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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Bürgerkrieg 13.09.15 10:18 | |
| haben wir schon länger nicht mehr gehabt, nicht nur die Reaktion im Forum hat mich nachdenklich gemacht. Erinnern wir uns noch:
dann frage ich mich - warum übt die Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz den Häuserkampf die Kosten sind ja nur 100 Millionen Euro wenn wir das Ende 2017 zugrunde legen. Ich sehe mehr als nur ein Unbehagen
Dürfen denn deutsche Soldaten Aufstände im eigenen Land überhaupt bekämpfen?
Sie haben zwar schon 2012 beim G8 Treffen in Heiligendamm als Regionale Sicherungskräfte agiert. Nur im Fall des " innereb Notstands " wie sieht es dann aus - die Übungen sind doch eindeutig[/quote]
Natürlich nicht, aber du darfst dir sicher sein das die BW auf alle Situationen vorbereitet sind.Geübt wurde der Häuserkampf für Auslandseinsätze Was spricht dagegen nach Freigabe durch den Bundestag in Krisenzeiten das Geübte auch im Inland anzuwenden ! Nichts.
Mehr darf ich dazu nicht schreiben.
Und wenn ich in der Zeitung lese:
Die Polizisten halten Passanten an, durchwühlen Taschen, prüfen die Identität. Zu Dutzenden patroulieren sie in Kampfmontur und mit Schlagstöcken in den Händen, die Visiere ihrer Helme sind unten. Wer sich widersetzt, wird zu Boden geworfen, kann in Gewahrsam genommen werden.
Es wird nicht die Aktivitäten der Polizei aus einem anderen Land beschrieben, nein es sind Vorkommnisse nach Ausschreitungen in der zweitgrößten Stadt Deutschlands. Nach zwei Wochen war der Spuck zwar vorbei, aber in den Regierungskreisen werden Szenarien diskutiert die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorsehen.
Dann stellt sich mir die Frage, haben unsere Politiker bereits Angst der Bürger könnte aktiv werden? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Berifft den Einsatz der BW im Inneren 13.09.15 10:42 | |
| 3. Juli 2012 beschlossen vom BGH
Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes schließen eine Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei einem Einsatz der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich aus, lassen sie aber nur unter engen Voraussetzungen zu, die sicherstellen, dass nicht die strikten Begrenzungen unterlaufen werden, die einem bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Inneren durch Artikel 87a Absatz 4 GG gesetzt sind. Der Einsatz der Streitkräfte nach Artikel 35 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist, auch in Eilfällen, allein aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Kollegialorgan zulässig.
(1) Art. 87a Abs. 4 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 Satz 1 GG regelt den Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr von Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die das Land, in dem die Gefahr droht, zu bekämpfen selbst nicht in der Lage oder nicht bereit ist. Dabei erlaubt Art. 87a Abs. 4 GG den Einsatz der Streitkräfte insbesondere zur Unterstützung der Polizei bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer. Die Regelung der Abwehr innerer Unruhen, die von nichtstaatlichen Angreifern ausgehen, hat damit ihren Platz in Art. 87a Abs. 4 in Verbindung mit Art. 91 GG gefunden (vgl. Maunz, in: Maunz/Dürig, Art. 35 Rn. 15; Wolff, ThürVBl 2003, S. 176 <177>). Insoweit entfaltet daher diese Vorschrift grundsätzlich eine Sperrwirkung für den Einsatz der Streitkräfte nach anderen Bestimmungen (vgl. auch Fiebig, Der Einsatz der Bundeswehr im Innern, 2004, S. 326; Fischer, JZ 2004, S. 376 <381>; Sattler, NVwZ 2004, S. 1286 <1290>).
