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| Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten | |
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Autor | Nachricht |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 26.08.17 21:15 | |
| Die Bundesregierung hat mit Jordanien noch keine Einigung über das Stationierungsabkommen für die dorthin aus der Türkei umziehenden deutschen Soldaten erzielt. Wie der „Spiegel“ berichtet, will Deutschland durchsetzen, dass die rund 250 Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Einsatz in dem arabischen Land durch volle Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden.
Jordanien hat das bislang nicht akzeptiert.
HIER weiterlesen
Etwas anderes als Immunität für die stationierten Soldaten sollte gar nicht erst diskutiert werden. Ist es inicht absolut verantwortunglos oder schon fast kriminell unsere Soldaten in solche Länder mit der Scharia zu senden? Da fehlt mir jegliches Verständnis.
.
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 26.08.17 21:41 | |
| - Luna schrieb:
- Die Bundesregierung hat mit Jordanien noch keine Einigung über das Stationierungsabkommen für die dorthin aus der Türkei umziehenden deutschen Soldaten erzielt. Wie der „Spiegel“ berichtet, will Deutschland durchsetzen, dass die rund 250 Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Einsatz in dem arabischen Land durch volle Immunität vor Strafverfolgung geschützt werden.
Jordanien hat das bislang nicht akzeptiert.
HIER weiterlesen
Etwas anderes als Immunität für die stationierten Soldaten sollte gar nicht erst diskutiert werden. Ist es inicht absolut verantwortunglos oder schon fast kriminell unsere Soldaten in solche Länder mit der Scharia zu senden? Da fehlt mir jegliches Verständnis.
Jetzt bin ich aber sehr verwundert.
Da wird vehement gefordert, das sich Ausländer in Deutschland an unsere Gesetze und an unsere Regeln und Umgangsformen anzupassen haben. Für Deutsche im Ausland scheint das demnach nicht zu gelten?
Unsere Soldaten sind Gäste dort. Sie erfüllen einen Auftrag der NATO. Jordanien ist weder NATO-Mitglied. Auch unterstützen unsere Soldaten keinerlei jordanische Interessen. Die Jordanier sind lediglich so freundlich und stellen uns/der NATO ihre Anlagen zur Verfügung. Auch für Soldaten, Polizisten und andere Angehörige von Regierungsorganisationen gelten die Gesetze. Die sind einzuhalten. Genau wie von den Menschen, die aus welchem Grund auch immer in unser Land kommen.
Wobei ich der Meinung bin, das sich unsere Soldaten sowieso an die Gesetze halten. Egal ob in Deutschland oder im Ausland. Das sind schließlich keine Kriminellen, keine Rowdys oder sonstwelches Gesocks. Die wissen schon wie man sich benimmt. .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 26.08.17 22:07 | |
| In Jordanien gilt die teilweise vom Koran inspirierte Gesetzgebung, da sind auch Todesstrafen möglich. Als weit gereister Mensch bist du sicher mit den Scharia Gesetzen so gut vertraut um sicher sein zu können, dass unsere deutschen Soldaten ihnen nicht zu Opfer fallen.
In Katar, wo deutsche Offiziere im Befehlsstand der Anti-IS-Koalition stationiert sind gab es einen Kompromiss: Deutschen Soldaten sollten bei Gesetzesverstößen umgehend ausgeflogen statt vor ein katarisches Gericht gestellt zu werden. Bei einer mögliche Immunität geht es um die Zeit, in der die deutschen Soldaten außerhalb des Camps sind, zum Beispiel im Straßenverkehr oder bei Ausflügen. Man denke an Alkohol oder den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten. Auch Soldaten sind schließlich keine Engel und längerfristig dort stationiert. .
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| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 26.08.17 22:24 | |
| Toll. Super recherchiert!
Alkohol bekommt man in Jordanien überall. In Bars, Restaurants, im Supermarkt. Außer im Ramadan. Da darf kein Alkohol ausgeschenkt werden, jedoch kann man ihn kaufen. Lediglich der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. Ausnahme, Außenbereiche von Cafes, Restaurants, usw. Das ist aber auch in nichtmuslimischen Ländern des öfteren untersagt, z.B. In den USA oder in Mexico. In Costa Rica darfst du in Parks, auf Märkten und überall wo sich Menschen versammeln können, nicht mal rauchen! Das Land ist mehrheitlich römisch-katholisch.
