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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: armes Deutschland 20.05.11 6:19 | |
| Teddys, die sehen können, sind verboten
Über TV-Shoppingkanäle einzukaufen hat seine Risiken. Einem 59-Jährigen aus Straubing wurde sein so erstandener Teddy von der Polizei weggenommen: Das Plüschtier war mit einer Kamera ausgerüstet – was strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer haben könnte.
Der Teddy sollte das Kinderzimmer überwachen - geht die Einmischung des Staates in die privat Räume nicht zu weit?
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63285
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 9:09 | |
| [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] ...also, ich finde, das geht zu weit. Man hat den Teddy ja im Kinderzimmer plaziert um seine Funktion als Überwacher des Ki-Zimmers zu benutzten, gleich einem zugelassenen Babyphone! Was anderes wäre es, ein Teddy würde im Aussenbereich umhergetragen um das Umfeld auszuspionieren! und dazu bräuchte es keinen Teddy, das kann auch anders geschehen .... .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35929
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 11:27 | |
| Man kann Türspionkameras, Kugelschreiberkameras und andere tragbare Spion-Kameras überall im Internet frei kaufen und trotzdem soll in Deutschland ist die Installation von versteckten Funkkameras verboten sein? Der Einsatz von sichtbaren Funkkameras oder versteckten und verkabelten Überwachungskameras zu Sicherheitszwecken dagegen ist im Rahmen der Gesetze erlaubt. Wer andere Menschen filmt, verletzt möglicherweise dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, doch wer eine Kamera in seinen eigenen vier Wänden (ohne Besucher- oder Kundenverkehr) installiert, wird kaum Rechte Dritter verletzten können. Also kann eigentlich nicht der Besitz, sondern höchsten der unberechtigte Einsatz so einer Kamera verboten sein. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: das ist so ne Sache 20.05.11 16:43 | |
| in diesem unseren Lande...mit dem Besitz, der Anwendung und der daraus abgeleiteten Strafbarkeit....
Man siehe Marihuana .... der Konsum von "Gras" ist nicht verboten ... aber der Besitz ! Wie aber kann man etwas konsumieren / be-/nutzen ohne es zumindest zeitweise zu besitzen ?
Ganauso verhält es sich mit der sog. "Spionage-Elektronik" hier darf man zwar besitzen aber nur stark eingegrenzt ja manches sogar gar nicht nutzen ( es sei denn man ist zugelassener Privat Ermittler) , bei Mirko/Midi - Kameras ist die Nutzung ganz besonders stark reglementiert....man darf in Deutschland niemanden auch nicht "aus Versehen" mit einer für ihn nicht ersichtlichen Kamera filmen, fotografieren oder überwachen!!!! Ausnahme ist hier die Aufdeckung von Straftaten in Unternehmen oder Privathäusern wenn die Überwachung professionell durchgeführt wird und nicht tatbezogene Dinge sofort gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.
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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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apro Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 17253
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 18:57 | |
| Es geht das Gerücht um dass durchsichtige Fensterscheiben verboten werden , es soll nämlich Leute geben die den Nachbarn dadurch beobachten .... |
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sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10419
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:01 | |
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und wir haben unsere daher alle schon entfernt, da sehen wire unsere Beobachter eher .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
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apro Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 17253
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:03 | |
| - sprotte schrieb:
und wir haben unsere daher alle schon entfernt, da sehen wire unsere Beobachter eher Dazu braucht man eine Genehmigung .... |
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sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10419
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:05 | |
| - apro schrieb:
- sprotte schrieb:
und wir haben unsere daher alle schon entfernt, da sehen wire unsere Beobachter eher Dazu braucht man eine Genehmigung .... Haben wir, aber die ist auch durchsichtig .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:06 | |
| - apro schrieb:
- Es geht das Gerücht um dass durchsichtige Fensterscheiben verboten werden ,
es soll nämlich Leute geben die den Nachbarn dadurch beobachten ....
