mex verstorben
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| Thema: Gleichberechtigung 07.05.18 11:00 | |
| kann die funktionieren? Ich hatte heute meine Zweifel als der Krankenwagen die Frau zum Arzt bringen soll. Die Besatzung zwei junge Damen, ihre Aufgabe die Frau auf einer Trage sitzend die Treppe runter zu tragen.
Im Nomalfall besteht doch die Vorschrift: eine Frau darf nicht mehr als 15kg heben. (https://www.arbeitsrechte.de/lastenhandhabungsverordnung/
die Damen hatten eine Last von ca. 70kg zum Transport das sind dann doch 35kg/Person
wird da nicht gegen geltendes Recht verstossen?
was ist deine Meinung kann man da von einer gesetzestreue ausgehen? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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