Zum Rest schreibe ich morgen noch was.
Gruß vom Max,
der in den christlichen USA in Arizona mal zwischen 600 $ Geldstrafe und 10 Tagen im städtischen Gefängnis wählen durfte, weil er mit einem offen getragenen Sixpack Budweiser auf einem Supermarktparkplatz erwischt wurde. In Jordanien wäre Max straffrei ausgegangen.
P.S. Max hat zähneknirschend gezahlt und sich schnell aus der Stadt verpisst. .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 2:40 | |
| - Luna schrieb:
- In Jordanien gilt die teilweise vom Koran inspirierte Gesetzgebung, da sind auch Todesstrafen möglich. Als weit gereister Mensch bist du sicher mit den Scharia Gesetzen so gut vertraut um sicher sein zu können, dass unsere deutschen Soldaten ihnen nicht zu Opfer fallen.
In Katar, wo deutsche Offiziere im Befehlsstand der Anti-IS-Koalition stationiert sind gab es einen Kompromiss: Deutschen Soldaten sollten bei Gesetzesverstößen umgehend ausgeflogen statt vor ein katarisches Gericht gestellt zu werden. Bei einer mögliche Immunität geht es um die Zeit, in der die deutschen Soldaten außerhalb des Camps sind, zum Beispiel im Straßenverkehr oder bei Ausflügen. Man denke an Alkohol oder den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten. Auch Soldaten sind schließlich keine Engel und längerfristig dort stationiert.
Na toll, ich miete mich in dein Haus ein, benutze selbstverständlich dein Badezimmer, deine Küche, deinen Ferneher , aber ich pfeiffe was auf deine Hausordnung, ich bringe meine eigene mit. Wenn in den USA ein Europäer zum Tode verurteilt wird, ist es ihm kaum von Nutzen, das sie in Europa verboten ist.
Immunität würde bedeuten, sie könnten sich aufführen wie die Säue und müssten nicht mit Strafverfolgung rechnen. Das kanns nicht sein. |
| | | palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79937
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 4:40 | |
| - Max van Maier schrieb:
der in den christlichen USA in Arizona mal zwischen 600 $ Geldstrafe und 10 Tagen im städtischen Gefängnis wählen durfte, weil er mit einem offen getragenen Sixpack Budweiser auf einem Supermarktparkplatz erwischt wurde.
In den USA gibt es noch abenteuerliche, mittelalterliche Gesetze. .
palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 4:59 | |
| - palim schrieb:
In den USA gibt es noch abenteuerliche, mittelalterliche Gesetze.
...die gibt es bei uns auch, nur werden sie selten angewendet. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 10:15 | |
| - Leon0822 schrieb:
Na toll, ich miete mich in dein Haus ein, benutze selbstverständlich dein Badezimmer, deine Küche, deinen Ferneher , aber ich pfeiffe was auf deine Hausordnung, ich bringe meine eigene mit. Sehr gut formuliert. Danke.
Diese Meldung ist mal wieder ein wunderbares Beispiel für beschissenen Journlismus. Aber auch unsere Regierung, die eine solche Forderung aufstellt, sollte sich mal über die Rechtsgepflogenheiten in Jordanien informieren. Das Auswärtige Amt, eine Dienststelle unseres Außenministeriums, hätte da helfen können.
Die Forderung der Bundesregierung ist absolute Immunität. In der Praxis hieße das, das Angehörige der Bundeswehr bei jedweder Straftat in Jordanien straffrei ausgehen würden. Das ist von der jordanische Regierung selbstverständlich nicht erwünscht. Gerade von deutscher Seite wird ausdrücklich immer wieder gefordert, das sich Gäste in unserem Land, an unsere Regeln und Gesetze zu halten haben. Für Deutsche im Ausland soll das aber nicht gelten. Da ist sie wieder, die kollektive Schizophrenie meiner Landsleute.
