Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Fehlurteil-Opfer 28.11.17 22:39 | |
| In Deutschland gibt es gravierende Mängel beim Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Bürgern. Bisher wird ein Hafttag pauschal mit 25 Euro entschädigt.
Verlorenes Leben kann niemand ersetzen. Einer der gravierendsten Fälle ist der des Saarländers Norbert Kuß. Er war 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen eines angeblich schweren sexuellen Missbrauchs an seiner damals minderjährigen Pflegetochter verurteilt worden. Kuß hat viel durchgemacht. "Im Gefängnis bist du als Kinderschänder der letzte Dreck", sagt er. Unter Schlafstörungen leidet Kuß bis heute. Nach der ersten Verurteilung wurde er aus dem Beamtenverhältnis bei der Bundeswehr entfernt und verlor seine Pensionsansprüche. Bis er 2006 seine Haftstrafe antritt musste er von Hartz4 leben. Etwa 200.000 Euro habe seine Familie insgesamt verloren, schätzt er. Einen Teil hat er inzwischen zurück bekommen - 25 Euro für jeden Tag, den er im Gefängnis saß, insgesamt 17.000 Euro. Und einen Teil seines Gehalts. Alle Ausfälle deckt das nicht. Kuß hatte zusammen mit seiner Frau eine lernbehindertes sowie verhaltensauffälliges Adoptiv- und Pflegekind aufgenommen. Die damals zwölfjährige hatte in ihrem Wohnheim heilmlich Sex mit einem älteren Jungen und beschuldigte ihren Pflegevater.
Ganze 683 Tage saß der Beamte Norbert Kuß zu Unrecht wegen angeblichem sexuellen Missbrauch in Gefängnis. Das Gericht befand, dass die Gutachterin handwerkliche Fehler gemacht hat. Sie bewertete die Aussagen des lernbehinderten Mädchens als mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft. Der 74-jährige hat nun den jahrelangen Rechtsstreit gegen die Gutachterin gewonnen. Am Donnerstag sprach ihm das Saarländische Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
|