| Kennt sich damit jemand aus | |
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Autor | Nachricht |
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Gast0815 Gast
| Thema: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 16:47 | |
| und ich bitte nun wirklich mal auf blöde Sprüche zu verzichten, das ist mir nämlich wirklich wichtig. Ich hatte doch mal erwähnt , das ich vom FA aufgefordert wurde , Einkommenssteuernachweise einzureichen , für die Zeit der letzten 2 Jahre als ich selbständig war. Das konnte ich damals nicht , weil meine Unterlagen beim Steuerberater waren und der die nicht rausgerückt hat , solange ich ihn nicht bezahlen konnte.
Ich habe dem FA damals erklärt , das mir auf Grund erhöten Stornoaufkommens wg. der allg. Wirtschaftslage die Einkünfte fehlen. Ich habe erklärt das ich noch Geld für erbrachte Dienstleistungen zu bekommen habe , aber eben nicht bekomme.
Dennoch hat es die Damen und Herren des FA nicht davon abgehalten , meine Einkünfte zu schätzen. Diese Schätzung lag natürlich jenseits von gut und böse. Aber sie ist rechtskräftig weil ich sie nicht widerlegen konnte. Das FA hat bei mir als lange Zeit Summen gepfändet für Einkünfte die ich nie verdient habe. Seit Jahren streite ich mich nun mit denen rum.
Nun sagt mir ein Kollege , ein Steuerberater hat kein Eigentumsvorbehaltsrecht. Er muss die Unterlagen herausgeben.
Nun meine Frage , kann das irgendjemand bestätigen ? Wenn ja wie lange gilt das ? Und wie hoch sind meine Chancen diese Schätzung zu berichtigen.
Und bitte bitte wenigstens dieses eine mal keine blöden Sprüche , bitte nützliche Antworten. Das würde mir echt helfen.
Danke
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SuzieS Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 17:00 | |
| Ja, er darf. Er ist Dienstleiter und wenn er damit rechnen muss, dass Du die Diensleistung nicht bezahlst, kann er sie verweigern.
Es hätte die Möglichkeit gegeben, die Belege zurückzufordern und dem Finanzamt die Buchführung vorzulegen. Dann hätten die Deinen Einkommenssteuererklärung angefertigt.. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]Ob Du die Schätzung berichtigen kannst, findest Du in der Fristfestsetzung des Finanzamtes. Wenn Dir der Stuerberater schriftlich gegeben hat, warum Du von ihm keine Zahlen bekommst, kannste mit dem Wisch auch noch zum Finazamt toben, vielleicht haste Glück [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Gast0815 Gast
| Thema: wie soll ich die denn anfertigen 20.11.12 17:07 | |
| wenn ich keinen Zugriff mehr auf Unterlagen habe ? Das muss doch selbst einem FA einleuchten ne ?
Spitzfindige Bemerkungen kann ich nun gar nicht brauchen .
Susi ich wäre ja sogar bereit das zu viel bezahlte Geld an das FA an den StB abzutreten , damit der endlich mal zu seinem Honorar kommt. Das wir so beide nichts mehr sehen muss doch einleuchten ne ?
Und was ist mir mir ? War ich kein Dienstleister ? Habe ich keinen Anspruch auf Honorar ? Ich gucke auch in den Mond .
Das ist ein Rattenschwanz der keinem was nützt!
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63320
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 17:14 | |
| ich würde den Sachverhalt zur Niederschrift bringen und mit dieser zum FA gehen zu deinem zuständigen Sachbearbeiter, der den Erhalt bestätigen muß...und dann versuche mal zum Sachgebietsleiter "vorzudringen" und trage deine Situation vor....ich kann mir vorstellen, dass das FA von Amtswegen Zutritt zu den Unterlagen von dir bei dem Steuerberater hat und diese auch einfordern kann!!! .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gast0815 Gast
| Thema: Cami 20.11.12 17:28 | |
| seit 2007 versuche ich das , nirgenbdwo habe ich Gehör gefunden bisher. Und Du solltest mich kennen ich gebe nicht so schnell, auf. Seit 5 Jahren geht das jetzt schon. Ich habe den Eindruck gewonnen das FA kann mit Dir machen was es will. Das ist ja einer der Gründe warum ich so stinkig bin auch den Staat.
Wie oft war ich schon bei dem und habe gesagt , geben Sie mir die Unterlagen , dann kann ich den Steuerausgleich machen und reale Einkünfte nachweisen. Hätte ne erhebliche Rückzahlung und könnte den StB bezahlen.
Wenn ich eine Juristische Grundlage hätte , wäre ein Stück Gerechtigkeit wieder hergestellt.
Ich hätte zwar nicht mehr Geld , aber einen Gläubiger weniger und Ruhe mit dem FA.
Geht aber kein Weg rein - ich verstehe es nicht.
