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Maulsperre im Bundestag

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Tenora
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:00Eine Antwort erstellen

siehe meine obige ERgänzung.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:03Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:


„Der Einigungsvertrag ist zugleich aber auch Verfassungsvertrag […]; denn durch Art. 3 wurde das gesamte (teilweise geänderte) Grundgesetz für den beigetretenen Teil als Verfassung eingeführt. Das alte Verfassungsrecht der DDR wurde beseitigt und durch das Grundgesetz als Verfassung ersetzt mit allen Konsequenzen, die in einer solchen Verfassungsübernahme liegen.“

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Weiterer Auszug:
Beitrittsbedingt ändert Art. 4 EV das Grundgesetz, nämlich insbesondere:

Die neugefasste Präambel verweist anstelle des bisherigen Wiedervereinigungsgebots auf die nun erfolgte Wiedervereinigung: „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Der damalige Art. 23 GG wird aufgehoben, nachdem es keine deutschen Gebiete mehr gibt, die zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten könnten.[5]
Art. 146 GG, der zuvor auf die erwartete Wiedervereinigung verwies und darauf, dass das Grundgesetz bei Beschluss einer neuen Verfassung zu gelten aufhöre, wird neu gefasst: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“


Ja, schon klar, das steht da, man hat die Möglichkeit dazu, aber ist es wirklich zwingend vorgeschrieben? Maulsperre im Bundestag - Seite 2 77138



die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
[/b]


für mich ist das klar formuliert.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:05Eine Antwort erstellen

>>>Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“<<<

Ja, so steht es da, aber wo steht, dass dies zwingend erforderlich wäre??? Es ist eine Kann-, keine Muss-Bestimmung!
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:07Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:
>>>Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“<<<

Ja, so steht es da, aber wo steht, dass dies zwingend erforderlich wäre???


die vom deutschen volke ....DEM VOLKE !!! also zum beispiel dir und mir und noch ein paar millionen anderen .......in freier selbstbestimmung beschlossen worden ist ( nicht beschlossen werden kann ) .....also für mich ist das zwingende bedingung!
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:10Eine Antwort erstellen

Was heißt denn das, in freier Selbstbestimmung? Soll jetzt Hinz und Kunz, du und ich und alle anderen eine eigene neue Verfassung ausarbeiten? Maulsperre im Bundestag - Seite 2 861500 Und auf welche einigen wir uns dann? Maulsperre im Bundestag - Seite 2 861500 Ist mir echt zu anstrengend! Maulsperre im Bundestag - Seite 2 408396
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:16Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:
Was heißt denn das, in freier Selbstbestimmung? Soll jetzt Hinz und Kunz, du und ich und alle anderen eine eigene neue Verfassung ausarbeiten? Maulsperre im Bundestag - Seite 2 861500 Und auf welche einigen wir uns dann? Maulsperre im Bundestag - Seite 2 861500 Ist mir echt zu anstrengend! Maulsperre im Bundestag - Seite 2 408396


Nein es ist aber ein Konzept vorzulegen über dass das Volk zu entscheiden hat , wenn es denn will. Das war doch bei der Europäischen Verfassung auch nicht anders und sie wurde von den meissten abgelehnt! Alle Macht geht vom Volke aus ....ergo .....Das Volk entscheidet über das inkrafttreten irgendwelcher Gesetze und Verordnungen .....



Das GG hat man einfach zur Verfassung erklärt , Gesetze werden erlassen ohne das Volk jemals gefragt zu haben. Und das ist so nicht vorgesehen.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:19Eine Antwort erstellen

Ich bin mir sicher, du hast das Grundgesetz noch nie gelesen. Denn dann würdest du merken, dass alles zum Besten darin geregelt ist, nirgendwo auf der Welt gibt es eine bessere Verfassung!

Und von Gewaltenteilung hast du wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört. Also: Wer macht die Gesetze? Und warum ist das so?
.