Vielleicht sollte man sich erstmal mit dem jordanischen Recht befassen. Jordanien ist ein muslimischer Staat. Der Islam ist gemäß der Verfassung Staatsreligion. Ebenso findet man in der Verfassung, das es aufgrund der Zugehörigkeit zu anderen Religionen, keine Diskriminierung geben darf. In Jordanien ist es per Gesetz garantiert, das Christen eine gewisse Anzahl Sitze im Parlament zusteht. Gleiches gilt bei Polizei und Militär. Ein bestimmter Prozentsatz an Offiziersstellen wird Christen vorbehalten. Auch waren in der Vergangenheit immer wieder christliche Minister in der jordanischen Regierung tätig. Von einer Unterdrückung oder Diskriminierung von Menschen wegen ihres Glaubens, ist Jordanien weit entfernt.
In Jordanien gibt es zwei Rechtssysteme. Zum einen die weltliche Gerichtsbarkeit und einmal die religiöse Gerichtsbarkeit. Zu den religiösen Gerichten gehören auch Gerichte, die entsprechend der Scharia Recht sprechen. Wie in der westlichen Welt auch, wird in Jordanien in Strafrecht, Zivilrecht, Personenstandsrecht, usw. unterschieden. Die religöse Gerichtsbarkeit gilt nur im Personenstandsrecht. D.h., Familienangelegenheiten, Erbstreitigkeiten und solcher Kram werden vor Religionsgerichten verhandelt. Für alles andere sind die weltlichen Gerichte zuständig. Das bedeutet, das deutsche Soldaten sich nur vor einem Religionsgericht verantworten müssten, wenn es um Familienstreitigkeiten u.ä. Dinge geht. Bei allen anderen Gesetzesverstößen werden sie wie in jedem anderen westlichem Land auch, vor einem weltlichen Gericht landen. Diese urteilen nicht nach der Scharia!
Die Religionsgerichtsbarkeit in Jordanien ist allerdings unterteilt. Es gibt, man höre und staune, islamische und christliche Gerichte. Muslime werden von einem islamischen Gericht verurteilt. Christen müssen vor ein christliches Gericht treten. Die Zuständigkeit wird immer dem Gericht zugeschlagen, dessen Religionsgemeinschaft der Vorgeladene/Angeklagte angehört.
In der Praxis würde das bedeuten, das ein Soldat der Deutschen Bundeswehr vor einem christlichen Relegionsgericht erscheinen muss, wenn er Familien- oder Erbstreitigkeiten in Jordanien austragen möchte. Bei allen anderen Belangen, würde er vor einem weltlichen Gericht erscheinen müssen. Genau wie in Deutschland, Frankreich, GB und sonstwo auch! Wie hoch jetzt noch die Chance ist, das sich ein Angehöriger der Deutschen Bundeswehr vor einem islamischen Religionsgericht verantworten müsste, kann sich jeder ausrechnen. Sie tendiert gegen NULL!
Das hätte unsere Bundesregierung ganz leicht mit einer Anfrage beim Auswärtigen Amt in Erfahrung brigen können.
In Katar, wie von Luna ins Spiel gebracht, ist das anders. Hier gilt auch im Strafrecht das Recht der Scharia. Deshalb war hier die Forderung nach Immunität auch gerechtfertigt. Es wurde aber nicht, wie von Luna behauptet, die Regelung getroffen deutsche Soldaten bei Bekanntwerden einer Straftat sofort auszufliegen. Es wurde vereinbart, deutsche Soldaten sofort auszufliegen und sie dann einem deutschen Gericht zu überstellen. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:02 | |
| Da ich leider nicht überstudiert bin kann ich da nicht mitdiskutieren .Meiner Meinung nach,wenn schon Bundeswehrsoldaten im arabischen Raum stationiert sind ,kann man die dann nicht verpflichten zum Islam überzutreten ?Welcher christliche deutsche Soldat ist denn so blöd und hilft beim töten von Muslimen im arabischen Raum ? Wenn Schiiten Sunniten niedermetzeln, köpfen oder umgekehrt dann kann das nur von Nutzen sein wenn deutsche Soldaten dem Islam angehören . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:07 | |
| - Herrmann schrieb:
- Da ich leider nicht überstudiert bin kann ich da nicht mitdiskutieren .Meiner Meinung nach,wenn schon Bundeswehrsoldaten im arabischen Raum stationiert sind ,kann man die dann nicht verpflichten zum Islam überzutreten ?Welcher christliche deutsche Soldat ist denn so blöd und hilft beim töten von Muslimen im arabischen Raum ? Wenn Schiiten Sunniten niedermetzeln, köpfen oder umgekehrt dann kann das nur von Nutzen sein wenn deutsche Soldaten dem Islam angehören .
