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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