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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Landesverrat 05.08.15 9:15 | |
| und Pressefreiheit, hat das was mit der Demokratie zu tun? Ich bin der Meinung Landesverrat kann man nicht ungestraft mit der Presse ausüben - auch da sollte ein Unterschied gemacht werden. Wie ist deine Einstellung zu der Abwicklung wie sie jetzt vollzogen wird ? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 11:14 | |
| Eines ist sicher, kein Job mehr ist sicher, auch nicht der des Generalbundesanwaltes.
Hoffentlich hat sich der Justizminister nicht zu weit aus dem Fenster gelegt. |
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apro Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 17253
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 11:23 | |
| Wenn ein Staatsanwalt schon nicht mehr ermitteln darf, weil es den Regierenden und ihren Seilschaften nicht in den Kram passt, dann wird es eng ... |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 12:19 | |
| Dass Range in Sachen NSA nur zögerlich ermittelt hatte, wurde von allen möglichen Politikern - insbesondere Linken und Grünen - beanstandet. Dass er jetzt aufgrund eines strittigen Gutachtens in einer möglichen Landesverratssache ermittelt, passt jetzt seinem Dienstherrn nicht.
Sicher ist, dass der Mann nun seine R10-Ruhestandsbezüge vier Monate früher erhält und sich behaglich zurücklehnen kann. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 12:30 | |
| - Knurro_Knurreck schrieb:
- Dass Range in Sachen NSA nur zögerlich ermittelt hatte, wurde von allen möglichen Politikern - insbesondere Linken und Grünen - beanstandet. Dass er jetzt aufgrund eines strittigen Gutachtens in einer möglichen Landesverratssache ermittelt, passt jetzt seinem Dienstherrn nicht.
Sicher ist, dass der Mann nun seine R10-Ruhestandsbezüge vier Monate früher erhält und sich behaglich zurücklehnen kann. das ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis, aber nicht vom betroffenen Staatsanwalt .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 14:27 | |
| Bosbach von der CDU sagte heute Mittag, das ist nur ein Verschluren der Ministerien gewesen, Range hat richtig gehandelt nur ist er das Bauernopfer, aber er ist ja vielleicht froh, daß er schon etwas früher gehen darf. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
I am Walter [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 14:30 | |
| - Tourist schrieb:
- Bosbach von der CDU sagte heute Mittag, das ist nur ein Verschluren der Ministerien gewesen,
Range hat richtig gehandelt nur ist er das Bauernopfer, aber er ist ja vielleicht froh, daß er schon etwas früher gehen darf. Walter, das glaube ich nicht. Die vorzeitige Pensionierung kommt ihm vielleicht vor, wie eine unehrenhafte Entlassung. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 14:35 | |
| - Eddy21 schrieb:
Walter, das glaube ich nicht. Die vorzeitige Pensionierung kommt ihm vielleicht vor, wie eine unehrenhafte Entlassung.
Eddy er weiß, daß er das Bauernopfer ist, schließlich wurde er durch die FDP Generalstaatsanwalt. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 15:09 | |
| mal eine Frage zum Thema- wie erkennt man eigentlich das die Information ein Staatsgeheimnis ist?
Die Information muss ja nicht schriftlich vorliegen sie könnte ja auch per Telefon oder andere Acccounts erfolgt sein .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 16:46 | |
| - mex schrieb:
- mal eine Frage zum Thema- wie erkennt man eigentlich das die Information ein Staatsgeheimnis ist?
Die Information muss ja nicht schriftlich vorliegen sie könnte ja auch per Telefon oder andere Acccounts erfolgt sein Um dies festzustellen wurde ja das besagte Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In solchen Gutachten, werden wohl die von den Journalisten veröffentlichten Texte daraufhin überprüft, ob sie in Widerspruch zu den, Staatsgeheimnisse definierenden Gesetzen stehen. Dass solche Gutachten so oder so ausfallen können, ist doch klar. Deswegen holt man sich üblicherweise mehrere Gutachten. Aber das hat sich nun erledigt.
Es sei denn, der neue Generalstaatsanwalt schlüge in die selbe Kerbe, was aber sehr unwahrscheinlich sein dürfte. |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 16:47 | |
| Der Generalbundesanwalt Range hat die Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org auf § 94 gestützt, speziell auf Nummer 2, die öffentliche Bekanntmachung. Entscheidend ist aber ob die veröffentlichten Dokumente tatsächlich Staatsgeheimnisse enthalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 wurde 2012 der § 353 b StGB um den Absatz 3 a erweitert. Journalisten oder andere Medienschaffende handeln danach nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses" beschränken.
