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| Zeit für zivilen Ungehorsam !! | |
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Autor | Nachricht |
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Gast Gast
| Thema: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 9:35 | |
| Nahezu unbemerkt zwischen Flüchtlingstrubel und Terrorangst , hat das Bundessozialgericht am vergangenen Donnerstag durch ein Urteil nichts anderes als eine sozialpolitische Revolution eingeleitet , wie es Spiegel Kolumnist Jan Fleischauer in seinem Artikel beschreibt .
Die Tatsache , das so ein Artikel im linken Spiegel erscheint, macht noch mehr deutlich, wie alarmierend das sein sollte für uns alle , was die Richter da in Kassel beschlossen haben.
Wovon die Rede ist ? Ein rumänischer Familienvater hatte vor dem Sozialgericht Sozialhilfe vom deutschen Staat eingeklagt, nachdem er auf Arbeitssuche in unser Land gekommen ist und dies wohl hauptsächlich mangels Qualifikation nicht so hingehauen hat , wie er sich das vorstellte , ein anschließender Antrag auf staatliche Beihilfen wurde vollkommen logisch auch abgelehnt. Mit welcher Berechtigung sollte dieser Mensch denn auch Gelder erhalten aus einer sozialen Solidarkasse, an der er sich mit Beiträgen nie beteiligt hat ??
Selbst ein Urteil des europäischen Gerichtshofes vom September , welches ausdrücklich klarstellt , das Staaten Zuwanderer und Einheimische bezüglich der Sozialleistungen durchaus unterschiedlich behandeln dürfen , hielt die Richter in Kassel nicht davon ab , dem rumänischen Kläger recht zu geben und den deutschen Staat zur Zahlung von ALG II zu verdonnern .
Begründung , ein EU Bürger solle doch den gleichen sozialen Status , wie ein Flüchtling genießen und daher nach längstens 6 monatigem Aufenthalt in Deutschland , bei nachgewiesenen Bemühungen Arbeit zu finden ein Recht auf entsprechende staatliche Zuwendungen haben .
Den Unterschied das ein Flüchtling eben zwangsweise flüchtet , ein EU Bürger aber durchweg auf eigenen Wunsch nach Deutschland kommt und wenn es hier mit dem besseren Leben nicht hinhaut , doch einfach wieder nach Hause gehen könnte , den sehen die Richter in Kassel nicht .
Mit dem Ergebnis das diese rumänische Familie hier fürs nicht arbeiten jetzt Zuwendungen in Höhe von Bezügen bekommen , wie sie in Rumänien ein Lehrer verdient und das ohne jemals einen Cent in unsere Sozialkassen eingezahlt zu haben .
Hier der Artikel
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Auf dieses unverschämte und staatsfeindliche Urteil kann es nach meiner Ansicht nur eine Antwort der steuerzahlenden Bürger geben . Ab sofort jegliche Sozialabgaben an den Staat schriftlich an die zuständige Behörde angemerkt , nur noch unter Vorbehalt möglicher Rückforderung zu zahlen und den Staat mit Klagen förmlich überfluten . Es kann kein Staat dieser Welt seine Bürger zwingen in Solidarkassen einzuzahlen , aus denen sich gerichtlich verfügt , Leute bedienen können , die in diese Solidarkasse als Zuwanderer niemals eingezahlt haben . Das Recht sich innerhalb der EU seinen Arbeitsplatz frei zu wählen , darf nicht zum Recht führen , sich auch die Solidarkasse aussuchen zu dürfen , aus der man sich bedienen möchte .
Dieses Urteil berechtigt den Bürger nach meiner Ansicht zum zivilen Ungehorsam in Form der Zahlungsverweigerung in unsere Sozialkasse bis zu dem Zeitpunkt , wo für den Bürger wieder sichergestellt ist , das sich keine Außenstehenden mehr unberechtigt an den Einnahmen vergreifen können . |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:16 | |
| Hoffentlich hat er ein Handy und kann das Nachhause berichten ,wäre doch schade wenn das ein Einzelfall bleibt . Für ein Volk mit Dachschaden passt das Urteil . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:28 | |
| dieser Richter ist ein Verbrechen für Deutschland .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:29 | |
| - Herrmann schrieb:
- Hoffentlich hat er ein Handy und kann das Nachhause berichten ,wäre doch schade wenn das ein Einzelfall bleibt .
Für ein Volk mit Dachschaden passt das Urteil . Es macht einen irgendwie wütend. |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:32 | |
| - camina schrieb:
- dieser Richter ist ein Verbrechen für Deutschland
wenn er das Urteil im Namen des Volkes gefällt hat - dann ist es ein Fehlurteil .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Knurro Knurreck Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:48 | |
| @camina:
Es war ja nicht nur ein Richter, sondern der Senat (also mehrere Richter) eines Bundesgerichts der so entschieden hat.