Spannen durch Mitbürgers Fensterscheiben ist strafbar...stimmt .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:13 | |
| also ich habe mich mal im Internet umgeschaut - alle Webcams die getarnt sind haben einen entsprechenden Hinweis. Was das eigentlich soll verstehe ich trotzdem nicht - normale Kameras und Webcams sind davon nicht betroffen .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: armes Deutschland 20.05.11 19:16 | |
| - mex schrieb:
- also ich habe mich mal im Internet umgeschaut - alle Webcams die getarnt sind haben einen entsprechenden Hinweis. Was das eigentlich soll verstehe ich trotzdem nicht - normale Kameras und Webcams sind davon nicht betroffen
"offen und sichtbar" filmen/fotografieren...JA ..... "versteckt und verdeckt" NEIN ....... um´s vereinfacht auszudrücken.... .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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Stino Spezi
Anzahl der Beiträge : 2065
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 0:26 | |
| - mex schrieb:
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Zitat: Eine derartige Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist nach dem Telekommunikationsgesetz allerdings nicht erlaubt. Zitatende
Wie verhält es sich eigentlich, wenn "Chefchen" seinen ganzen Betrieb mit Videokameras unter dem Vorwand der Diebstahlsprävention "spickt", aber damit in Wirklichkeit das Verhalten seiner Mitarbeiter ausspioniert
So etwas soll es ja geben.....
Somit hat sich seit "seligen" [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] -Zeiten nichts geändert!
Allerdings gab es damals "mangels Masse" noch keine Videoüberwachung, aber das Bespitzelungssystem war.........
ähnlich dem heutigen .
Lieber eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 13:45 | |
| - Stino schrieb:
- mex schrieb:
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Zitat: Eine derartige Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist nach dem Telekommunikationsgesetz allerdings nicht erlaubt. Zitatende
Wie verhält es sich eigentlich, wenn "Chefchen" seinen ganzen Betrieb mit Videokameras unter dem Vorwand der Diebstahlsprävention "spickt", aber damit in Wirklichkeit das Verhalten seiner Mitarbeiter ausspioniert
So etwas soll es ja geben.....
Somit hat sich seit "seligen" [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] -Zeiten nichts geändert!
Allerdings gab es damals "mangels Masse" noch keine Videoüberwachung, aber das Bespitzelungssystem war.........
ähnlich dem heutigen
Wie ich schon oben sagte, so etwas ( heimliche Überwachung von Mitarbeitern) darf auch nur im ganz engen Rahmen ( wenn nachweislich desöfteren etas gestohlen wird z.B.) und unter professioneller Beteiligung ( Detektei, Polizei, Arbeistamt etc.) erfolgen und nur darf nur zeitbegrenzt sein ! Wenn ein Laden / eine Firma ständig seine Kunden und Mitarbeiter videoüberwacht, muß dies jedem mitgeteilt werden und Örtlichkeiten wie Toilette, Dusche oder Umkleidekabinen müssen unüberwacht bleiben ! Werden solche Voraschrifen nicht eingehalten, gelten Videobeweise nicht vorm Arbeistgericht als Beweis und man muß den mutmaßlichen Langfinger weiter beschäftigen oder eine fette Abfindung löhnen. Ist schon vorgekommen das ein Autoteilehändler in Duisburg ( 2002 ) vergessen hat seinem neuen Lagermitarbeiter über die Video-Überwachung des Lagerbereichs in Kennnis zu setzen....dieser dann in nur 3 Tagen für ca. 3000 € Teile entwendet hat .... und der Händler dann vor Gericht die fristlose Kündigung zurücknehmen mußte und somit auch keine Möglichkeit mehr hatte dem "Delinquenten" zivilrechtlich beizukommen ! Pechjehabtwoll .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 14:04 | |
| - Jolly Roger schrieb:
- Stino schrieb:
- mex schrieb:
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Zitat: Eine derartige Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist nach dem Telekommunikationsgesetz allerdings nicht erlaubt. Zitatende
Wie verhält es sich eigentlich, wenn "Chefchen" seinen ganzen Betrieb mit Videokameras unter dem Vorwand der Diebstahlsprävention "spickt", aber damit in Wirklichkeit das Verhalten seiner Mitarbeiter ausspioniert
So etwas soll es ja geben.....