Gelingt es einem Journalisten Einblick zu erhalten in geheime Akten ist der Vorwurf nicht dem Journalisten zu machen sondern dem der das ermöglicht hat. Kein Journalist kann zur Geheimhaltung des erlangten Wissen verpflichtet werden, wohl aber jemand der im Dienst des Staates steht
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 16:56 | |
| - Luna schrieb:
- Der Generalbundesanwalt Range hat die Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org auf § 94 gestützt, speziell auf Nummer 2, die öffentliche Bekanntmachung. Entscheidend ist aber ob die veröffentlichten Dokumente tatsächlich Staatsgeheimnisse enthalten.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 wurde 2012 der § 353 b StGB um den Absatz 3 a erweitert. Journalisten oder andere Medienschaffende handeln danach nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses" beschränken.
Gelingt es einem Journalisten Einblick zu erhalten in geheime Akten ist der Vorwurf nicht dem Journalisten zu machen sondern dem der das ermöglicht hat. Kein Journalist kann zur Geheimhaltung des erlangten Wissen verpflichtet werden, wohl aber jemand der im Dienst des Staates steht
So eindeutig ist es nicht. Auch Journalisten dürfen gemäß der Sichtweise des BVG keine Staatsgeheimnisse weitergeben, wobei dabei aber Abwägungen bezüglich des Einzelfalls getroffen werden müssen. Was dabei in Widerspruch zueinander steht und sich irgendwie beißt, ist einerseits das Recht der Öffentlichkeit auf Information und andererseits die Abwendung von Gefahren für die Sicherheit des Staates.
Zuletzt von Knurro_Knurreck am 05.08.15 17:03 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 17:01 | |
| Ich bin davon ausgegangen das für die Bundesminesterien die Gemeinsame Geschäftsordnung gilt und sich jeder also der Sachbearbeiter und auch der Minister daran zu halten haben. Das bedeutet, jeder inhaltlich relevante Fortgang einer in Ausübung des Amtes behandelten Angelegenheit muss in den Akten Niederschlag finden. Was aber passiert nach dem Ausscheiden eines Bundestagsabgeordneten - der ist doch nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 17:59 | |
| - mex schrieb:
- Ich bin davon ausgegangen das für die Bundesminesterien die Gemeinsame Geschäftsordnung gilt und sich jeder also der Sachbearbeiter und auch der Minister daran zu halten haben. Das bedeutet, jeder inhaltlich relevante Fortgang einer in Ausübung des Amtes behandelten Angelegenheit muss in den Akten Niederschlag finden. Was aber passiert nach dem Ausscheiden eines Bundestagsabgeordneten - der ist doch nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
Also Klaus, soweit mir bekannt, bindet dich der Eid auf die Verfassung ein Leben lang. zumindest ist es so im öffentlichen Dienst. Quatscht du wirst du zur Verantwortung gezogen. .
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79938
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 18:46 | |
| - Eddy21 schrieb:
Walter, das glaube ich nicht. Die vorzeitige Pensionierung kommt ihm vielleicht vor, wie eine unehrenhafte Entlassung. So dachte ich auch gerade. Immerhin ist er abgestraft worden. Ja wo sind wir denn, wenn nicht mehr prüfen werden darf, was recht ist. .
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 19:27 | |
| - palim schrieb:
So dachte ich auch gerade. Immerhin ist er abgestraft worden. Ja wo sind wir denn, wenn nicht mehr prüfen werden darf, was recht ist. Ich denke mir, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, der Justizminister soll geschlampt haben. .
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apro Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 17253
| Thema: Re: Landesverrat 05.08.15 19:34 | |
| Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat auch einen Nachfolger für den Posten des obersten Ermittlers vorgeschlagen: Peter Frank.
Frank hat eine ebenso steile wie stetige Karriere in der bayerischen Justiz hinter sich. Er war erst Anfang März mit gerade mal 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt und Nachfolger von Christoph Strötz in sein Amt eingeführt worden.... |
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Gast Gast
| Thema: Re: Landesverrat 06.08.15 12:50 | |
| - mex schrieb:
- Ich bin davon ausgegangen das für die Bundesminesterien die Gemeinsame Geschäftsordnung gilt und sich jeder also der Sachbearbeiter und auch der Minister daran zu halten haben. Das bedeutet, jeder inhaltlich relevante Fortgang einer in Ausübung des Amtes behandelten Angelegenheit muss in den Akten Niederschlag finden. Was aber passiert nach dem Ausscheiden eines Bundestagsabgeordneten - der ist doch nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
Range hatte nichts Schriftliches, was seine Vorhalte bezüglich der Einmischung oder Weisung des Justizministers anlangt. Er hätte wenigstens eine Telefonnotiz fertigen können. Wäre besser gewesen als gar nix .... |
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