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63320
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 17:35 | |
| dennoch, jetzt mach das mal! geh mal zum Sachgebietsleiter deines zuständigen FA und trage den Fall vor, gebe den Steuerberater an, es muss im Wege der Amtshilfe einen Weg geben, das zu klären um den Fall abschliessen zu können!!! Ohne Argwohn und mit Sachlichkeit gehe dorthin, damit der Eindruck auch positiv ist...mit Vorhaltungen darfst du da nicht kommen...es gibt mit Sicherheit einen Weg!!! .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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SuzieS Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 17:36 | |
| Punkt 1: Ich kann an meinem obigen Beitrag nichts spitzfindiges finden, lediglich die Darstellung des Sachverhaltes.
Punkt 2: Erweirke beim Finanzamt eine schriftlich Bestätigung, dass sie die Rechnung des Steuerberaters direkt von Deinen zuviel gezahlten Okken überwiesen.. vielleicht geht dann was.. |
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Gast0815 Gast
| Thema: Dein Wort 20.11.12 17:37 | |
| in Gottes Ohr. |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 17:44 | |
| Nur wenn es Spaß macht Don Quichotte zu spielen
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast0815 Gast
| Thema: was soll das denn jetzt ? 20.11.12 17:54 | |
| Haste auch mal ne brauchbare Antwort ? Mir ist wirklich nicht nach dummen Sprüchen. |
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SuzieS Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 18:14 | |
| Eines ist mir noch nicht so ganz klar..
Du hast doch Einkommen. Warum zahlst Du den Steuerberater nicht daraus? [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Gast0815 Gast
| Thema: Susi 20.11.12 18:23 | |
| <<<< Punkt 1: Ich kann an meinem obigen Beitrag nichts spitzfindiges finden, lediglich die Darstellung des Sachverhaltes.
Punkt 2: Erweirke beim Finanzamt eine schriftlich Bestätigung, dass sie die Rechnung des Steuerberaters direkt von Deinen zuviel gezahlten Okken überwiesen.. vielleicht geht dann was.. >>>>
Das habe ich doch schon versucht und nicht nur einmal. Meine Anwältin hat dasselbe vorgeschlagen , weder FA noch StB gehen darauf ein. Es gäbe keine rechtliche Möglichket des Zwanges.
Susi ich bin doch nicht blöd und es geht auch nicht darum wie Don Quichote aufzutreten , ich weiss auch was sich gehört und wie ich mich zu verhalten habe wenn man was will.
Jetzt hätte ich evtl eine Möglichkeit des " Zwanges " gesehen und die hätte mir was gebracht. das war ja Inhalt meiner Frage.
Du kannst Dir vorstellken das es mir nicht unbedingt leicht fällt diese Frage in diesem Forum zu stellen.
Ich kann nur nochmal versuchen was cami vorgeschlagen hat. ( Gegen Abtretung kann ich mich sowieso die nächsten drei Jahre nicht wehren )
Das ist auchh ok . Ich zahle ja was ich zahlen kann. ärgerlich ist nur das ich mein Geld wohl nie wieder sehen werde.
Meine Schuldner haben sichs nämlich einfach gemacht Füsse hoch , Hartz 4 und schwarz arbeiten.
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Gast0815 Gast
| Thema: ganz einfach 20.11.12 18:25 | |
| >>> Eines ist mir noch nicht so ganz klar..
Du hast doch Einkommen. Warum zahlst Du den Steuerberater nicht daraus? <<<
weil der genauso im Tilgungsplan ist wie jeder andere. ich kann nicht mehr zahlen als ich zahle . Ich muss ja auch noch von irgendwas leben.
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BW0815 Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 18:40 | |
| Sofern eine Steuerrückzahlung seitens FA erwartet wird, könnte man versuchen es dem StB schmackhaft zu machen, dass diese Rückzahlung über dessen Geschäftsgiro abgewickelt wird, dann kann dieser seine Forderungen daraus bedienen und ggf. den verbliebenen Restbetrag an den Klienten auszahlen.
Vielleicht wäre dies eine klassische Win-Win-Situation: Der StB. wird motiviert einen anständigen Abschluß zu erstellen und der Klient hat das FA von der Backe. |
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Gast0815 Gast
| Thema: jetzt denke ich mir 20.11.12 18:40 | |
| worauf Du vielleicht hinaus willst. Haus in Rumänien und so. Wohnwagen Kreuzfahrte ect. Susi das gehört mir alles nicht. Das war alles Vronis Geld. Das war Geld das vroni von Ihrem Ex bekommen hat , vom gemeinsamen Haus. Und das wäre ja nun noch schöner das meine Frau für meine Schulden haftet. Ausserdem hat sie nicht schlecht vverdient , Kindergeld und Unterhalt bekommen wir auch noch - sonst wäre vieles nicht möglich. Ich verdiene auch nicht schlecht aber entsprechend hoch sind auch meine Abtretungen.