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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:21Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:
Ich bin mir sicher, du hast das Grundgesetz noch nie gelesen. Denn dann würdest du merken, dass alles zum Besten darin geregelt ist, nirgendwo auf der Welt gibt es eine bessere Verfassung!

Und von Gewaltenteilung hast du wahrscheinlich auch noch nie etwas gehört. Also: Wer macht die Gesetze? Und warum ist das so?


Nein ich bin genau so doof wie du mich gerne hättest! Sorry ! Dann hast du es sicher auch nicht gelesen .....Volksentscheide sind zum Beispiel nicht möglich ....wie kann das sein in einer Demokratischen Verfassung ?

Die Möglichkeit des Volksentscheides haben ja sogar die Rumänen.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:25Eine Antwort erstellen



bullet3 Art 70 GG ff.

Artikel 70 [Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern]

(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.


Artikel 71 [Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes]

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.


Artikel 72 [Konkurrierende Gesetzgebung]

(1) Im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.


Artikel 73 [Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes]

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

1.die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;

2.die Staatsangehörigkeit im Bunde;

3.die Freizügigkeit, das Paßwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;

4.das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung;

5.die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes;

6.den Luftverkehr;

6.a. den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des Bundes), den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege;

7.das Postwesen und die Telekommunikation;

8.die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen;

9.den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

10.die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder

a.in der Kriminalpolizei,

b.zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und

c.zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;

11.die Statistik für Bundeszwecke.


Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Prof. Dr. Sayeed Klewitz-Hommelsen. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 10.01.2005.

Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:27Eine Antwort erstellen

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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:28Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:


bullet3 Art 70 GG ff.

Artikel 70 [Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern]

(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.


Artikel 71 [Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes]

Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.


Artikel 72 [Konkurrierende Gesetzgebung]

(1) Im Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.


Artikel 73 [Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes]

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

1.die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;

2.die Staatsangehörigkeit im Bunde;

3.die Freizügigkeit, das Paßwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;

4.das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung;

5.die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes;

6.den Luftverkehr;

6.a. den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des Bundes), den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege;

7.das Postwesen und die Telekommunikation;

8.die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen;

9.den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;

10.die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder

a.in der Kriminalpolizei,

b.zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und

c.zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;

11.die Statistik für Bundeszwecke.


Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Prof. Dr. Sayeed Klewitz-Hommelsen. Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisert am 10.01.2005.

Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]


Ich weiss ja nicht wie du das siehst ...ich bin Bürger dieses landes und ich habe Volksvertreter gewählt und ich erwarte das die ihren Job tun .....gemäss Mandat und das heisst ich will gefragt und nicht einfach übergangen werden . Darauf habe ich einen Anspruch. Punkt.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 19:40Eine Antwort erstellen

Ok, ich muss nicht das letzte Wort haben ... Maulsperre im Bundestag - Seite 2 1388561698
.


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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 20:54Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:
Ok, ich muss nicht das letzte Wort haben ... Maulsperre im Bundestag - Seite 2 1388561698

Wieso das letzte Wort Lili , es ist Fakt das eine Volksabstimmung nur in zwei Fällen auf Bundesebene
möglich ist , entweder bei Gebietsveränderungen Deutschlands .

Ein sehr interessanter Punkt übrigens , der die Frage aufwirft ob die Anerkennung der
Oder-Neiße Grenze zu Polen ohne Volksabstimmung überhaupt rechtens ist .

Der zweite Punkt ist eben der , wenn über eine neue Verfassung bzw. ein neues Grundgesetz
abgestimmt würde .

Auch hier kann man trefflich streiten , ob der Maastricht Vertrag zur EU Gründung mit
Deutschland ohne Volksabstimmung rechtens war .
Ansich ist nämlich die Gesetzgebende Macht , wie du verlinkt hast entweder dem Bund
oder den Ländern vorbehalten .