Somit hat sich seit "seligen" [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] -Zeiten nichts geändert!
Allerdings gab es damals "mangels Masse" noch keine Videoüberwachung, aber das Bespitzelungssystem war.........
ähnlich dem heutigen
Wie ich schon oben sagte, so etwas ( heimliche Überwachung von Mitarbeitern) darf auch nur im ganz engen Rahmen ( wenn nachweislich desöfteren etas gestohlen wird z.B.) und unter professioneller Beteiligung ( Detektei, Polizei, Arbeistamt etc.) erfolgen und nur darf nur zeitbegrenzt sein ! Wenn ein Laden / eine Firma ständig seine Kunden und Mitarbeiter videoüberwacht, muß dies jedem mitgeteilt werden und Örtlichkeiten wie Toilette, Dusche oder Umkleidekabinen müssen unüberwacht bleiben ! Werden solche Voraschrifen nicht eingehalten, gelten Videobeweise nicht vorm Arbeistgericht als Beweis und man muß den mutmaßlichen Langfinger weiter beschäftigen oder eine fette Abfindung löhnen. Ist schon vorgekommen das ein Autoteilehändler in Duisburg ( 2002 ) vergessen hat seinem neuen Lagermitarbeiter über die Video-Überwachung des Lagerbereichs in Kennnis zu setzen....dieser dann in nur 3 Tagen für ca. 3000 € Teile entwendet hat .... und der Händler dann vor Gericht die fristlose Kündigung zurücknehmen mußte und somit auch keine Möglichkeit mehr hatte dem "Delinquenten" zivilrechtlich beizukommen ! Pechjehabtwoll ich finde das Gesetz für die Kinderüberwachung vollkommen fehl am platze wenn es für den Eigengebrauch bestimmt ist .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 14:27 | |
| Ich hätte allenfalls Verständnis dafür, wenn man so einen Teddy der hübschen Nachbarin (oder deren Kindern) schenkt und sich zuhause am Bildschirm einen runterholt beim Betrachten der Bilder. Dann, und nur dann, könnte man dies strafrechtlich verfolgen. Aber eine Überwachung des eigenen Kinderzimmers? Müssten dann die Baby-Phones nicht auch verboten werden?
D.D. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 14:31 | |
| - Daisy Dösig schrieb:
- Ich hätte allenfalls Verständnis dafür, wenn man so einen Teddy der hübschen Nachbarin (oder deren Kindern) schenkt und sich zuhause am Bildschirm einen runterholt beim Betrachten der Bilder. Dann, und nur dann, könnte man dies strafrechtlich verfolgen. Aber eine Überwachung des eigenen Kinderzimmers? Müssten dann die Baby-Phones nicht auch verboten werden?
D.D. Darüber ärgere ich mich ja es muss eine Kamera sein die darf nicht in irgendeinem Gebrauchsgegenstand getarnt sein. Ein Teddy im Kinderzimmer ist dann strafbar .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63285
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 14:53 | |
| [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] jaja, die Deutschen und ihre Gesetze! sollten lieber mal ansetzen, wo es wirklich angebracht ist!!!!Im Grundgesetz z.B. ist der Schutz des Tieres verankert, ein Schutz des Kindes aber nicht! .
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Kaktus AZUBI
Anzahl der Beiträge : 610
| Thema: Re: armes Deutschland 21.05.11 22:43 | |
| - apro schrieb:
- Es geht das Gerücht um dass durchsichtige Fensterscheiben verboten werden ,
es soll nämlich Leute geben die den Nachbarn dadurch beobachten ....
Na endlich eine Erklärung für das Abholzen in Brasilien.
Die Bretter werden hier für die neue Fensterverordnung gebraucht. Das haben sich bestimmt die 1.000 neuen Staatssekretäre ausgedacht, die von der FDP nach Berlin geschleust wurden.
Endlich mal wieder sinnvolle Politik!
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| Thema: Re: armes Deutschland | |
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