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 10:53 | |
| Ja das habe ich auch gelesen: Das der Einsatz der Bundeswehr in " Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßen " erlaubt ist. Nur ich suche nach der Defination der Ausnahmesituation. .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:08 | |
| Art. 87a Abs. 4 GG
Art 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt. (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Du wirst verstehen das ich hier nicht näher darauf eingehen werde. |
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21726
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:15 | |
| - mex schrieb:
- Ja das habe ich auch gelesen: Das der Einsatz der Bundeswehr in " Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßen " erlaubt ist. Nur ich suche nach der Defination der Ausnahmesituation.
Ich nehme an wenn die Bürger des Landes den Anordnungen der Regierung nicht mehr Folge leisten und es dadurch zum Chaos kommen kann . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:20 | |
| - Herrmann schrieb:
Ich nehme an wenn die Bürger des Landes den Anordnungen der Regierung nicht mehr Folge leisten und es dadurch zum Chaos kommen kann .
Art 87a Absatz 4 |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:25 | |
| - Marlboroman schrieb:
- Art. 87a Abs. 4 GG
Art 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt. (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Du wirst verstehen das ich hier nicht näher darauf eingehen werde. danke - es sollte ja nur ein Diskussionsthema werden, meine Gedanken sind zollfrei .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:27 | |
| - mex schrieb:
danke - es sollte ja nur ein Diskussionsthema werden, meine Gedanken sind zollfrei
Bitte Die Erklärung hast du sicher gelesen.. |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:34 | |
| - mex schrieb:
Dürfen denn deutsche Soldaten Aufstände im eigenen Land überhaupt bekämpfen?
Was hältst du von Chaos und Anarchie? Die Gewährung von Sicherheit gilt als eine Kernaufgabe des Staates, allerdings ist die Umsetzung umstritten. Die deutsche Sicherheitspolitik trennt die innerere von der äußeren Sicherheit. Doch nach dem 11. September 2001 diskutiert man, ob die Bundeswehr zur Abwehr des Terrorismus auch im Innern eingesetzt werden sollte. Im Fall des Notstands, bei dem der Bestand oder die freiheitliche demokratische Ordnung des Bundes oder eines Landes in Gefahr ist, kann nach nach oben genanntem Art. 87a Abs. 4 GG die Bundeswehr als letztes Mittel zur Unterstützung der Polizeikräfte eingesetzt werden. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:37 | |
| - Luna schrieb:
Was hältst du von Chaos und Anarchie? Die Gewährung von Sicherheit gilt als eine Kernaufgabe des Staates, allerdings ist die Umsetzung umstritten. Die deutsche Sicherheitspolitik trennt die innerere von der äußeren Sicherheit. Doch nach dem 11. September 2001 diskutiert man, ob die Bundeswehr zur Abwehr des Terrorismus auch im Innern eingesetzt werden sollte. Im Fall des Notstands, bei dem der Bestand oder die freiheitliche demokratische Ordnung des Bundes oder eines Landes in Gefahr ist, kann nach nach oben genanntem Art. 87a Abs. 4 GG die Bundeswehr als letztes Mittel zur Unterstützung der Polizeikräfte eingesetzt werden.
Sie mein Posting weiter oben |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:43 | |
| - Marlboroman schrieb:
- Luna schrieb:
Was hältst du von Chaos und Anarchie? Sie mein Posting weiter oben Damit war mex gemeint, du hattest nur schneller geschrieben als ich .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:50 | |
| meine Gedanken gingen davon aus - Angenommen unsere Regierung kommt ihrer Aufgabe nicht nach und handelt nicht nach " zum Wohle des Volkes " es gibt Proteste und dann die beschriebene Situation - darf dann die Bundeswehr aktiv werden?? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 11:50 | |
| - Luna schrieb:
Damit war mex gemeint, du hattest nur schneller geschrieben als ich
Mea Culpa |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 13.09.15 23:12 | |
| - mex schrieb:
- meine Gedanken gingen davon aus - Angenommen unsere Regierung kommt ihrer Aufgabe nicht nach und handelt nicht nach " zum Wohle des Volkes " es gibt Proteste und dann die beschriebene Situation - darf dann die Bundeswehr aktiv werden??