Ist ein abtreten hoheitlicher Rechte ans EU Parlament dann nicht streng genommen
ein neues Grundgesetz durch die Hintertür , bei der man sich nach dem Grundgesetz
der Zustimmung des Volkes hätte versichern müßen ???

Einige Verfassungsrechtler sehen das so .

Von daher kann ich Gregors Kritik durchaus nachvollziehen , allein ich glaube das
wir uns mit einer Neuschreibung des Grundgesetzes derzeit keinen Gefallen tun
würden , weil da viel mehr als zu Zeiten der Gründung der BRD , Leute mit
Einfluss nehmen werden , die bei der Schreibung einer Verfassung besser nicht
reinreden sollten .

Ich bin da ehrlich , ich halte den Großteil unserer Gesellschaft für zu oberflächlich,
um auch nur von heute bis mittag zu denken , geschweige denn die Feinheiten
einer neuen Gesetzgebung derart zu verstehen , als das man auch nur
halbwegs im Stande wäre , über eine solche objektiv abzustimmen .

Deswegen bleib ich für meinen Teil lieber beim Grundgesetz , so wie es ist .

K.K.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty17.04.12 21:29Eine Antwort erstellen

Genau. Und ich habe einfach keine Lust mehr, mir den Kopf über Dinge zu zerbrechen, die ich eh nicht ändern kann und auch nicht ändern will. Ich habe leider andere Sorgen ... Smile
.


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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 10:41Eine Antwort erstellen

Tenora schrieb:
Genau. Und ich habe einfach keine Lust mehr, mir den Kopf über Dinge zu zerbrechen, die ich eh nicht ändern kann und auch nicht ändern will. Ich habe leider andere Sorgen ... Smile


Ich bin damit eben nicht zufrieden - ich bohre frage nach , lege Finger in Wunden. Prangere Oberflächlichkeit und naivität unserer Bevölkerung an.....auch wenn ich wie du auch andere Sorgen habe. Aber zufällig lebe ich in diesem Land , ich liebe dieses Land und ich werde nicht dabei zusehen wie es immer mehr verhunzt.

Ich möchte am Gesellschaftlich Politischen leben Teil haben , mitbestimmen , mitregieren können , ich möchte stolz sein können auf unsere Nation und das kann ich leider nicht mehr - dafür passiert einfach zu viel aberwitziges, selbst in Berlin geht es nicht einmal mehr darum das land zu regieren , es geht nur noch um Einfluss , Geld und Macht. Wir leben in einer nie dagewesenen Perspektivlosen Unsicherheit. Keine weiss was aus dem Euro wird oder was wir mal Rente bekommen - um nur 2 Beispiele zu nennen.

Und die nächsten 8 Jahre werden darüber zu entscheiden haben, ob ich weiter zu Schwarz Rot Gold stehe oder ob sie mich einfach nur am Arsch lecken können. ich bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 11:27Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:

Und die nächsten 8 Jahre werden darüber zu entscheiden haben, ob ich weiter zu Schwarz Rot Gold stehe oder ob sie mich einfach nur am Arsch lecken können. ich bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise.

Warum Gregor soll ich dich am Arsch lecken Maulsperre im Bundestag - Seite 2 77138
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Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 11:28Eine Antwort erstellen

mex schrieb:


Warum Gregor soll ich dich am Arsch lecken Maulsperre im Bundestag - Seite 2 77138


ich rede doch nicht von Dir. Und du weisst auch genau was ich meine.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 11:30Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:
mex schrieb:


Warum Gregor soll ich dich am Arsch lecken Maulsperre im Bundestag - Seite 2 77138


ich rede doch nicht von Dir. Und du weisst auch genau was ich meine.