Dies heißt aber, dass in der Sache schon vorher von einem unteren Gericht ein Urteil gefällt worden sein muss und dies wohl in der anderen Richtung. Die Bundesrichter haben dieses Urteil in ihrer Entscheidung dann aufgehoben. Man sollte auch berücksichtigen, dass der rumänische Profiteur aufgrund seiner finanziellen Situation, die Gerichts- und Anwaltskosten für die verschiedenen Gerichte nicht bezahlen kann, sondern hierfür Prozesskostenhilfe erhält. Auch hier wird Steuergeld verplempert.
Insgesamt wieder so ein Mist, den kein normaler Mensch nachvollziehen kann.
Mist, Mist, Mist. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:49 | |
| - Knurro Knurreck schrieb:
Mist, Mist, Mist. Absolut korrekt. |
| | | camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:50 | |
| ja Knurro, es ist m.E.sogar eine Straftat der beteiligten Leute, die diesem Verlangen des Rumänen nachgekommen sind
und so was macht dann Schule und ermutigt andere "Eingewanderte" .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann
Zuletzt von camina am 09.12.15 10:53 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 10:52 | |
| - camina schrieb:
- dieser Richter ist ein Verbrechen für Deutschland
Da hast du vollkommen recht Cami , auch ich halte dieses Urteil für würdig , als das die Bundesstaatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen diese 4 Richter einleitet .
Ich erwarte von einem Volljuristen das er den Unterschied zwischen einem Flüchtling und Asylbewerber und einem EU Bürger auf Arbeitssuche kennt und diesen bei der Beurteilung des Rechtes auf soziale Leistungen in seine Beurteilung einfließen lässt .
Ein EU Bürger ist in Deutschland definitiv NICHT BEDÜRFTIG , weil er in seinem Heimatland grundsätzlich Anrecht auf die jeweiligen sozialen Leistungen hat , wenn ihm die nicht genehm sind , ist dies sein Problem .
Eine Begründung warum er nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland plötzlich das Recht haben sollte , soziale Leistungen in unserem Land zu beantragen , die gibt es nicht , woher sollte die auch kommen ?? |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 11:33 | |
| Ich vermute so etwas ist nur in Deutschland möglich. Aber schon 2013 hatte das Landessozialgerichts NRW einer in Gelsenkirchen lebenden vierköpfigen Familie aus Rumänien einen Anspruch auf Leistungen Hartz IV zuerkannt. Die Familie lebte bis dahin nur von Kindergeld und dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften. Es gab eine bemerkenswerte Begründung dafür: Da die Bemühungen der Kläger, eine Arbeitsstelle zu erhalten, „zum Zeitpunkt der Antragsstellung erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend gewesen seien, seien die Kläger nicht mehr zur Arbeitssuche freizügigkeitsberechtigt. Sie gehörten damit nicht zu dem ausgeschlossenen Personenkreis“.
Das bedeutet dann im Klartext, wer so gut wie keine Chancen auf einen Job hat, gilt nicht als arbeitssuchend und kann daher nicht von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
Was nützt es also dass der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass Deutschland arbeitslosen EU-Zuwanderern die Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, wenn die Betroffenen nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gezogen sind. Das Bundessozialgericht erklärte, zwar sei der Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen rechtens. Spätestens nach sechs Monaten hätten EU-Ausländer aber Anspruch auf Sozialhilfe.
Den Unterschied muss man mal erklären. Die Leistungen sind der Höhe nach identisch nur muss der H4 Empfänger dafür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wie sieht es mit den Pflichten der Einwanderer aus? Ist es nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn Hartz4 Empfänger mit empfindlichen Sanktionen unter dem Existenzminimum rechnen müssen, während Einwanderer ohne Forderungen Leistungen in gleicher Höhe beziehen. Wie wird eventuelles Vermögen geprüft bzw. andere Einnahmequellen?
- Bundessozialgericht Medieninformation Nr. 28/15 schrieb:
- Der 4. Senat hat hierzu entschieden, dass der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von SGB II-Leistungen auch für diejenigen Unionsbürger greift ("erst-recht"), die über kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz verfügen.
Auch bei fehlender Freizügigkeitsberechtigung sind aber zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen. Im Falle eines verfestigten Aufenthalts - über sechs Monate - ist dieses Ermessen aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
6 Monate Aufenthalt in Deutschland reicht also völlig aus um sich in die soziale deutsche Hängematte zu begeben. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Knurro Knurreck Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 11:57 | |
| Korrektur @camina und Kuddel:
Das mit dem Amtsmissbrauch ist leider nicht so einfach in unserem Rechstsystem.
Gleichwohl ist es aber möglich, dass man die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringt. Dies wäre umso mehr gerechtfertigt, da sich die Bundessozialheinis in ihrer Begründung schon auf eine BVG-Entscheidung beziehen. Allerdings sagte das BVG damals, dass das Existenzminimum eines Asylbewerbers gesichert sein müsse, aber nicht das eines rumänischen EU-Bürgers. Wenn es wirklich so ist, wie in dem Spiegel-Artikel angegeben, dann wäre diese Uminterpretierung eines Asylbewerbers auf einen EU-Bürger ein ganz dicker Hund. Und es wäre deswegegen schon gerechtfertigt, das Urteil des Bundessozialgerichts zu überprüfen.