wer hat denn unsere Soldaen dort stationiert? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:16 | |
| - Max van Maier schrieb:
Sehr gut formuliert. Danke.
Diese Meldung ist mal wieder ein wunderbares Beispiel für beschissenen Journlismus. Aber auch unsere Regierung, die eine solche Forderung aufstellt, sollte sich mal über die Rechtsgepflogenheiten in Jordanien informieren. Das Auswärtige Amt, eine Dienststelle unseres Außenministeriums, hätte da helfen können.
Die Forderung der Bundesregierung ist absolute Immunität. In der Praxis hieße das, das Angehörige der Bundeswehr bei jedweder Straftat in Jordanien straffrei ausgehen würden. Das ist von der jordanische Regierung selbstverständlich nicht erwünscht. Gerade von deutscher Seite wird ausdrücklich immer wieder gefordert, das sich Gäste in unserem Land, an unsere Regeln und Gesetze zu halten haben. Für Deutsche im Ausland soll das aber nicht gelten. Da ist sie wieder, die kollektive Schizophrenie meiner Landsleute.
Vielleicht sollte man sich erstmal mit dem jordanischen Recht befassen. Jordanien ist ein muslimischer Staat. Der Islam ist gemäß der Verfassung Staatsreligion. Ebenso findet man in der Verfassung, das es aufgrund der Zugehörigkeit zu anderen Religionen, keine Diskriminierung geben darf. In Jordanien ist es per Gesetz garantiert, das Christen eine gewisse Anzahl Sitze im Parlament zusteht. Gleiches gilt bei Polizei und Militär. Ein bestimmter Prozentsatz an Offiziersstellen wird Christen vorbehalten. Auch waren in der Vergangenheit immer wieder christliche Minister in der jordanischen Regierung tätig. Von einer Unterdrückung oder Diskriminierung von Menschen wegen ihres Glaubens, ist Jordanien weit entfernt.
In Jordanien gibt es zwei Rechtssysteme. Zum einen die weltliche Gerichtsbarkeit und einmal die religiöse Gerichtsbarkeit. Zu den religiösen Gerichten gehören auch Gerichte, die entsprechend der Scharia Recht sprechen. Wie in der westlichen Welt auch, wird in Jordanien in Strafrecht, Zivilrecht, Personenstandsrecht, usw. unterschieden. Die religöse Gerichtsbarkeit gilt nur im Personenstandsrecht. D.h., Familienangelegenheiten, Erbstreitigkeiten und solcher Kram werden vor Religionsgerichten verhandelt. Für alles andere sind die weltlichen Gerichte zuständig. Das bedeutet, das deutsche Soldaten sich nur vor einem Religionsgericht verantworten müssten, wenn es um Familienstreitigkeiten u.ä. Dinge geht. Bei allen anderen Gesetzesverstößen werden sie wie in jedem anderen westlichem Land auch, vor einem weltlichen Gericht landen. Diese urteilen nicht nach der Scharia!
Die Religionsgerichtsbarkeit in Jordanien ist allerdings unterteilt. Es gibt, man höre und staune, islamische und christliche Gerichte. Muslime werden von einem islamischen Gericht verurteilt. Christen müssen vor ein christliches Gericht treten. Die Zuständigkeit wird immer dem Gericht zugeschlagen, dessen Religionsgemeinschaft der Vorgeladene/Angeklagte angehört.
