| Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? | |
|
|
Autor | Nachricht |
---|
Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 05.06.18 21:18 | |
| Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Zweitehefrau der Einbürgerung eines Syrers nicht entgegensteht.
Pressemitteilung Nr. 36/2018 vom 30.05.2018: "Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe schließt zwar eine privilegierte Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) mangels Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. Sie steht aber einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit einem Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG nicht entgegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden." [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Der Syrer, der seit 1999 in Deutschland lebt hatte im April 2008 in der Bundesrepublik eine Deutsche und im Juni 2008 in Damaskus eine Syrerin geheiratet. Mit seiner ersten Frau hat er drei Kinder. Die Zweitfrau, seine Cousine hatte er geheiratet, weil aus einer Affäre mit ihr eine Tochter hervorging. In Syrien wäre sie als alleinstehende Frau völlig rechtlos gewesen. Sie lebt jetzt auch in Karlsruhe, jedoch in einer eigenen Wohnung. Die gemeinsame Tochter lebt beim Vater.
Im Jahr 2010 wurde er auf der Grundlage von § 9 des Staatsangehörigkeitsrechts als Ehepartner eingebürgert. Er bekannte sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, doch seine Zweitehe verschwieg er. Nachdem die Behörden 2012 von der Zweitehe erfuhren wurde die Einbürgerung ein Jahr später zurückgenommen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig meint also, eine Mehrehe sei kein ausreichender Grund, um jemandem die Einbürgerung zu verweigern. Denn eine solche Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
|
| |
Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21727
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 10:49 | |
| - Luna schrieb:
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Zweitehefrau der Einbürgerung eines Syrers nicht entgegensteht.
Pressemitteilung Nr. 36/2018 vom 30.05.2018: "Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe schließt zwar eine privilegierte Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) mangels Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. Sie steht aber einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit einem Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG nicht entgegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden." [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Der Syrer, der seit 1999 in Deutschland lebt hatte im April 2008 in der Bundesrepublik eine Deutsche und im Juni 2008 in Damaskus eine Syrerin geheiratet. Mit seiner ersten Frau hat er drei Kinder. Die Zweitfrau, seine Cousine hatte er geheiratet, weil aus einer Affäre mit ihr eine Tochter hervorging. In Syrien wäre sie als alleinstehende Frau völlig rechtlos gewesen. Sie lebt jetzt auch in Karlsruhe, jedoch in einer eigenen Wohnung. Die gemeinsame Tochter lebt beim Vater.
Im Jahr 2010 wurde er auf der Grundlage von § 9 des Staatsangehörigkeitsrechts als Ehepartner eingebürgert. Er bekannte sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, doch seine Zweitehe verschwieg er. Nachdem die Behörden 2012 von der Zweitehe erfuhren wurde die Einbürgerung ein Jahr später zurückgenommen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig meint also, eine Mehrehe sei kein ausreichender Grund, um jemandem die Einbürgerung zu verweigern. Denn eine solche Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen naja ,der Islam gehört zu Deutschland und irgendwann muß man der Bevölkerung das auch klarmachen und beweisen und nicht nur immer blöd daherlabern . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
|
| |
FreundlicheUserin Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 12738
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 10:55 | |
| Frischauf, deutsche Männer. Schwängert eure Cousinen.
Ich glaube, mein Schwein pfeift ist halal. |
|
| |
palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 79937
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 17:52 | |
| Solch dummes "großzügiges" Urteil werden die Verwaltungsrichter in Leipzig einmal bitter bereuen. .
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
|
| |
sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10420
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 18:39 | |
| die Richter springen auch in ein leeres Bassin, wenn davor steht:" Keine Gefahr des Ertrinkens, Wassertiefe nur 80cm" .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
|
| |
Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 18:44 | |
| Wenn man die im Link des Erstbeitrags angegebene Kurzfassung des Urteils in Form der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgegebenen Pressemitteilung bis zum Schluss gelesen hätte, dann hätte man dort erfahren, dass das BVerwG die Sache zur Entscheidung an das Berufungsgericht, also den VGH Mannheim zurückverwiesen hat, mit der Maßgabe, dort zu prüfen, ob überhaupt ein Einbürgerungsanspruch des Mannes (des Klägers) bestanden habe.
Es geht also primär um die Einbürgerung des Syrers und nicht um die, der zuvor schon in Syrien von ihm geehelichten Erstfrau.
Also wieder einmal ungelegte Eier ... |
|
| |
mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 19:04 | |
| - Knurro-Knurreck schrieb:
- Wenn man die im Link des Erstbeitrags angegebene Kurzfassung des Urteils in Form der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgegebenen Pressemitteilung bis zum Schluss gelesen hätte, dann hätte man dort erfahren, dass das BVerwG die Sache zur Entscheidung an das Berufungsgericht, also den VGH Mannheim zurückverwiesen hat, mit der Maßgabe, dort zu prüfen, ob überhaupt ein Einbürgerungsanspruch des Mannes (des Klägers) bestanden habe.
Es geht also primär um die Einbürgerung des Syrers und nicht um die, der zuvor schon in Syrien von ihm geehelichten Erstfrau.
Also wieder einmal ungelegte Eier ...
schade-ich dachte schon ich könnte mir jetzt eine zweite Frau anschaffen grins .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
|
| |
camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63318
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 19:12 | |
| da bist aber auch a bissal spät dran, mex .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
|
| |
mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 19:31 | |
| - camina schrieb:
- da bist aber auch a bissal spät dran, mex
ich bein ein Mann der Träume grins - eine Frau zur Arbeit und eine zum Vergnügen - oder warum schaffen die sich zwei Frauen an?
PS
ich kann mir noch nicht einmal eine Leisten grins .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
|
| |
Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 20:45 | |
| Mit der Verdoppelung der Frauen geht zwangsläufig eine Verdoppelung der Weisungsgebundenheit einher. Das sollte man nicht außer Acht lassen. |
|
| |
Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 21:20 | |
| Da stellt sich die Frage, welche der beiden Frauen wurde nach Deutschem Recht geehelicht, arabisches Recht hat hier keine Gültigkeit. .
Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
I am Walter [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
|
| |
Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 22:08 | |
| Gulp! |
|
| |
Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35936
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 06.06.18 23:38 | |
| Interessant wäre zu erfahren wie die Zweitfrau nach Deutschland gekommen ist. Bei einer Mehrehe ist der Ehegattennachzug eines weiteren Ehegatten nicht gestattet, sofern in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft bereits besteht (§ 30 Abs. 4 AufenthG).
Im April 2008 heiratete er in der Bundesrepublik eine Deutsche und im Juni 2008 in Damaskus die Syrerin. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
|
| |
Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6876
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? 07.06.18 10:21 | |
| - Luna schrieb:
- Interessant wäre zu erfahren wie die Zweitfrau nach Deutschland gekommen ist. Bei einer Mehrehe ist der Ehegattennachzug eines weiteren Ehegatten nicht gestattet, sofern in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft bereits besteht (§ 30 Abs. 4 AufenthG).
Im April 2008 heiratete er in der Bundesrepublik eine Deutsche und im Juni 2008 in Damaskus die Syrerin. Es ist doch völlig unproblematisch hier einzureisen. Ehegattennachzug hin oder her. Die im BAMF unter Bearbeitungsdruck gesetzten Mitarbeiter machen es möglich. Es wird nicht mehr hingeschaut. Stempel drauf und der nächste Vorgang... |
|
| |
Gesponserte Inhalte
| Thema: Re: Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? | |
| |
|
| |
| Zweitfrauen im Einklang mit dem Grundgesetz? | |
|
--------