Wenn Vroni morgen sagt das wars .....dann stehe ich ohne was da.
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Gast0815 Gast
| Thema: darum gehts 20.11.12 18:42 | |
| <<<< Sofern eine Steuerrückzahlung seitens FA erwartet wird, könnte man versuchen es dem StB schmackhaft zu machen, dass diese Rückzahlung über dessen Geschäftsgiro abgewickelt wird, dann kann dieser seine Forderungen daraus bedienen und ggf. den verbliebenen Restbetrag an den Klienten auszahlen.
Vielleicht wäre dies eine klassische Win-Win-Situation: Der StB. wird motiviert einen anständigen Abschluß zu erstellen und der Klient hat das FA von der Backe. >>>
das wäre geil. Dann wäre uns beiden geholfen. |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 19:16 | |
| - Gast0815 schrieb:
- Haste auch mal ne brauchbare Antwort ? Mir ist wirklich nicht nach dummen Sprüchen.
Kann es sein du bzw deine Frau hast schon genug brauchbare Informationen von mir bekommen? Dumme Sprüche habe ich hingegen als Antwort bekommen.
Übrigens war das kein dummer Spruch sondern die Sachlage. Googel doch mal nach "Zurückbehaltungsrecht Steuerberater" und zusätzlich nach Verjährungsfrist Steuerbescheid.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 19:20 | |
| - Gast0815 schrieb:
- >>> Eines ist mir noch nicht so ganz klar..
Du hast doch Einkommen. Warum zahlst Du den Steuerberater nicht daraus? <<<
weil der genauso im Tilgungsplan ist wie jeder andere. ich kann nicht mehr zahlen als ich zahle . Ich muss ja auch noch von irgendwas leben.
und vor allem auch Kreuzfahrten machen, außerdem Geld in Rumänien anlegen welches die Ehefrau mit Lohndumping verdient hat obwohl das Arbeitsamt kein H4 zahlen wollte. meine Güte wen willst du denn noch alles veralbern? .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast0815 Gast
| Thema: diesbezüglich 20.11.12 19:26 | |
| hast Du uns leider nichts brauchbares geliefert. Vieles nützliches was absetzen betrifft oder die 1 % Regelung , da hast Du uns geholfen das gebe ich zu. Aber darüber nix . Abgesehe4n von selber schuld , Versager , unfähig , keine Rücklagen gebildet oder zu fett gelebt. Und was weiss ich nicht noch alles. Tut mir leid Britta. ich hätte mir gewünscht Du hättest mir sachlich geantwortet.
Und auch was Du mir jetzt schreibst bringt mich leider nicht wirklich weiter.
Wenn Du mir ne klare Antwort geben könntest das ware ne Sache. |
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Gast0815 Gast
| Thema: nix verstanden 20.11.12 19:27 | |
| <<< und vor allem auch Kreuzfahrten machen, außerdem Geld in Rumänien anlegen welches die Ehefrau mit Lohndumping verdient hat obwohl das Arbeitsamt kein H4 zahlen wollte. meine Güte wen willst du denn noch alles veralbern? >>>
aber mact nix - habe ich auch nicht erwartet.
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Gast0815 Gast
| Thema: Zusatz Britta 20.11.12 19:41 | |
| wenn Du von mir was wissen willst und ich weiss das , dann schreibe ich auch nicht google mal , dann sage ich dir das wenn ich es weiss und das so dass du das auch verstehst.
Aber ich habe den Eindruck deine Schadenfreude kennt keine Grenzen solange es nur gegen mich geht.
Ich kann mich natürlich auch täuschen.
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 19:47 | |
| - Gast0815 schrieb:
Wenn Du mir ne klare Antwort geben könntest das ware ne Sache. Könnte ich bist du zu faul zum googeln?
§ 273 Abs. 1 BGB § 320 Abs. 1, S. 1 BGB § 66 Abs. 4 StBerG .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast0815 Gast
| Thema: nein ich habe nur nix gefunden 20.11.12 19:59 | |
| weiss auch nicht so richtig was ich da eingeben soll. ich bin nicht der Computer freak und stell mich da auch bissel blöd an .....
Danke damit kann ich mal was anfangen. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:10 | |
| - Gast0815 schrieb:
- weiss auch nicht so richtig was ich da eingeben soll. ich bin nicht der Computer freak und stell mich da auch bissel blöd an .....
Danke damit kann ich mal was anfangen. die Fundstelle kopieren und im Google eingeben oder kopieren dann die Antwort lesen .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast0815 Gast
| Thema: versuche ich gerade 20.11.12 20:12 | |
| aber das versteht kein Mensch. Da lässt sich jede Bedienungsanleitung einfacher lesen.
Aber ich Boxe mich da schon irgendwie durch. |
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| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus | |
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| Kennt sich damit jemand aus | |
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