In der Praxis würde das bedeuten, das ein Soldat der Deutschen Bundeswehr vor einem christlichen Relegionsgericht erscheinen muss, wenn er Familien- oder Erbstreitigkeiten in Jordanien austragen möchte. Bei allen anderen Belangen, würde er vor einem weltlichen Gericht erscheinen müssen. Genau wie in Deutschland, Frankreich, GB und sonstwo auch! Wie hoch jetzt noch die Chance ist, das sich ein Angehöriger der Deutschen Bundeswehr vor einem islamischen Religionsgericht verantworten müsste, kann sich jeder ausrechnen. Sie tendiert gegen NULL!
Das hätte unsere Bundesregierung ganz leicht mit einer Anfrage beim Auswärtigen Amt in Erfahrung brigen können.
In Katar, wie von Luna ins Spiel gebracht, ist das anders. Hier gilt auch im Strafrecht das Recht der Scharia. Deshalb war hier die Forderung nach Immunität auch gerechtfertigt. Es wurde aber nicht, wie von Luna behauptet, die Regelung getroffen deutsche Soldaten bei Bekanntwerden einer Straftat sofort auszufliegen. Es wurde vereinbart, deutsche Soldaten sofort auszufliegen und sie dann einem deutschen Gericht zu überstellen. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Und was machen wir nun wenn der betreffende Soldat nun gar keiner religionsgemeinschaft angehört ? |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:20 | |
| - mex schrieb:
wer hat denn unsere Soldaen dort stationiert? Na ,ich nehme an die Bundesregierung ,aber die Frage ist warum bettelt Jordanien um Besatzungstruppen . Man weiß doch was Besatzungstruppen in Afghanistan anrichten . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:22 | |
| - Herrmann schrieb:
Na ,ich nehme an die Bundesregierung ,aber die Frage ist warum bettelt Jordanien um Besatzungstruppen . Man weiß doch was Besatzungstruppen in Afghanistan anrichten .
Die betteln ja eben nicht, die Bundesregierung bettelt. |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:25 | |
| - Leon0822 schrieb:
Die betteln ja eben nicht, die Bundesregierung bettelt. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:28 | |
| - Leon0822 schrieb:
Und was machen wir nun wenn der betreffende Soldat nun gar keiner religionsgemeinschaft angehört ? Wie hoch schätzt du die Möglichkeit ein, das ein in Jordanien stationierter Angehöriger der Deutschen Bundeswehr, in Jordanien irgendwelche Familienstreitigkeiten, Ehescheidungen, Erbstreitigkeiten, u.ä. von einem Gericht klären lässt?
Meine Einschätzung: Die Chance dafür liegt bei ungefähr 0 %! .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:33 | |
| - Max van Maier schrieb:
Wie hoch schätzt du die Möglichkeit ein, das ein in Jordanien stationierter Angehöriger der Deutschen Bundeswehr, in Jordanien irgendwelche Familienstreitigkeiten, Ehescheidungen, Erbstreitigkeiten, u.ä. von einem Gericht klären lässt?
Meine Einschätzung: Die Chance dafür liegt bei ungefähr 0 %!
Ich spinne jetzt mal, lies dir mal Lunas Bemerkung , Austausch von Zärtlichkeiten genau durch. Streng gesagt könnte der bei Immunität ich sag mal in der Gegend rumvögeln ohne belangt zu werden. Denn darum ginge es ja um Freizeit und ich sag mal Ausflüge.
Wenn er dann z B. Vater werden würde, gab es alles schon , dann würde er vor dem Schariagericht über Unterhalt oder so verhandeln müssen.
Und dann das Argument die sind dort lange stationiert, sorry aber das wussten sie vorher. |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:34 | |
| - Max van Maier schrieb:
Wie hoch schätzt du die Möglichkeit ein, das ein in Jordanien stationierter Angehöriger der Deutschen Bundeswehr, in Jordanien irgendwelche Familienstreitigkeiten, Ehescheidungen, Erbstreitigkeiten, u.ä. von einem Gericht klären lässt?
Meine Einschätzung: Die Chance dafür liegt bei ungefähr 0 %!
Soviel mir bekannt ist, werden solche Soldaten nicht nach Afrika geschickt, so entsteht gar nicht erst diese Frage. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand.
I am Walter |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 12:36 | |
| - Tourist schrieb:
Soviel mir bekannt ist, werden solche Soldaten nicht nach Afrika geschickt, so entsteht gar nicht erst diese Frage.