M.E. wäre es zB Aufgabe des Steuerzahlerbundes oder ähnlicher Institutionen, dafür zu sorgen, dass die Sache jetzt ans BVG geht. |
| | | Tokoloshe Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10391
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 13:50 | |
| mit solchen Urteilen wird Deutschland an die Wand gefahren.Will man das?( die Richter) |
| | | Stino Spezi
Anzahl der Beiträge : 2065
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 09.12.15 14:01 | |
| - Tokoloshe2 schrieb:
- mit solchen Urteilen wird Deutschland an die Wand gefahren.Will man das?( die Richter)
Wird? Ist es das nicht schon, wenn man sich vergegenwärtigt, was hier in letzter Zeit gelaufen ist. Es geht ja nicht nur um diese Rumänen, sondern auch noch um ganz andere Leute....., die sich auch aus unseren Sozialkassen bedienen und nicht die Spur Interesse zeigen, auch mal etwas einzuzahlen. Ich meine hier nicht die Flüchtlingskinder, die unverschuldet in den Krieg in ihrem Heimatland geraten sind, sondern die, die hier die "goldene Gans" fangen wollen, statt sich besser um ihre zurückgelassenen Kinder in ihrer Heimat zu kümmern. .
Lieber eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
| | | Gregor 2208 Gast
| Thema: also 11.12.15 22:59 | |
| auf Grund der Massnahmen in Finnland gedenken einige deutsche in SH evtl. ihren 1. Wohnsitz zumindest Pro Forma in Finnland anzugeben , tatsächlich aber weiter in D wohnen bleiben und leben.
Quelle : Deutsche Welle , Zuhörer / Anrufer Diskussion
Wie war das doch gleich mit dem Einwandern in fremde Sozialsysteme ? |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 12.12.15 11:26 | |
| Quark der nicht zu diesem Thema passt Gregor. .
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| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 12.12.15 11:45 | |
| - Knurro Knurreck schrieb:
Gleichwohl ist es aber möglich, dass man die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringt. Dies wäre umso mehr gerechtfertigt, da sich die Bundessozialheinis in ihrer Begründung schon auf eine BVG-Entscheidung beziehen. Allerdings sagte das BVG damals, dass das Existenzminimum eines Asylbewerbers gesichert sein müsse, aber nicht das eines rumänischen EU-Bürgers. Wenn jemand vor das deutsche Bundesverfassungsgericht geht und sich dort auf Artikel 1 des Grundgesetzes beruft, müsste das Gericht offiziell feststellen, dass der in Deutschland dauerhaft arbeitslose EU-Ausländer seine Menschenwürde dadurch erhält, dass er in sein Heimatland zurückkehrt und dort seine Grundversorgung erhält. Ganz anders sieht das bei Asybewerbern aus die eben nicht zurückkehren können .
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| | | Kmurro_Knurreck Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 12.12.15 17:56 | |
| Ja eben. Gerade deswegen ist es doch unverständlich, dass das Bundessozialgericht die klaren Vorgaben hinsichtlich der Sicherung des Existenzminimums des Asylbewerbers durch das Bundesverfassungsgericht ignoriert und analog auf einen EU-Bürger angewandt hat.
Nach meinem Verständnis würde dies doch eine Überprüfung des Bundessozialgerichtsurteils durch das Bundesverfassungsgericht rechtfertigen. Denn diese Uminterpretierung durch das Bundessozialgericht ist doch dann nicht gerechtfertigt, wenn der EU-Bürger in seinem Herkunftsland existenzsichernd versorgt wird. |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 12.12.15 20:27 | |
| Das Bundesverfassungsgericht würde erst tätig werden wenn sich WER? dazu berufen fühlt eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten. Schließlich wird es nur auf Antrag tätig.
"Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein." Wer aber ist davon betroffen wenn andere Leistungen erhalten?
Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde heißt es: "Die Rechtsnorm muss die beschwerdeführende Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Eine eigene und gegenwärtige Betroffenheit liegt regelmäßig vor, wenn die beschwerdeführende Person durch die Rechtsnorm mit einiger Wahrscheinlichkeit in ihren Grundrechten berührt wird." .
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| | | Knurro Knurreck Gast
| Thema: Re: Zeit für zivilen Ungehorsam !! 13.12.15 11:12 | |
| ZB der Bund der Steuerzahler oder ein ähnlicher Verein könnte als juristische Person vor das BVG gehen und die Rechte seiner Mitglieder verteidigen. Dass es hier um Steuergelder geht, dürfte doch unstrittig sein. Auch das Finanzministerium könnte m. E. vor's BVG gehen; wäre ja nicht das erste Mal, dass eine Bundesinstitution (ebenfalls eine juristische Person) dort klagt. Es könnte aber auch jeder Bürger als natürliche Person klagen.
Ich rechne schon damit, dass das Urteil keinen Bestand haben wird, zumal es hier sogar die Entscheidung des EUGH - nach dem sehr wohl Unterschiede in der Gewährung von Sozialleistungen gemacht werden können - außer Acht lässt. |
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