Ich bin doch ein Deutscher Simpel (schwarz-rot-gold)
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 11:33Eine Antwort erstellen

mex schrieb:


Ich bin doch ein Deutscher Simpel (schwarz-rot-gold)


dann solltest du Dich mit dem Parlament und seiner arbeit auch idendifizieren können und wenn ich das nicht mehr kann lebe ich im falschen Staat.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 12:45Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:



dann solltest du Dich mit dem Parlament und seiner arbeit auch idendifizieren können und wenn ich das nicht mehr kann lebe ich im falschen Staat.


In einer Demokratie muß man damit rechnen , dass der politische Gegner eine Mehrheit bekommt und
in so einem Fall muß man sich nicht mit dem Parlament identifizieren , man sollte es aber respektieren , da es ein
Mandat vom Wähler hat.....
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 13:13Eine Antwort erstellen

Kuddel Köm schrieb:

Ich bin da ehrlich , ich halte den Großteil unserer Gesellschaft für zu oberflächlich,
um auch nur von heute bis mittag zu denken , geschweige denn die Feinheiten
einer neuen Gesetzgebung derart zu verstehen , als das man auch nur
halbwegs im Stande wäre , über eine solche objektiv abzustimmen .

Deswegen bleib ich für meinen Teil lieber beim Grundgesetz , so wie es ist .

K.K.

Das ist auch bei mir der springende Punkt und setze noch eins drauf, viele Bürger sind auch zu dumm zu erkennen was am Ende daraus wird oder werden könnte.
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Zuletzt von palim am 18.04.12 13:37 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 13:27Eine Antwort erstellen

Kolumbus, gestatte mir bitte die Frage: "Wie viel Einfluß konntest du früher in den neuen Bundesländern (DDR) nehmen und welche Gestaltungsmöglichkeiten hattest du und alle anderen?" Mehr doch bestimmt nicht.

Aber mit dem Ausgangsthema hat das alles auch nichts mehr zutun. Schon im Personalrat habe ich diesen Gruppenzwang bei Abstimmungen gehasst und im Bundesparlament halte ich das für indiskutabel.
.


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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 16:20Eine Antwort erstellen

palim schrieb:
Kolumbus, gestatte mir bitte die Frage: "Wie viel Einfluß konntest du früher in den neuen Bundesländern (DDR) nehmen und welche Gestaltungsmöglichkeiten hattest du und alle anderen?" Mehr doch bestimmt nicht.

Aber mit dem Ausgangsthema hat das alles auch nichts mehr zutun. Schon im Personalrat habe ich diesen Gruppenzwang bei Abstimmungen gehasst und im Bundesparlament halte ich das für indiskutabel.


Ich nicht denn dann hätten wir uns nicht verändern brauchen wenn wir heute wieder mit faulen kompromissen leben sollen. ( Um nicht zu sagen uns wieder verarschen lassen müssen ) Das habe wir ja gemacht damit es uns besser geht. Wenn wir wieder demokratie nicht leben dürfen dann war doch alles umsonst.
Dann hätten wir auch in der DDR weiter leben können.


Zuletzt von Kolumbus 1492 am 18.04.12 16:23 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 16:22Eine Antwort erstellen

apro schrieb:



In einer Demokratie muß man damit rechnen , dass der politische Gegner eine Mehrheit bekommt und
in so einem Fall muß man sich nicht mit dem Parlament identifizieren , man sollte es aber respektieren , da es ein
Mandat vom Wähler hat.....


ich hätte nichts dagegen wenn sie das tun würden aber sie tun ausser klientel und Imagepolitik gar nichts. Das kann ich nicht respektieren.
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BeitragThema: Re: Maulsperre im Bundestag   Maulsperre im Bundestag - Seite 2 Empty18.04.12 16:32Eine Antwort erstellen

Kolumbus 1492 schrieb:

Ich möchte am Gesellschaftlich Politischen leben Teil haben , mitbestimmen , mitregieren können

Viel Erfolg dann mal

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das kam mir eben so bekannt vor Maulsperre im Bundestag - Seite 2 154256
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