Das hat damit nichts zu tun , ich war viel im Ausland beruflich. Was meinst du wie viele rumänische Frauen nachdem RO in die EU kam, bein Leornhard weiss in Crailsheim auf der Matte gestanden sind und die Väter ihrer Kinder gesucht haben. Die haben auch gedacht, das kommt nie raus. |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 13:03 | |
| - Tourist schrieb:
Soviel mir bekannt ist, werden solche Soldaten nicht nach Afrika geschickt, so entsteht gar nicht erst diese Frage. Walter ,du meinst jetzt Soldaten die in Afrika rumvögeln werden erst garnicht dort hingeschickt oder wie soll man das verstehen? .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 13:15 | |
| - Leon0822 schrieb:
Ich spinne jetzt mal, lies dir mal Lunas Bemerkung , Austausch von Zärtlichkeiten genau durch. Streng gesagt könnte der bei Immunität ich sag mal in der Gegend rumvögeln ohne belangt zu werden. Denn darum ginge es ja um Freizeit und ich sag mal Ausflüge.
Wenn er dann z B. Vater werden würde, gab es alles schon , dann würde er vor dem Schariagericht über Unterhalt oder so verhandeln müssen.
Und dann das Argument die sind dort lange stationiert, sorry aber das wussten sie vorher. Ich bin kein Rechtsgelehrter, schon gar nicht was jordanisches Recht betrifft. Und wenn ich ehrlich bin, interessiert es mich im Moment nicht sonderlich.
Sollte außerehelicher Sex mit einer Muslimin in Jordanien eine Straftat sein, dann fällt das unter Strafrecht. Damit zuständig, ein weltliches Gericht. Weltliches Gericht = keine Scharia! Allerdings sind wir da wieder bei meiner Ausgangsaussage, die Gesetze des Gastlandes sind einzuhalten!
Sollte es einem der Soldaten in den Sinn kommen, Zärtlichkeiten mit einheimischen Damen auszutauschen oder gar mit dieser sexuell zu verkehren, dann würde ich mir mehr Gedanken um die Reaktion der Brüder, Cousins u.a. Verwandter machen. Die Chance dann richtig windelweich zu geprügelt zu werden, ist sehr hoch. Das wäre dann wieder eine Straftat und würde für die liebe Verwandtschaft vor einem weltlichen Strafgericht enden.
Unter Personenstandsrecht fällt ganz grob alles, was in Deutschland vor Familiengerichten Nachlassgerichten oder den Ständesämtern erledigt wird.
Wenn ich mir die möglichen, hier konstruierten Fälle so anschaue, dann kann man den Eindruck gewinnen, das unsere Soldaten marodierend und rumhurend durch fremde Länder ziehen. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Ich bitte dies zu bedenken! .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 13:19 | |
| - Max van Maier schrieb:
Ich bin kein Rechtsgelehrter, schon gar nicht was jordanisches Recht betrifft. Und wenn ich ehrlich bin, interessiert es mich im Moment nicht sonderlich.
Sollte außerehelicher Sex mit einer Muslimin in Jordanien eine Straftat sein, dann fällt das unter Strafrecht. Damit zuständig, ein weltliches Gericht. Weltliches Gericht = keine Scharia! Allerdings sind wir da wieder bei meiner Ausgangsaussage, die Gesetze des Gastlandes sind einzuhalten!
Sollte es einem der Soldaten in den Sinn kommen, Zärtlichkeiten mit einheimischen Damen auszutauschen oder gar mit dieser sexuell zu verkehren, dann würde ich mir mehr Gedanken um die Reaktion der Brüder, Cousins u.a. Verwandter machen. Die Chance dann richtig windelweich zu geprügelt zu werden, ist sehr hoch. Das wäre dann wieder eine Straftat und würde für die liebe Verwandtschaft vor einem weltlichen Strafgericht enden.
Unter Personenstandsrecht fällt ganz grob alles, was in Deutschland vor Familiengerichten Nachlassgerichten oder den Ständesämtern erledigt wird.