Um diese Frage geht's doch nicht, sondern im Abs. 4 um das Kriterium, wann die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr ist. Diese Grundordnung könnte prinzipiell sowohl durch einheimische als auch durch fremde Menschen in Gefahr gebracht werden.
Wenn hier aber bürgerkriegsähnliche Proteste stattfänden, etwa weil Bürger glauben, die Regierung handele nicht zu ihrem Wohle, dann bringen sie natürlich die Grundordnung in Gefahr und bekommen eins auf die Mütze. Abgesehen davon handelt die Regierung immer zum Wohl des Volkes, sie wurde schließlich entsprechend vereidigt. Etwas anderes sollst du gar nicht denken. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 6:49 | |
| - Knurro_Knurreck schrieb:
- mex schrieb:
- meine Gedanken gingen davon aus - Angenommen unsere Regierung kommt ihrer Aufgabe nicht nach und handelt nicht nach " zum Wohle des Volkes " es gibt Proteste und dann die beschriebene Situation - darf dann die Bundeswehr aktiv werden??
Um diese Frage geht's doch nicht, sondern im Abs. 4 um das Kriterium, wann die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr ist. Diese Grundordnung könnte prinzipiell sowohl durch einheimische als auch durch fremde Menschen in Gefahr gebracht werden.
Wenn hier aber bürgerkriegsähnliche Proteste stattfänden, etwa weil Bürger glauben, die Regierung handele nicht zu ihrem Wohle, dann bringen sie natürlich die Grundordnung in Gefahr und bekommen eins auf die Mütze. Abgesehen davon handelt die Regierung immer zum Wohl des Volkes, sie wurde schließlich entsprechend vereidigt. Etwas anderes sollst du gar nicht denken. danke aber je kritischer ich das alles überdenke, je mehr mein Eindruck, mir wird nicht nur von der Politik ein Märchen vorgelesen- die von mir befürchtete Situation - es wird nicht ruhig bleiben wenn sich meine Gedanken bewahrheiten sollten. Wenn ich nur an London 2011 denke, wird es mir richtig warm ums Herz. .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63316
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 7:49 | |
| ...........etwas anderes sollte man nicht denken........können, vor lachen .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 8:31 | |
| - camina schrieb:
- ...........etwas anderes sollte man nicht denken........können, vor lachen
Man ist rechtstreu und steht stets hinter seiner Regierung, wie dies einige vorbildliche Userinnen und User hier täglich zeigen. An denen sollte man sich ein Beispiel nehmen. Immer solidarisch, immer demokratisch, immer gerecht, immer vorbildlich ... |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 8:40 | |
| " Immer solidarisch, immer demokratisch, immer gerecht, immer vorbildlich ..."
Und was spricht dagegen ? |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 8:43 | |
| - Marlboroman schrieb:
- " Immer solidarisch, immer demokratisch, immer gerecht, immer vorbildlich ..."
Und was spricht dagegen ? Man sollte nicht den Text lesen, sondern das, was zwischen den Zeilen steht. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 8:49 | |
| Zwischen den Zeilen ?
Ich bin eher für klare An und Aussagen . |
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Tokoloshe Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10391
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 9:04 | |
| das sehen wir an der Großschrift:-) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 9:56 | |
| Knurro meckert halt an allen Aussagen herum, er ist wohl ein verbitterter Mensch. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 9:59 | |
| - Norma schrieb:
- Knurro meckert halt an allen Aussagen herum, er ist wohl ein verbitterter Mensch.
Und was für Menschen sind es, die ständig an Knurro rummeckern? |
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Tokoloshe Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10391
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 12:31 | |
| das frage ich mich manchmal auch.Obwohl seine Kommentare oft sehr dröge rüberkommen:-) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Bürgerkrieg 14.09.15 12:45 | |
| - Tokoloshe2 schrieb:
- das frage ich mich manchmal auch.Obwohl seine Kommentare oft sehr dröge rüberkommen:-)
Dröge ja, aber auch ehrlich. ;-) |
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