Wenn ich mir die möglichen, hier konstruierten Fälle so anschaue, dann kann man den Eindruck gewinnen, das unsere Soldaten marodierend und rumhurend durch fremde Länder ziehen. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Ich bitte dies zu bedenken!
Mit Sicherheit kann man gar nichts sagen. Unter Gottes Sonne gibt es nichts , dass es nicht gibt. |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 21:29 | |
| - Leon0822 schrieb:
Na toll, ich miete mich in dein Haus ein, benutze selbstverständlich dein Badezimmer, deine Küche, deinen Ferneher , aber ich pfeiffe was auf deine Hausordnung, ich bringe meine eigene mit. Wenn in den USA ein Europäer zum Tode verurteilt wird, ist es ihm kaum von Nutzen, das sie in Europa verboten ist.
In meins nicht, eher in ein Haus in Goslar Bei uns gibt es nämlich keine Hausordnung. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 21:35 | |
| - Max van Maier schrieb:
Allerdings sind wir da wieder bei meiner Ausgangsaussage, die Gesetze des Gastlandes sind einzuhalten!
Sollte es einem der Soldaten in den Sinn kommen, Zärtlichkeiten mit einheimischen Damen auszutauschen oder gar mit dieser sexuell zu verkehren, dann würde ich mir mehr Gedanken um die Reaktion der Brüder, Cousins u.a. Verwandter machen. Die Chance dann richtig windelweich zu geprügelt zu werden, ist sehr hoch. Das wäre dann wieder eine Straftat und würde für die liebe Verwandtschaft vor einem weltlichen Strafgericht enden.
Auch Soldaten sind normale junge Männer und haben sich nicht zum Zölibat erklärt. Es darf aber erlaubt sein seine eigenen Ansichten dazu zu haben. Scheinbar hat aber auch die Bundesregierung Bedenken, sonst würde sie nicht mit Jordanien darüber verhandeln. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | wf1949 Admin
Anzahl der Beiträge : 1546
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 22:12 | |
| - Luna schrieb:
Auch Soldaten sind normale junge Männer und haben sich nicht zum Zölibat erklärt. Es darf aber erlaubt sein seine eigenen Ansichten dazu zu haben. Scheinbar hat aber auch die Bundesregierung Bedenken, sonst würde sie nicht mit Jordanien darüber verhandeln. Diese Immunität bedeutet ja nicht, dass die Soldaten bei einer Straftat straffrei ausgehen, sondern lediglich dass sie nicht von jordanischen Behörden strafverfolgt werden können. Sie unterstehen jedoch volll und ganz der deutschen Strafjustiz. Hier gibt es eine zentrale zuständige Stelle in Kempten, welche Straftaten deutscher Soldaten im Ausland verfolgt und ahndet.
Dies ist bei Militärstützpunkten im Ausland durchaus üblich, dass nämlich die dort stationierten Soldaten bei Straftaten der Justitz des Herkunftslandes unterstellt sind.
So sind beispielsweise die in Deutschland stationierten US-Soldaten per Stationierungsabkommen bei Straftaten der US-Militärjustitz unterstellt. Ebenso galt dies für Soldaten der Luftwaffe die zu Ausbildungszwecken (F 104G) in der Luke Airforce Base in Arizona stationiert waren. Es gilt weiterhin für Luftwaffenangehörige die zu Tiefflugübungen in der kanadischen Airforce Base Goose Bay stationiert sind.
Mit Afghanistan gibt es ebenfalls ein solches Abkommen mit der NATO, dass eben die Soldaten dem Strafrecht des jeweiligen Heimatlandes unterstehen.
Auch Russland wird seine Soldaten in den syrischen Stützpunkten wohl kaum der Assad Justiz überlassen.
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| | | Gast Gast
| Thema: Re: Streit um Scharia-Regeln für Bundeswehrsoldaten 27.08.17 23:17 | |
| - Luna schrieb:
In meins nicht, eher in ein Haus in Goslar Bei uns gibt es nämlich keine Hausordnung.
In Goslar sieht man es nicht gerne wenn ich hier schreibe und hier habe ich ärger wenn ich in Goslar schreibe....ist schon ne blöde Welt , einer ist immer beleidigt. |
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